Karpatenschleuder
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Dacia Dokker 1.5 dCi (90 PS) 2019 gestorben
- Baujahr
- 2016
Hallo Leute
Habe ein Artikel vom umweltbundesamt.de gelesen. CO2 Ausstoß.
Wie soll ich den von mir Rot markierten Teil verstehen ?
Denn laut der Dacia Seite stoßen alle Modelle zu viel CO2 aus. Und das Jahr 2021 ist nicht mehr weit.
Wie versteht ihr das?
Europäische CO2-Gesetzgebung
Das EU-Parlament hat am 23. April 2009 die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 verabschiedet, welche die verbindlichen Rahmenbedingungen der CO2-Gesetzgebung für Pkw in Europa regelt. Im Gegensatz zu den Luftschadstoffemissionen gelten für klimaschädliche CO2-Emissionen keine Höchstwerte für einzelne Fahrzeuge. Stattdessen wurde ein ab dem Jahr 2015 gültiger gewichtsbasierter Zielwert von 130 g CO2/km für alle neu zugelassenen Pkw auf Basis eines durchschnittlich schweren Fahrzeugs festgelegt. Dieser Wert wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihren Durchführungsvorschriften im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gemessen.
Der Wert eines jeden Herstellers wird als Durchschnitt der spezifischen CO2-Emissionen jedes neuen in der EU zugelassenen Personenkraftwagens des Herstellers in einem Kalenderjahr berechnet und mit der jeweiligen Zielvorgabe verglichen. Demnach dürfen die Pkw von Herstellern mit im Mittel schwereren Fahrzeugen mehr Kraftstoff verbrauchen und CO2 ausstoßen als die von Herstellern mit im Mittel leichteren Pkws.
Zwischen 2012 und 2015 mussten mit Hilfe einer stufenweisen Einführung nur der Flottenmittelwert eines Anteils der Flotten der einzelnen Hersteller die Anforderungen erfüllen. So war es ausreichend, dass der Zielwert von 130 g CO2/km beispielsweise im Jahr 2012 nur von den effizientesten 65 % der Flotte im Mittel erfüllt wurde. Erst ab dem Jahr 2015 wurde die komplette Pkw-Flotte berücksichtigt. Der Zielwert konnte 2015 übererfüllt werden: Er lag im Flottendurchschnitt der gesamten EU bei 120 g/km. Grund war das anspruchsvollere Ziel für 2021, auf das die Hersteller schon versuchten zuzusteuern.
Die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 333/2014 im März 2014 novelliert. Ab dem Jahr 2020 gilt demnach ein Zielwert von 95 g CO2/km, der zunächst von 95 Prozent der Neuwagenflotte eingehalten werden muss; ab dem Jahr 2021 gilt dieser dann für die gesamte Flotte. Dies entspricht einem Verbrauch pro 100 Kilometer von ca. 3,6 Litern Diesel beziehungsweise 4,1 Litern Benzin.
Für leichte Nutzfahrzeuge gilt die Verordnung (EU) Nr. 510/2011 in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 253/2014. Hier gilt ein CO2-Zielwert von 175 g/km ab dem Jahr 2017 und 147 g/km ab dem Jahr 2020.
Die Verbrauchsangaben beziehen sich dabei auf Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung nachgewiesen werden müssen. Man spricht von sogenannten Normemissionen, die zum Teil sehr deutlich von den realen Emissionen des Nutzers abweichen können. Diese Realemissionen werden maßgeblich von individuellen Nutzungs- und Fahrmustern beeinflusst, sodass große Schwankungen von Nutzer zu Nutzer auftreten können.
Die Verbrauchsmessung wird bis zum Jahr 2021 noch im NEFZ und nach dem Jahr 2021 dann im WLTP durchgeführt. Aus diesem Grund werden aktuell die WLTP Verbrauchsangaben neuer Fahrzeugtypen aus den Zulassungsunterlagen für die Überprüfung der Flottenzielwerte in NEFZ-Werte überführt („korrelierte Werte“). Für die Überführung der ab September 2018 im WLTP bestimmten CO2-Emissionen in NEFZ Werte kommen die delegierte Verordnung (EU) 2017/1502 und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 zur Anwendung.
Die CO2-Regulierung für die Zieljahre 2015 und 2020/2021 beinhaltet neben den Zielwerten verschiedene weitere Elemente, wie beispielsweise die Mehrfachanrechnung von besonders effizienten Fahrzeugen (Supercredits), Öko-Innovationen für CO2-Spartechniken deren Wirkung im offiziellen Testverfahren nicht nachgewiesen werden kann, aber auch Strafzahlungen im Fall einer Nichteinhaltung der Zielwerte – siehe nachfolgende Tabelle.
Anhang:
Artikel ganze Länge
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Habe ein Artikel vom umweltbundesamt.de gelesen. CO2 Ausstoß.
Wie soll ich den von mir Rot markierten Teil verstehen ?
Denn laut der Dacia Seite stoßen alle Modelle zu viel CO2 aus. Und das Jahr 2021 ist nicht mehr weit.
Wie versteht ihr das?
Europäische CO2-Gesetzgebung
Das EU-Parlament hat am 23. April 2009 die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 verabschiedet, welche die verbindlichen Rahmenbedingungen der CO2-Gesetzgebung für Pkw in Europa regelt. Im Gegensatz zu den Luftschadstoffemissionen gelten für klimaschädliche CO2-Emissionen keine Höchstwerte für einzelne Fahrzeuge. Stattdessen wurde ein ab dem Jahr 2015 gültiger gewichtsbasierter Zielwert von 130 g CO2/km für alle neu zugelassenen Pkw auf Basis eines durchschnittlich schweren Fahrzeugs festgelegt. Dieser Wert wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihren Durchführungsvorschriften im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gemessen.
Der Wert eines jeden Herstellers wird als Durchschnitt der spezifischen CO2-Emissionen jedes neuen in der EU zugelassenen Personenkraftwagens des Herstellers in einem Kalenderjahr berechnet und mit der jeweiligen Zielvorgabe verglichen. Demnach dürfen die Pkw von Herstellern mit im Mittel schwereren Fahrzeugen mehr Kraftstoff verbrauchen und CO2 ausstoßen als die von Herstellern mit im Mittel leichteren Pkws.
Zwischen 2012 und 2015 mussten mit Hilfe einer stufenweisen Einführung nur der Flottenmittelwert eines Anteils der Flotten der einzelnen Hersteller die Anforderungen erfüllen. So war es ausreichend, dass der Zielwert von 130 g CO2/km beispielsweise im Jahr 2012 nur von den effizientesten 65 % der Flotte im Mittel erfüllt wurde. Erst ab dem Jahr 2015 wurde die komplette Pkw-Flotte berücksichtigt. Der Zielwert konnte 2015 übererfüllt werden: Er lag im Flottendurchschnitt der gesamten EU bei 120 g/km. Grund war das anspruchsvollere Ziel für 2021, auf das die Hersteller schon versuchten zuzusteuern.
Die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 333/2014 im März 2014 novelliert. Ab dem Jahr 2020 gilt demnach ein Zielwert von 95 g CO2/km, der zunächst von 95 Prozent der Neuwagenflotte eingehalten werden muss; ab dem Jahr 2021 gilt dieser dann für die gesamte Flotte. Dies entspricht einem Verbrauch pro 100 Kilometer von ca. 3,6 Litern Diesel beziehungsweise 4,1 Litern Benzin.
Für leichte Nutzfahrzeuge gilt die Verordnung (EU) Nr. 510/2011 in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 253/2014. Hier gilt ein CO2-Zielwert von 175 g/km ab dem Jahr 2017 und 147 g/km ab dem Jahr 2020.
Die Verbrauchsangaben beziehen sich dabei auf Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung nachgewiesen werden müssen. Man spricht von sogenannten Normemissionen, die zum Teil sehr deutlich von den realen Emissionen des Nutzers abweichen können. Diese Realemissionen werden maßgeblich von individuellen Nutzungs- und Fahrmustern beeinflusst, sodass große Schwankungen von Nutzer zu Nutzer auftreten können.
Die Verbrauchsmessung wird bis zum Jahr 2021 noch im NEFZ und nach dem Jahr 2021 dann im WLTP durchgeführt. Aus diesem Grund werden aktuell die WLTP Verbrauchsangaben neuer Fahrzeugtypen aus den Zulassungsunterlagen für die Überprüfung der Flottenzielwerte in NEFZ-Werte überführt („korrelierte Werte“). Für die Überführung der ab September 2018 im WLTP bestimmten CO2-Emissionen in NEFZ Werte kommen die delegierte Verordnung (EU) 2017/1502 und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 zur Anwendung.
Die CO2-Regulierung für die Zieljahre 2015 und 2020/2021 beinhaltet neben den Zielwerten verschiedene weitere Elemente, wie beispielsweise die Mehrfachanrechnung von besonders effizienten Fahrzeugen (Supercredits), Öko-Innovationen für CO2-Spartechniken deren Wirkung im offiziellen Testverfahren nicht nachgewiesen werden kann, aber auch Strafzahlungen im Fall einer Nichteinhaltung der Zielwerte – siehe nachfolgende Tabelle.
Anhang:
Artikel ganze Länge
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge