Gemäß AltfahrzeugV, darf man ein Altfahrzeug der Klasse M1 kostenlos an den Hersteller zurückgeben, wenn es offensichtlich fahruntüchtig ist.
- Hat das schon einmal jemand gemacht?
- Ab wann gilt ein Altfahrzeug als fahruntüchtig?
- Ist die Fahruntüchtigkeit lediglich eine Bedingung für die kostenlose Abholung, darf ich aber ansonsten ein fahrtüchtiges Altfahrzeug trotzdem bei der Rücknahmestelle des Herstellers kostenlos zurückgeben, wenn ich es selber zur Rücknahmestelle des Herstellers fahre?
- Muss ich bei einem beliebigen Verschrotter etwas für die Verschrottung bezahlen oder bekomme ich eventuell sogar Geld dafür?