Für den, der die Textstelle nicht findet, hier zitiert:
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Achtung: Erweiterete gesetzliche Anforderungen und neue Einführungs- und Zulassungsfristen:
Im vierten Gesetzespaket zu RDE (Real Driving Emissions), der Verordnung (EU) 2018/1832 vom 5. November 2018, wurde die Messunsicherheit für RDE-Messungen von NOX von 0,5 auf 0,43 herabgesetzt und somit der Übereinstimmungsfaktor von 1,5 auf 1,43 reduziert, gültig ab 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle (ab 1. Januar 2021 für neu zugelassene Fahrzeuge). Ebenso erfolgte eine Anpassung des Auswerteverfahrens. Darüber hinaus wurden „In-Service-Conformity-Tests (ISC)“, also Untersuchungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, eingeführt. Diese sind für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. Januar 2019 (ab 1. September 2019 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich.
Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass zukünftig der reale Kraftstoff-/Energieverbrauch über den gesamten Fahrbetrieb im Pkw gespeichert werden muss (FCM, Fuel Consumption Monitoring). Über die Diagnose-Schnittstelle können diese Werte ausgelesen und bewertet werden. Damit soll eine Abweichung zwischen Typzulassungswert und realem Verbrauch überprüft werden können. Für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle ist dies ab 1. Januar 2020 verbindlich festgeschrieben (ab 1. Januar 2021 für neu zugelassene Fahrzeuge). Mit dieser Vorschrift soll die Lücke zwischen Prüfstandsmessung und Realemissionen weiter reduziert werden, um somit noch realistischer Verbrauchsangaben für den Verbraucher zu erhalten. Die Vorschriften richten sich an die Fahrzeughersteller und dienen nicht zur Überwachung des Autofahrers.
In diesem Zusammenhang wurden die Emissionsklassen „Euro 6d-TEMP“ und „Euro 6d“ weiter unterteilt sowie geänderte Einführungsfristen festgeschrieben.
Demnach sind Euro 6d-TEMP Pkw mit den Emissionsschlüsselnummern 36AG (Euro 6d-TEMP), 36BG (Euro 6d-TEMP-EVAP) und 36CG (Euro 6d-TEMP-ISC) nur noch bis 31. August 2019 erstmalig zulassungsfähig. Gleiches gilt für Euro 6d Pkw mit der Emissionsschlüsselnummer 36AJ.
Nach dem 31. August 2019 sind nur noch folgende Emissionsklassen zulassungsfähig: Euro6-TEMP-EVAP-ISC mit Emissionsschlüsselnummer 36DG sowie Euro 6d-ISC bzw. Euro 6d-ISC-FCM mit den Emissionsschlüsselnummern 36AM oder 36AP."
Gut finde ich dabei FCM. Das wird dem einen oder anderen Hersteller noch Kopfzerbrechen bereiten, wenn seine Kundschaft lustig weiter ungeniert auf's Gaspedal tritt und sich keine energiesparende Fahrweise angewöhnen mag.