Gewährleistung & Garantie - Aus der Sicht eines Jurastudenten

Gewährleistung & Garantie - Aus der Sicht eines Jurastudenten

  • Autor Autor Byebye 45101
  • Datum Erstellung Datum Erstellung

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https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/neues-autokaufrecht/

Seit 1.1.2022 gelten Änderungen, die für Autokäufer interessant sind.

Neu ist: Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Die bisherige Frist von sechs Monaten wurde damit verdoppelt. Das ist ein Vorteil für Verbraucher: Der Verkäufer muss im ersten Jahr nach dem Kauf beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Erst nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Dieser Beitrag hat zwar inzwischen "ein paar Stündchen" auf dem Buckel, ist aber dennoch für mich als juristisch interessierten Laien sehr lehrreich.
Dafür vielen Dank.
Verständlich für Nicht-Juristen und trotzdem nicht zu primitiv geschrieben.
Wer diesen Text nicht versteht, ist gut beraten, bei solchen Fällen sich beraten zu lassen.
Für Otto normal nichts verständlich. Viel was dem Kunden egal sein kann. Aber Hauptsache es klingt juristisch.
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