luckypunk
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- geplant: Dacia Dokker, 1.6 16V SCe 100 LPG
Die Diskussionen um das Gezicke von Vertragswerkstätten im Garantiefall, wenn das Auto nicht ausschliesslich bei ihnen gewartet und repariert wurde, ist mir klar. Ich hab eh vor in das AH zu gehen in dem ich kaufe, ist an sich eine renommierte Werkstatt mit gutem Ruf. Vor allem sind die Dacia-Wartungen ja echt zahlbar...
Was mich aber mal interessieren würde, wäre das Garantieverhalten bei selbst angebauter AHK aus dem freien Handel und vor allem den Einbau einer Standheizung durch zB Webasto/Ebersbächer/Bosch.
Haben die da irgendeine Handhabe bei zB. Motorproblemen? Die AHK greift ja ausser in den Stromkreis (nicht Motorstromkreis) nirgendwo ein.
Die Standheizung ja nur in die Kraftstoffleitung, aber ebenfalls nicht in das Motormanagement.
Mir geht es jetzt nicht um die rein rechtliche Sache, sondern auch um die Praxis. Recht haben und Recht bekommen ist ja oft an viel Geld und Nerven gebunden, besser also der Fall tritt gar nicht ein.
Wenn also die Standheizung korrekt eingebaut wurde, kann Dacia zB im Falle eines Motorschadens doch wohl nicht die Garantie verweigern, da da ja kein Zusammenhang besteht?
Klar, wenn die Standheizung zB die Motorraumbelüftung stört und somit ein Hitzeschaden eintritt ist das nicht Dacias Schuld, sondern die des Einbauers. Aber davon geh ich jetzt eben nicht aus.
Hab damit keinerlei Erfahrung, da ich 30 Jahre lang nur alte Gebrauchte gefahren und selber gewartet habe...Danke für jeden Hinweis!
Was mich aber mal interessieren würde, wäre das Garantieverhalten bei selbst angebauter AHK aus dem freien Handel und vor allem den Einbau einer Standheizung durch zB Webasto/Ebersbächer/Bosch.
Haben die da irgendeine Handhabe bei zB. Motorproblemen? Die AHK greift ja ausser in den Stromkreis (nicht Motorstromkreis) nirgendwo ein.
Die Standheizung ja nur in die Kraftstoffleitung, aber ebenfalls nicht in das Motormanagement.
Mir geht es jetzt nicht um die rein rechtliche Sache, sondern auch um die Praxis. Recht haben und Recht bekommen ist ja oft an viel Geld und Nerven gebunden, besser also der Fall tritt gar nicht ein.
Wenn also die Standheizung korrekt eingebaut wurde, kann Dacia zB im Falle eines Motorschadens doch wohl nicht die Garantie verweigern, da da ja kein Zusammenhang besteht?
Klar, wenn die Standheizung zB die Motorraumbelüftung stört und somit ein Hitzeschaden eintritt ist das nicht Dacias Schuld, sondern die des Einbauers. Aber davon geh ich jetzt eben nicht aus.
Hab damit keinerlei Erfahrung, da ich 30 Jahre lang nur alte Gebrauchte gefahren und selber gewartet habe...Danke für jeden Hinweis!