Neue Bußgeldstelle eingeweiht

michael3

Mitglied Brillant
Fahrzeug
Dacia Logan MCV II, 0.9 TCe 90 LPG
In Rheinland-Pfalz scheinen sie Ernst zu machen.
In Zweibrücken wurde eine neue Bußgeldstelle eingeweiht.
  • 160 neue Mitarbeiter geplant
  • 15 neue Messanlagen
  • Seit Februar 275.000 Temposünder zusätzlich erwischt.
Quelle: Kampf gegen Raser
 
Ach, das wird sich ziemlich bald geben mit den vielen erwischten Rasern. Innerhalb ganz kurzer Zeit werden die meisten Autofahrer wissen, wo die Messstelle ist, dort langsam fahren (kurz vorher eine Vollbremsung ist sehr beliebt!) und gleich anschließend wieder beschleunigen. Das ist doch das, was überall an den Messstellen passiert. Aus 160 neuen Mitarbeitern werden dann ganz schnell 60, wenn überhaupt.
 
normalerweise gehört dem Busgeldkatalog eine jährliche, automatsiche Anpassung verpasst. Als allererste Maßnahme die Strafen sofort mal drei (oder mehr).... Mindestens...

Und dann als Tagesgeld.....
 
Ich empfinde längst nicht jede Messstele als gerechtfertigt, würde mir aber wünschen, daß bei Verkehrsvergehen nicht pauschale Strafen (die dann z.B. den einkommensschwachen Hermes Paketfahrer härter Treffen als den aus Spaß in der Eifel rasenden Sportwagenfahrer) erhoben werden.
Ich fände eine System wie z.B. in einigen skandinavischen Ländern besser, wo ein bestimmter Prozentsatz des Gehaltes die Strafe ist, gerechter. Das träfe dann jeden zumindest gerechter als "Macht 125,- €, bitte".
 
Ich empfinde längst nicht jede Messstele als gerechtfertigt
Warum? Wenn irgendwo auf einer Schnurrgraden nur 60 erlaubt sind, kann da auch kontrolliert werden. Den Sinn der Geschwindigkeitslimitierung und ein Aufheben derer, sollte mit der jeweiligen Gemeinde/Stadt besprochen werden.

Und als Ordsfremder hat es vielleicht grunde, die du im Augenblick des Fahrens nicht wissen/beurteilen kannst....

Nur weil etwas augenscheinlich keinen Sinn macht, sind deswegen die Gesetze nicht aufgehoben, bzw. die Exekutive nicht der Kontrolle entbunden.
 
Dann müssen die Ort halt nochmehr Blitzer aufbauen, damit die unrentablen von den rentablen mitgetragen werden....

Wie schon mal geschrieben... Den Leuten geht es zu gut.... 4 Wöchen Öffis und sie würden mal drübr nachdenken, wie gut doch ein STVO-gefahrenes Fahrzeug doch sein kann....
 
Ich meinte es eher so, wie wf es verstanden hat. Ich bin nicht gegen Tempolimits oder deren Durchsetzungg - Ich könnte sogar mit 30 in Innenstädten oder 130 auf Autobahnen leben, wenn die Infrastruktur (Ampeln usw.) dann so angepasst wird, das man im Schnitt dann trotzdem schneller vorankommt...
Aber es gibt beispielsweise dort, wo meine Frau ihr Referendariat gemacht hat, einen Starenkasten am Ortseingang, der ab 50 blitzt und der ca. 20 m hinter dem Ortseingangsschild steht. Da kommt dann erst noch Wald bzw. Böschung und dann erst Häuser.
Dann lieber auf der unübersichtlichen Straße im Verlauf vorher, dort wo im Bereich von Fahrbanverengungen die Geschwindigkeit limitiert wird (sinnvollerweise) blitzen, aber nicht den Blitzer an das Ortsschild pappen.

Generell hast Du natürlich recht, die meisten Limits sind aus irgendeinem Grund eingerichtet, wer schneller fährt, muss damit rechnen Buße zahlen zu müssen.
Ich würde mir nur wünschen, dass eher an Unfallschwerpunkten wie vor Schulen, in Zentren usw. kontrolliert wird als an "Einnahmeschwerpunkten".
Und wenn man dann noch gelegentlich die Limits einer Prüfung unterzieht, um z.B. nach Wegfall des Grundes eine Begrenzung wieder aufzuheben oder Limitierungen nur in den Zeiten gelten lässt, wo es Sinn macht (Nachts wegen Lärm oder tags wegen Fußgängern z.B.) wäre es doch auch schön.
 
ca. 20 m hinter dem Ortseingangsschild steht
Ich hab ´84 meine Lappen gemacht. Damals hies es, dass die 50 ab dem Ortsschild gelten.

Nicht, dass ich ein Heiliger bin, aber die Regeln stehen fest, auch wenn sie einem nicht passen...Nebenbei kann man vorher schon den Fuß vom Gas nehmen - spart Sprit und Bremsbelege...

Aber ich weiß, was Ihr meint... -_-
 
Ich schreibe das mal hier dazu.

Seit heute gelten neue Bußgeld-Tarife.
Ab sofort höhere Strafen für Verkehrssünder
  • Handy am Steuer
  • keine Rettungsgasse bilden
  • gesichtsverhüllende Masken und Schleier
Beim Mopped-Fahren trage ich für gewöhnlich einen Jet-Helm und (bei Kälte) einen Schal vor dem Mund/Nase. Bekomme ich dafür nun einen Strafzettel?
.
 
Wir haben das hier im Umfeld selbst erlebt: Am Chemnitzer Kreuz wurde über Jahre fast jeden 3 Tag geblitzt (kurz vorm Kreuz Reduzierung auf 100 und vielleicht 1 Unfall im Jahr)!

Wenn es dort so wenig Unfälle gibt, haben die Kontrollen offenbar ihren Zweck erfüllt.
 
Beim Mopped-Fahren trage ich für gewöhnlich einen Jet-Helm und (bei Kälte) einen Schal vor dem Mund/Nase. Bekomme ich dafür nun einen Strafzettel?

Nein betreffend einer " Schutzfunktion " ist Straffreiheit zugesichert worden.
Helme und Zubehör wie z.B. Gesichstschutz sollen ja weiter genutzt werden.

Ab sofort höhere Strafen für Verkehrssünder

Und die sind in Deutschland im Vergleich zu anderen eurpoäischen Staaten ja noch sehr Günstig.

Zum Vergleich:

Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog


VergehenStrafe Falschparkenab 15 Euro

Kind unter 10 Jahren saß widerrechtlich auf dem Beifahrersitz ab 90 Euro

unter 20 km/h zu schnell außerorts 68 - 180 Euro

unter 20 km/h zu schnell innerorts 135 - 375 Euro

zwischen 20 und 49 km/h zu schnell 135 - 375 Euro

mindestens 50 km/h zu schnell bis zu 1.500 Euro

Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitgeführt bis zu 1.500 Euro

ohne Warndreieck und/oder Warnweste gefahren 135 Euro

Handy am Steuer135 Euro ohne Gurt gefahren (pro Person) 135 Euro

Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille) 135 Euro

Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille) 4.500 Euro, 2 Jahre Haft

Drogen am Steuer 4.500 Euro, 2 Jahre Haft

Drogen und Alkohol (über 0,8 Promille) am Steuer 9.000 Euro, 3 Jahre Haft



in einigen skandinavischen Ländern besser, wo ein bestimmter Prozentsatz des Gehaltes die Strafe ist, gerechter.

Und Hartz4 bekommt dann noch etwas heraus weil der ja ein Minus-Einkommen zu Lasten der Gesellschaft hat ;-)

Ich plädiere hier für eine Mindeststrafe in Verbindung mit einem Tagessatz zum Einkommenz.B. 200 €
zuzüglich einer Anzahl von Tagessätzen des Einkommens
nebst Freizeitarrest ( der dann vom Einsitzenden in Form von Zellenmiete zu bezahlen ist )
der dann an den Wochenenden abgesessen wird, oder eben mal vier Wochen fest einsitzen
und nur für die Arbeit herausgelassen werden


 
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