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Dacia-Alsace
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- #76
Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte ein Staat ein deutsches Fahrzeug im Ausland Stilllegen können?
Die nicht aktuelle technische Kontrolle berechtigt in einigen Staaten die dortigen Polizeibehörden
ein Fahrzeug sofortig ausser Betrieb zu setzen, in eine ( nah gelegene ) Werkstatt abschleppen
zu lassen und dortig auf Kosten des Fahrzeughalters der Prüfung unterziehen zu lassen.
Weiterfahrt erst nach erfolgreicher technischer Kontrolle, ggf. kann Überführung in den Heimatstaat
erfolgen mittels Fahrzeugtransporter.
Und das kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, welche meist im Voraus zu begleichen sind.
Das ist EU-rechtlich kaum haltbar, aber da man Vorkasse leisten muss kann man dann seinem Geld
hinterher laufen.
Das ist in den jeweiligen Gesetzen dieser Staaten so geregelt.
Mir wäre da eine Fahrt in gewisse Staaten zu Riskant.
In Deutschland müsste dafür der Versicherer nachweisen, dass das Fahrzeug technisch mangelhaft war, bzw genau genommen: er muss nachweisen, dass der Unfall durch die Einhaltung des Untersuchungstermin hätte verhindert werden können!
Nun diesen Stress eines Gerichtsverfahrens muss man ja nicht haben, egal wie es ausgehen mag.
Ich wurde im vorliegenden Fall das AH nach einer Lösung fragen betreffend eines Ersatzfahrzeugs,
wie auch immer dieses abgerechnet werden mag.
@wf
Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei,
wobei ich davon ausgehe das deine Darlegung vollkommen Richtig ist.
Nur der evtl. Stress ...
Lieben Gruss
M.