Garantie vs. Freie Werkstatt?!

  • Ersteller Ersteller ByeBye 19553
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Lt. BGH (neu) darf bereits während der Garantiezeit eine freie Werkstatt zur Inspektion aufgesucht werden.
 
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren.
Anders verhält es sich bei Garantieansprüchen bei Neuwagen. Hier kann der Händler im Einzelfall auf einer Vertragswerkstatt bestehen. Allerdings können Fahrzeughersteller Kulanzleistungen verweigern, wenn das Auto vorher in freien Werkstätten gewartet und repariert wurde.
Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ein neues BGH-Urteil, ich werde das nochmal gründlicher "erforschen".
 
Es ist ein neues BGH-Urteil, ich werde das nochmal gründlicher "erforschen".
Das kannst du ruhig mal weiter nachprüfen und im Auge behalten. Wenn du ein anderes Urteil dazu findest wäre es nett wenn du es dann auch posten könntest.
 
selbst wenn man es lt. urteil rechtlich gesehen machen darf, es ist trotzdem nicht empfehlenswert.

außer man möchte im garantiefall längere zeit auf sein auto verzichten, weil man zwischen den fronten der freien werkstatt und dacia steht.
 
Die Gefahr das in einem Schadensfall die Freie Werkstatt eine Reparatur/Inspektion angeblich nicht Fachgerecht ausgeführt hat und dadurch ein Autohersteller die Garantie in einem Schadensfall verweigert, ist viel zu groß. Bevor man sich dann möglicherweise in längere gerichtliche Prozesse einlässt, sollte mal lieber das Auto in eine Vertragswerkstatt bringen solange Garantie besteht. Danach darf und kann jeder an seinem Auto machen was er möchte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dieses Statement steht in in der Originalquelle in einem ganz anderen Zusammenhang:
Autoinspektion: Ist die Vertragswerkstatt Pflicht?
Den Satz auf den sich diese Antwort bezieht, hast du einfach unterschlagen.
Welchen Satz habe ich unterschlagen? Hab ich etwas übersehen?
 
Die freie Werkstatt darf auch die Wartungsarbeiten ohne Garantieverlust durchführen wenn sie nach Herstellerangaben durchgeführt wird. Soweit die Rechtsprechung. Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Dacia wird im Garantiefall die Garantie verweigern mit der Begründung, das die Herstellerangaben nicht befolgt worden sind und Du bist in der Beweispflicht. Wenn Du keinen Dukatenscheißer im Keller oder eine gute Rechtschutzversicherung hast, hast Du keine Chancen. Die gehen durch alle Instanzen und das kann Jahre dauern.
 
@Drupi : Texas bezieht sich vermutlich darauf, dass dein zitierter Passus in der Quelle im Zusammenhang mit unregelmäßig oder gar nicht gewarteten Neufahrzeugen steht. Dort geht es nicht um die ausführende Werkstatt sondern um ein Versäumnis des Kunden, welches die Herstellergarantie beeinträchtigt. Dort steht in diesem Zusammenhang nicht, dass die Wahl der Werkstatt Schuld daran ist. ;)

Jetzt verständlicher?
 
Auch auf die Kulanz von Renault/Dacia wöllte ich nicht verzichten. So wurde an meinem Duster kurz vor Eintritt des 6. Lebensjahres der Austausch einer Antriebswellenmanschette anstandslos über die verlängerte Garantie abgewickelt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das ohne fristgerechte Wartung in der Vertragswerkstatt anders ausgesehen hätte.
 
Laut dem Rechnungsbetrag von 0€ wurde die Arbeit über die Fahrzeuggarantie abgewickelt. Die Werksgarantie wäre ja ohne die Verlängerung nach >5 Jahren erloschen.
Ich kann mir halt nur schwer Vorstellen, dass ein Teil wie eine Antriebswellenmanschette nach über einem halben Jahrzehnt im Einsatz nicht als Verschleißteil gehandhabt wird.
 
die werksgarantie läuft üblicherweise bei dacia 3 jahre oder 100.000km.

was die garantieverlängerung abdeckt, steht in den vericherungsbedingungen.
die hast aber nur du vorliegen.
 
was die garantieverlängerung abdeckt, steht in den vericherungsbedingungen die hast aber nur du vorliegen

Wer hat dir denn diesen Bären aufgebunden? Das steht genau das gleiche drin, wie in den Bedingungen der Neuwagengarantie, weil diese ja lediglich verlängert wird.
Die hast auch ! du vorliegen. Wenn nicht, hast du keinen Dacia...
Also... Ran ans Werk und untermauere deine Behauptung mal mit Fakten....
 
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