Helmut2
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Nachdem erst kürzlich ein Forenmitglied beim Kauf einer Anhängerkupplung aus dem Net, Ärger mit einem nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Kabelsatz hatte, hier ein kleiner Wegweiser wie man in den verschiedensten Fällen mit Reklamationen richtig umgeht, um sein Recht als Käufer auch entsprechend wahren zu können.
Aus den Tiefen des WWW:
Shops müssen nachbessern
Die Button-Lösung soll ab dem 1. August 2012 für mehr Transparenz beim Online-Einkauf sorgen. Der Komplettpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten muss dann übersichtlich vorm Absenden der Bestellung angezeigt werden. Aber selbst wenn sich alle Anbieter daran halten, bedeutet das keine Entwarnung. Denn auf unvorsichtige Käufer lauern weitere Fallen.
Preisfalle Zusatzkosten
Preissuchmaschinen und Internet-Shops zeigen stets die reinen Produktpreise inklusive Mehrwertsteuer. Doch fast jeder Kauf verursacht zusätzliche Kosten. Viele Shops listen die Zusatzkosten so unübersichtlich auf, dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis erst im letzten Bestellschritt erfährt.
Online-Pinnwand mit Shopping-Ideen Beispiel: Computer Bild entlarvt diesen Zusatzkostenwucher: In einem Shop betrug der angegebene Preis für ein SiemensGigaset C450 Festnetz-DECT-Telefon 44,20 Euro. Nach Aufschlag der Versandkosten und sämtlicher Gebühren betrug der Endpreis 60,15 Euro – also satte 36,09 Prozent mehr!
Artikelnummer-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Händler bewirbt ein vergleichsweise günstiges Gerät mit einer Ausstattung, etwa Internetfunktionen bei Fernsehern, die das gelieferte Modell aber nicht bietet.
Das können Sie tun: Bei einigen Herstellern (etwa Samsung) sind sogenannte EU-Importe teils schlechter ausgestattet als Geräte für den deutschen Markt. Die exakte Produktnummer gibt Aufschluss darüber – steht etwa der Zusatz "EU" im Namen, ist Vorsicht geboten. Vergleichen Sie die Produktbeschreibungen anderer Händler, bevor Sie einen Kauf abschließen, und schauen Sie auch auf der Internetseite des Herstellers nach Artikelnummer und Ausstattungsmerkmalen.
Rückversand-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Wunsch-TV passt nicht in die Schrankwand? Dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch machen. Aber einige Händler verweigern die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten.
Das können Sie tun: Sie dürfen wahlweise Ihr Recht auf Widerruf oder Ihr Recht auf Rückgabe nutzen. Innerhalb von 14 Tagen können Sie schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen – einen Musterbrief dafür finden Sie hier. Der Rückversand muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Zurück gibt es immer den Produktpreis, bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Rückversandkosten. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und schicken die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück, muss der Händler unabhängig vom Bestellwert auch die Rücksendekosten komplett erstatten. Die ursprünglichen Hinsendekosten der Ware müssen dabei laut Europäischem Gerichtshof in jedem Fall erstattet werden.
Lieferfrist nicht eingehalten
Das ist die Shopping-Falle: Der Online-Shop hat ein Produkt als "sofort erhältlich" gekennzeichnet. Auf die Ware warten Sie aber schon seit 14 Tagen.
Das können Sie tun: Ist eine Ware "sofort erhältlich", muss der Händler auch schnell liefern. Das darf keine 14 Tage oder länger dauern. Setzen Sie dem Händler schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) eine kurze Frist von etwa einer Woche zur Lieferung, und nennen Sie ein Datum.
Bei einem langen Verzug haben Sie in jedem Fall das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Machen Sie dafür schriftlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Wollen Sie die Ware unbedingt haben, können Sie die Lieferung einklagen – das dauert aber.
Transportschaden-Klausel
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Lieferung weist ein Artikel Schäden auf. Die AGB-Klausel des Transporteurs besagt aber, dass Ihre Schadensersatzansprüche verfallen, wenn Sie den Schaden nicht schon beim Empfang melden.
Das können Sie tun: Haben Sie den Artikel als Privatperson gekauft, gilt die Regelung des Verbrauchsgüterkaufs. Demnach ist es Sache des Händlers, wenn Schäden beim Versand auftreten. Die AGB-Klausel des Transporteurs ist unzulässig.
Fotografieren Sie den Schaden, und informieren Sie den Händler darüber. Setzen Sie auch den Transporteur vom Schaden in Kenntnis. Sonst könnte der Händler behaupten, Sie hätten die Ware mutwillig beschädigt.
Zusatzkosten
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Bestellung wird versucht, Ihnen unnötige Zusatzleistungen unterzujubeln – etwa per vorab ausgewählter Garantieverlängerung oder Transportversicherung.
Das können Sie tun: Schauen Sie bei jedem Bestellschritt alle Optionen genau an. Entfernen Sie alle Optionen aus dem Warenkorb, die für Sie überflüssig sind. Wählen Sie unnötige Zusatzleistungen und teure Versandoptionen ab.
Ist der Endpreis dennoch viel höher? Bestellen Sie nicht einfach aus Bequemlichkeit, brechen Sie den Vorgang ab, und prüfen Sie die Angebote der Konkurrenz, etwa bei Idealo.
Gebraucht-/B-Ware kommt
Das ist die Shopping-Falle: Statt eines neuen Geräts sendet Ihnen der Händler einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung.
Das können Sie tun: Kontrollieren Sie die Lieferung genau. In einem früheren Test wurde Computer Bild etwa statt eines neuen Mobiltelefons ein gebrauchtes Gerät geliefert – inklusive sechs Monate alter Anrufliste und SMS des Vorbesitzers.
In solchen Fällen liegt klar ein Mangel vor. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine kurze Frist, Ihnen das richtige Produkt zu liefern. Sie können aber auch das gebrauchte Gerät behalten und den Kaufpreis angemessen mindern oder innerhalb von 14 Tagen per Widerruf vom Kauf zurücktreten.
Achtung: Grau-Importe
Das ist die Shopping-Falle: Ausländische Internethändler bieten Produkte teils deutlich günstiger an als Onlinehändler im Inland.
Das können Sie tun: Bei diesen Angeboten handelt es sich um sogenannte Grau- oder Reimporte. Solchen Geräten aus dem Ausland fehlt meist die deutsche Bedienungsanleitung, oft lassen sich Menüs nicht auf Deutsch umstellen, oder es gibt nur ein Netzteil fürs ursprüngliche Herkunftsland.
Weiteres Risiko: Der Hersteller repariert reimportierte Geräte in der Garantiezeit nicht kostenlos. Computer Bild rät: Gerät sofort zurückschicken.
Vorkasse-Falle
Das ist die Shopping-Falle: In Ermangelung einer Alternative wurde die Zahlungsart Vorkasse gewählt. Nach der Überweisung des Betrags liefert der Händler das bestellte Produkt dann nicht.
Das können Sie tun: Prüfen Sie alle angeboteten Zahlungsarten eines Shops. Bei Shops, die Sie nicht kennen, sollten Sie nie per Vorkasse oder Sofortüberweisung bezahlen. Kommt nach der Bestellung keine Ware, laufen Sie sonst Ihrem Geld hinterher.
Falls der Händler keine Zahlung per Rechnung oder Nachnahme anbietet, suchen Sie das Produkt über eine Preissuchmaschine wie Idealo und wählen notfalls einen Händler aus, der zwar etwas teurer ist, aber dafür eine verlässliche Zahlungsart anbietet.
Nachnahme-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Ein Artikel wurde per Nachnahme bestellt und an der Wohnungstür bezahlt. Erst als der Kurier bereits fort ist, stellen Sie fest, dass nicht das bestellte Produkt geliefert wurde.
Das können Sie tun: Anders als manche Händler in ihren AGB behaupten, verlieren Sie keine Rechte, wenn Sie nicht sofort bei der Warenannahme den Inhalt eines Pakets prüfen. Unabhängig davon ist so eine Prüfung natürlich sinnvoll.
Wichtig: Lassen Sie sich vom Kurier bei Nachnahme einen Zahlungsbeleg geben. Der Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass eine vom Händler per Nachnahme versandte und vom Käufer entgegengenommene Ware nicht beweist, dass die Ware auch bezahlt wurde.
Handy-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Handy und Vertrag wurden zusammen online gekauft, aber das Handy nicht geliefert. Die monatlichen Kosten werden dennoch vom Konto abgebucht.
Das können Sie tun: Verbundene Verträge wie ein Handykauf mit Vertrag können Sie laut Amtsgericht Dortmund widerrufen, wenn das Handy nicht geliefert wird. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Die gezahlten Beträge muss der Händler auch dann erstatten, wenn mit der SIM-Karte schon telefoniert wurde.
Quelle:
Diese Fallen lauern beim Online-Shopping - WELT ONLINE
Ggf. druckt man sich das ganze hier einfach mal aus und legt es in einem Ordner ab. Dann hat man sein kleines Drehbuch mit Verhaltensmaßregeln im Bedarfsfall schnell zur Hand.
Aus den Tiefen des WWW:
Shops müssen nachbessern
Die Button-Lösung soll ab dem 1. August 2012 für mehr Transparenz beim Online-Einkauf sorgen. Der Komplettpreis des Artikels inklusive aller weiteren Kosten muss dann übersichtlich vorm Absenden der Bestellung angezeigt werden. Aber selbst wenn sich alle Anbieter daran halten, bedeutet das keine Entwarnung. Denn auf unvorsichtige Käufer lauern weitere Fallen.
Preisfalle Zusatzkosten
Preissuchmaschinen und Internet-Shops zeigen stets die reinen Produktpreise inklusive Mehrwertsteuer. Doch fast jeder Kauf verursacht zusätzliche Kosten. Viele Shops listen die Zusatzkosten so unübersichtlich auf, dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis erst im letzten Bestellschritt erfährt.
Online-Pinnwand mit Shopping-Ideen Beispiel: Computer Bild entlarvt diesen Zusatzkostenwucher: In einem Shop betrug der angegebene Preis für ein SiemensGigaset C450 Festnetz-DECT-Telefon 44,20 Euro. Nach Aufschlag der Versandkosten und sämtlicher Gebühren betrug der Endpreis 60,15 Euro – also satte 36,09 Prozent mehr!
Artikelnummer-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Händler bewirbt ein vergleichsweise günstiges Gerät mit einer Ausstattung, etwa Internetfunktionen bei Fernsehern, die das gelieferte Modell aber nicht bietet.
Das können Sie tun: Bei einigen Herstellern (etwa Samsung) sind sogenannte EU-Importe teils schlechter ausgestattet als Geräte für den deutschen Markt. Die exakte Produktnummer gibt Aufschluss darüber – steht etwa der Zusatz "EU" im Namen, ist Vorsicht geboten. Vergleichen Sie die Produktbeschreibungen anderer Händler, bevor Sie einen Kauf abschließen, und schauen Sie auch auf der Internetseite des Herstellers nach Artikelnummer und Ausstattungsmerkmalen.
Rückversand-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Der Wunsch-TV passt nicht in die Schrankwand? Dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch machen. Aber einige Händler verweigern die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten.
Das können Sie tun: Sie dürfen wahlweise Ihr Recht auf Widerruf oder Ihr Recht auf Rückgabe nutzen. Innerhalb von 14 Tagen können Sie schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen – einen Musterbrief dafür finden Sie hier. Der Rückversand muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Zurück gibt es immer den Produktpreis, bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Rückversandkosten. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und schicken die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück, muss der Händler unabhängig vom Bestellwert auch die Rücksendekosten komplett erstatten. Die ursprünglichen Hinsendekosten der Ware müssen dabei laut Europäischem Gerichtshof in jedem Fall erstattet werden.
Lieferfrist nicht eingehalten
Das ist die Shopping-Falle: Der Online-Shop hat ein Produkt als "sofort erhältlich" gekennzeichnet. Auf die Ware warten Sie aber schon seit 14 Tagen.
Das können Sie tun: Ist eine Ware "sofort erhältlich", muss der Händler auch schnell liefern. Das darf keine 14 Tage oder länger dauern. Setzen Sie dem Händler schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) eine kurze Frist von etwa einer Woche zur Lieferung, und nennen Sie ein Datum.
Bei einem langen Verzug haben Sie in jedem Fall das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Machen Sie dafür schriftlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Wollen Sie die Ware unbedingt haben, können Sie die Lieferung einklagen – das dauert aber.
Transportschaden-Klausel
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Lieferung weist ein Artikel Schäden auf. Die AGB-Klausel des Transporteurs besagt aber, dass Ihre Schadensersatzansprüche verfallen, wenn Sie den Schaden nicht schon beim Empfang melden.
Das können Sie tun: Haben Sie den Artikel als Privatperson gekauft, gilt die Regelung des Verbrauchsgüterkaufs. Demnach ist es Sache des Händlers, wenn Schäden beim Versand auftreten. Die AGB-Klausel des Transporteurs ist unzulässig.
Fotografieren Sie den Schaden, und informieren Sie den Händler darüber. Setzen Sie auch den Transporteur vom Schaden in Kenntnis. Sonst könnte der Händler behaupten, Sie hätten die Ware mutwillig beschädigt.
Zusatzkosten
Das ist die Shopping-Falle: Bei der Bestellung wird versucht, Ihnen unnötige Zusatzleistungen unterzujubeln – etwa per vorab ausgewählter Garantieverlängerung oder Transportversicherung.
Das können Sie tun: Schauen Sie bei jedem Bestellschritt alle Optionen genau an. Entfernen Sie alle Optionen aus dem Warenkorb, die für Sie überflüssig sind. Wählen Sie unnötige Zusatzleistungen und teure Versandoptionen ab.
Ist der Endpreis dennoch viel höher? Bestellen Sie nicht einfach aus Bequemlichkeit, brechen Sie den Vorgang ab, und prüfen Sie die Angebote der Konkurrenz, etwa bei Idealo.
Gebraucht-/B-Ware kommt
Das ist die Shopping-Falle: Statt eines neuen Geräts sendet Ihnen der Händler einen Artikel mit deutlichen Spuren früherer Nutzung.
Das können Sie tun: Kontrollieren Sie die Lieferung genau. In einem früheren Test wurde Computer Bild etwa statt eines neuen Mobiltelefons ein gebrauchtes Gerät geliefert – inklusive sechs Monate alter Anrufliste und SMS des Vorbesitzers.
In solchen Fällen liegt klar ein Mangel vor. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine kurze Frist, Ihnen das richtige Produkt zu liefern. Sie können aber auch das gebrauchte Gerät behalten und den Kaufpreis angemessen mindern oder innerhalb von 14 Tagen per Widerruf vom Kauf zurücktreten.
Achtung: Grau-Importe
Das ist die Shopping-Falle: Ausländische Internethändler bieten Produkte teils deutlich günstiger an als Onlinehändler im Inland.
Das können Sie tun: Bei diesen Angeboten handelt es sich um sogenannte Grau- oder Reimporte. Solchen Geräten aus dem Ausland fehlt meist die deutsche Bedienungsanleitung, oft lassen sich Menüs nicht auf Deutsch umstellen, oder es gibt nur ein Netzteil fürs ursprüngliche Herkunftsland.
Weiteres Risiko: Der Hersteller repariert reimportierte Geräte in der Garantiezeit nicht kostenlos. Computer Bild rät: Gerät sofort zurückschicken.
Vorkasse-Falle
Das ist die Shopping-Falle: In Ermangelung einer Alternative wurde die Zahlungsart Vorkasse gewählt. Nach der Überweisung des Betrags liefert der Händler das bestellte Produkt dann nicht.
Das können Sie tun: Prüfen Sie alle angeboteten Zahlungsarten eines Shops. Bei Shops, die Sie nicht kennen, sollten Sie nie per Vorkasse oder Sofortüberweisung bezahlen. Kommt nach der Bestellung keine Ware, laufen Sie sonst Ihrem Geld hinterher.
Falls der Händler keine Zahlung per Rechnung oder Nachnahme anbietet, suchen Sie das Produkt über eine Preissuchmaschine wie Idealo und wählen notfalls einen Händler aus, der zwar etwas teurer ist, aber dafür eine verlässliche Zahlungsart anbietet.
Nachnahme-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Ein Artikel wurde per Nachnahme bestellt und an der Wohnungstür bezahlt. Erst als der Kurier bereits fort ist, stellen Sie fest, dass nicht das bestellte Produkt geliefert wurde.
Das können Sie tun: Anders als manche Händler in ihren AGB behaupten, verlieren Sie keine Rechte, wenn Sie nicht sofort bei der Warenannahme den Inhalt eines Pakets prüfen. Unabhängig davon ist so eine Prüfung natürlich sinnvoll.
Wichtig: Lassen Sie sich vom Kurier bei Nachnahme einen Zahlungsbeleg geben. Der Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass eine vom Händler per Nachnahme versandte und vom Käufer entgegengenommene Ware nicht beweist, dass die Ware auch bezahlt wurde.
Handy-Falle
Das ist die Shopping-Falle: Handy und Vertrag wurden zusammen online gekauft, aber das Handy nicht geliefert. Die monatlichen Kosten werden dennoch vom Konto abgebucht.
Das können Sie tun: Verbundene Verträge wie ein Handykauf mit Vertrag können Sie laut Amtsgericht Dortmund widerrufen, wenn das Handy nicht geliefert wird. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Die gezahlten Beträge muss der Händler auch dann erstatten, wenn mit der SIM-Karte schon telefoniert wurde.
Quelle:
Diese Fallen lauern beim Online-Shopping - WELT ONLINE
Ggf. druckt man sich das ganze hier einfach mal aus und legt es in einem Ordner ab. Dann hat man sein kleines Drehbuch mit Verhaltensmaßregeln im Bedarfsfall schnell zur Hand.