Reifenwechsel von 195/55R16 auf 205/55R16

ProLodgy

Mitglied Brillant
Fahrzeug
Dacia Lodgy, 1.6 16V SCe 100 LPG
Baujahr
2017
Hi,

Der Lodgy kommt ja mit einer sehr Exotischen Reifengröße bei den 16"LM Felgen.
Die 195/55R16 gibt es seltener als die 205/55R16 was sich in Preisen und Verfügbarkeit bemerkbar macht.
Problematisch ist ja der Abrollumfang. Laut den üblichen Rechnern im Netz kommt man auf -2% Geschwindigkeitsabweichung. Da soll gerade noch tolerierbar sein vom Prüfer ohne Tachoangleichung.

Hat das jemand schon mal probiert sich eintragen zu lassen? Die Herstellerfreigabe stellen die Reifenhersteller Problemlos aus.
Könnte man mit PyRen zur Not den Wert im ABS System anpassen?

Ich würde mir wohl die neuen Michelin Cross Climate+ montieren als Flachlandtiroler.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Der Tacho zeigt auch Weiterhin mehr an als man fährt, weil die tachoabweichung bei ~7% liegt, dann hast du immer noch 5% übrig.
Ich habe ein passendes Vergleichgutachten gefunden. Die Felge ist zwar ein Zoll breiter, das macht nichts weil Michelin von 5,5 bis 7,5" Erlaubt für den Reifen bei einer Messfelge von 6,5".
Wichtigier ist der Umfang der ist identisch, in den Auflagen steht nichts von einer Tachoangleichung drin! D.h. sollte das möglich sein.
Somit ist man 40-50€ dabei beim Tüv schätze ich.
 

Anhänge

  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Ja bist du ;) Es steht drin, ein Tipp ganz unten.
 
Der Erfolg dürfte sein, dass du dir damit jede Menge Dreck an die Türen wirfst. Der Duster hat das Problem auch sehr arg mit diesen Reifen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Dafür gibt es ja Spritzlappen, die sollen ja schon bei Serienbereifung sehr sinnvoll sein.
Wenn wir davon ausgehen das der Reifen Symmetrisch Sitz macht das 5mm pro Seite aus.
 
Stimmt, ist so viel dann ja nicht.
Spritzlappen habe ich bei meinem kommenden Lodgy dran, mal sehn wie das aussieht. Nötig sind die aber an sich gar nicht, wie ich finde.
 
Wenn auf dem Fahrzeug die Felgen aus dem Gutachten (AEZ Leichtmetallräder GmbH) montiert sind, ist es kein Problem.
Wenn nicht, dann hat man ein Problem, denn es handelt sich um ein Gutachten das explizit für diese Felge erstellt wurde und für andere Felgen anderer Hersteller keine Gültigkeit besitzt ........ da ist der TÜV stur.

Auch verständlich, denn eine Firma läßt für tausende von Euro ein Gutachten erstellen und andere Firmen würden im Kielwasser gratis mitschwimmen.

Eine Verrechnung des Abrollumfanges ist nicht möglich, denn im Einzelfall muß eine Tachoprotokoll mit den Einzelabweichungen bei verschiedenen Geschwindigkeiten erstellt werden - das macht der ADAC.

Um einen Kauf der Reifen "für die Tonne" zu vermeiden sollte aber erstmal schriftlich festgestellt werden, wie weit der Tacho mit der Serienbereifung voreilt.

Wenn man diesen Wert schriftlich anhand der Tachoprüfung hat weiß man, ob der Tacho genügend Reserve bietet, um die -2% Abrollumfang der neuen Bereifung kompensieren zu können.
Dann kann man gefahrlos die neuen breiteren Reifen kaufen und mit ihnen ein zweites mal eine Tachoprüfung machen lassen.

Ohne Tachoprüfung mit Meßprotokoll geht nix, da muß man durch.
Dann hat man aber immer noch keine Freigabe für die Rad-Reifenkombination in Bezug auf Freigängigkeit.

Das kann man im Vorfeld anhand der Breitendifferenz der beiden Reifengrößen im Vorfeld selbst ermitteln.

Ein Reifen muß in allen Lenkungseinschlägen ein Minimum von 3mm zu seiner Umgebung haben und um das zu messen verwendet der TÜV einen normalen Meterstab als "Meßlehre".
Denn das Blatt eines Meterstabes ist 3mm dick.

wf hat schon recht wenn er hier einwirft, daß man das ganze schon sorgsam im Vorfeld planen sollte.

Sonst kauft man sich einen Reifensatz für teueres Geld, fährt damit zum TÜV und der sagt "runter damit".

Im übrigen stehen die Jungens vom TÜV meist auch gerne im Vorfeld beratend zu Seite wenn man Änderungen vorhat und weisen darauf hin, was man alles zu beachten hat um eine Freigabe zu erhalten.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Ich kenne mich mit den Jungs in Blau aus und werde bestimmt nicht unvorbereitet dort aufschlagen. Wer alles schon vorlegen kann im Vorgespräch bekommt schneller seine Antwort. Und wenn es vergleichbare Abnahmen gibt erleichtert es die Abnahme.
Die Voreilung des tachos ist vorgeschrieben.
Die Toleranz von -2 bis 4% findet sich in den internen Leitlinien vom TÜV und daran halten sich die meisten Prüfer.

Um Freigebigkeit mach ich mir beim Lodgy keine Gedanken. Das ist noch viel Luft.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Weil die Felge ein Zoll(=2,54cm) breiter ist von der das Gutachten ist, ist klar das die weiter raus kommt. Schau dir mal eine Orginalen Lodgy an, und nun stell dir vor der Reifen kommt 5mm weiter raus. Die Abdeckung ist geben.

75/443/EWG und §57 StVZO Da steht alles zum Thema Tacho.
 
Ich war heute beim TÜV, er sagt kein Problem. Montieren , vorbei kommen und wir tragen es ein.
Soviel zu unseren Zweiflern.
205/50R16 wäre genauso möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schätze die Kopetenz des Prüfingenieur höher ein als deine. Er hat keinen Grund irgend etwas verbotenes zu tun und muss mir auch keine Gefälligkeit erweisen.
Mit meinem Vergleichs Gutachten war er voll zufrieden. Leider gibt es den CrossContact nicht in 205/50R16
 
Ich war heute beim TÜV, er sagt kein Problem. Montieren , vorbei kommen und wir tragen es ein.
Genau das war der richtige Weg diejenigen zu fragen, die letzendlich auch die Entscheidung treffen.
Die sagen dann auch was nötig ist oder auch nicht und auch ich habe mir in dieser Gangart schon öfters Ärger ersparen können.
 
Das ist keine Größzügigkeit sonder einfach Anwenden von Vorschriften und Regeln. Davon haben wir sehr viel in D/EU. Dafür gibt es dir aber auch die Sicherheit gegen Willkür.
Wenn ich wüßte das es nicht geht wäre ich gar nicht erst zum TÜV. Der Prüfer beruft sich auf das Vergleichsgutachten, könnte also sein das er damit aus der Haftung ist und der TÜV Austria haftet. Ist mir aber auch egal. Es entspricht den aktuell gültigen Normen und Vorschriften.

Schade ist nur das sie es mir nicht direkt proforma eintragen. Somit darf ich evtl nochmal zur Zulassungsstelle und nochmal einen Schein ausstellen lassen. Wenn ich Glück habe reicht die nächste Befassung.

Weil die 55 ein Prozent wert sind und 55% von 205 ist ungleich 55% von 195. Der Reifen der direkt dem 195/55r16 entspricht ist der 205/50/r16 und nicht der 205/55r16. Der Abrollumfang wird größer. Kann man sich ausrechnen weil der Kreisradius ja steigt. Das reicht aus um den Tacho zu beeinflussen. In dem Fall ist es noch genau in der Toleranz. Bei anderen Reifen kann das schon wieder anders aussehen.

Bei der nächsten HU gibt es mit 205/55R16 keinen TÜV, wenn man keine Abnahme dabei hast oder im Schein steht. Hab das selber erlebt als mit meinem Freund beim TÜV war. Hat ein Vertragshändler die falschen Reifen montiert und der sollte wissen was da drauf kommt. Somit musste die WR montiert werden und wieder zur Prüfstelle um die HU abzuschließen. Der Vertragshändler hat seinen Fehler eingesehen und dann die richtigen Reifen montiert. Die Rennerrei hast du aber trotzdem und bis damit auch rumgefahren.
 
Höre ich zum ersten mal, daß sich der Abrollumfang in diesem Falle ändert, wenn sich lediglich die Breite so gering unterscheidet.

Bei gleicher Reifenbreite und Zollgröße ändert sich bei einem anderen Queerschnitt die Proportionalität des Reifens, was zu einer geringen Änderung des Abrollumfanges führt.

Spiele einfach mal hiermit etwas herum und trage in die zweite Spalte verschiedene andere Bereifungen ein, wobei Du in der ersten Spalte IMMER Deine Original- bzw. Basisbereifung stehen haben solltest, mit der das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde.
Reifenrechner - Reifenumfang rechner (http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm)

Im untersten Feld siehst Du dann um wieviel % sich der Abrollumfang sich verändert.
Eine Veränderung von bis zu 3% liegt noch im Rahmen und ist noch zulässig.
 
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