Dachbox + Träger ohne ABE legal?

creature

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.6 16V 77 kW (105 PS)
salve,

wie der titel schon sagt, bin ich auf der suche nach infos darüber, ob das tatsächlich so ist bzw geblieben ist.
Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um verlorene Ladung handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.

Mit freundlichem Gruß, R. Müller ADAC-Nordrhein

quelle
dieser beitrag ist schon knapp 3 jahre alt, deswegen würde es mich interessieren, ob sich bis dato was geändert hat, oder das zitat immernoch zutrifft.

ich frage aus dem grund, weil ich heute eine dachbox von "Oris" inkl. träger bekommen habe & der verkäufer sagte, er habe beim kauf zu seinem benz keine papiere bekommen. zu "Oris" finde ich leider nur die "Bosal-Oris"-seite, da gibts zwar hinweise auf transportsysteme, aber der shop ist zur zeit nich erreichbar, sonst hätt ich da mal nachgegrast.

gruß
 
meines issens nach ist das immernoch aktuell, da diese Teile Grundsätzlich als Transportlast enzustufen sind. Wenn nicht, bin ich die letzten mit einem selbstgebauten Dachträger illegal unterwegs gewesen! ;)

Ich habe auch mal einen selber gebaut bis 80 Km/h war es erlaubt also kein Problem solange die zusätzliche Dachlast 50 80 100 Kg eingehalten ist und das zulässige Gesamtgewicht.

Wenn du schneller fahren willst ist wohl eine ABE oder so was nötig!???
 
Dachträgrt + Box ohne ABE legal

Also ich hab eine Dachbox von Opel dort ist ein ABE Typenschild drin.
Auf den Trägern aus dem Baumarkt ist ein GS Prüfzeichen vom TÜV Rheinland auf den Schlössern. Ich denke das ist ausreichend. Schau doch mal auf deine Box und dir Träger dort ist bestimmt auch so was drauf.

MFG Mathias
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
danke männers :wub:

werd morgen, wenn ich den schwiegermuttersarg putze, mal drauf achten, auf ein schild.
auf den trägern war tüv + gs-siegel drauf.
 
Also im Internet liessen sich auf Anhieb keine Hinweise finden, dass eine ABE erforderlich ist. Lt. wikipedia ist KEINE erforderlich (Wobei Wikipedia ja nun keine verlässliche Quelle ist).

Wir haben uns bei ATU "bequatschen" lassen und den teureren Träger mit ABE für unser Fahrzeug genommen, dürfte aber wohl eher Verkaufstaktik gewesen sein.
 
Ich denke (jetzt) auch, dass keine ABE erforderlich ist. Als wir bei ATU waren hat mich die Aussage auch überrascht (Er sagt nicht, dass eine ABE ERFORDERLICH sei, aber er meinte, dass es dann eben im Falle eines Falles eben dann mein Problem sei).
Ich denke, dass die Rennleitung da keine Handhabe hat, solange die "Ladung" (sprich Träger & evtl. darauf befindliche Last) ordnungsgemäß gesichert ist.
Sollte es aber knallen, könnte die Versicherung evtl. Stress machen, wenn es eben keine ABE gibt.
Es gibt ja auch keine vorgeschriebene Vmax für Fahrten mit Dachlast, aber wenn einem bei 250 die Fahrräder vom Dach fliegen und es zu einem Unfall kommt könnte die Versicherung da sicher auch zum. versuchen die Zahlung wg. fahrlässigem Verhalten zu "sparen"...

Mit unserer Dachbox sind wir gediegene 120 gefahren und mehr als (kurzzeitig) 140 würde ich auch nicht empfehlen (wobei eine Dachbox auch deutlich aerodynamischer ist als z.B. Fahrräder...

In einem Forum fand ich folgende Beiträge:

[...]mein vater hats vor 3 tagen fertig gebracht, mit einem rennrad auf dem dachgepäckträger 180 km/h zu fahren...das hat der träger erwartungsgemäß nich überlebt und das fahrrad is mitten auf der autobahn vom dach abgerissen....zum glück is niemandem was passiert (es war abends und wahrscheinlich schon ziemlich leer), aber es hätte durchaus zu nem tödlichen unfall führen können, wenn es tagsüber auf einer gut gefüllten autobahn passiert wär

deshalb finde ich, dass die StVO diesbezüglich angepasst werden sollte.....[...]
Sehr genial dann diese "Entgegnung" zu obigem Post:
[...]Sorry für den Klartext, aber nur weil Dein Vater zu blöd ist die Ladung anständig zu befestigen bzw. eine der Ladung angemessene Geschwindigkeit zu wählen soll die StVO deswegen aufgebohrt werden?

Es ist ganz simpel: Dein Vater kann froh sein, daß außer dem kaputten Rad nix passiert ist. Bei solchen Dingen ist man ganz schnell mit Straßenverkehrsgefährdung (*) dabei, einer veritablen Straftat, die in aller Regel die Pappe kostet. Und das ist gut so. Auch ohne spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung dafür in der StVO, die auch dem letzten geistig Blonden das Denken ersparen soll.

Mach die Ladung anständig fest oder fahr langsamer. Ganz einfach.

Bin auch schon mit Skiträger am Dach 220 gefahren. Das hält einwandfrei. Alles eine Frage der Qualität des Produktes und der Art der Befestigung.[...]
[Quelle: verkehrsportal.de, Hervorhebung von mir ]
So, so, der Vater war also zu blöd... Selbst fährt dieser Intelligenzbolzen aber mit Skiern auf dem Dach 220? Ja nee... is klar! Leute gibbet...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ABE + CE
mit diesen Zeichen ist man nunmal auf der sicheren Seite, dass die Behördlichen Auflagen erfüllt sind.

bei CE wäre ich vorsichtig mit dieser Aussage. CE steht nicht für eine Prüfung, sondern ist nur die Erklärung des Herstellers, dass er Normen- und Richtlinienkonform nach Stand der Technik konstruiert, gefertigt und die Fertigung überwacht hat.

CE ist nur für bestimmte Produktgruppen gefordert, ganz bestimmt nicht für Dachgepäckträger. Außerdem haben manche Exporteure aus Fernost keine Hemmungen, ein CE auf ihr Produkt zu pappen, dass etwas anders als das "richtige" aussieht und dann soviel wie "chinese export" heißt. Gerne praktiziert bei Spielzeug zur Umgehung der Spielzeugrichtlinie...
 
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