Die muss auch nicht "leer" sein. Es ist ausreichend wenn so wenig drin ist, daß Du sie repariert haben willst weil sie nicht kühlt. Auch dann ist einfaches Befüllen ohne vorhergehende Leckprüfung nicht erlaubt.
So, ich war am Wochenende mit dem Auto meiner Freundin bei ATU, da die Klimaanlage nicht mehr gekühlt hat.
Ergebnis:
Anlage leer gesaugt, neu befüllt - fertig. Keine Leckprüfung oder ähnliches. Der Mechaniker hat in der Zeit in der das Gerät die Arbeit automatisch erledigt hat, bei einem anderen Auto die Bremsscheiben mit Belägen gewechselt.
Als er damit fertig war, war die Klimawartung ebenfalls fertig. Ich stand die ganze Zeit am Auto.