Dacia-Gaser
Mitglied
- Fahrzeug
- Dacia Duster 1.6 16V LPG 4x2 (105 PS)
Hallo Dacianer,
ich möchte einmal Eure Meinung zu nachfolgenden hören.
Ich habe bei mir am Dacia eine Dashcam angebaut und auf Grund der Garantie auch durch mein AH anschließen lassen. Sie startet seitdem automatisch bei "Zündung an". Selbstredend waren die eingestellten Grundeinstellungen nicht passend, aber sie liesen sich über ein "Setup" passend machen. Es war nur Zeit und Aufwand nötig.
Jetzt war ich einmal in o.g. AH/Werkstatt zur Durchsicht. Als ich ihn danach abholte, waren in meinen Augen viele der Einstellungen der Dashcam weg. Ohne große Überlegungen "programmierte" ich eben diese Einstellungen einfach neu. (Heute weiß ich, sie wurden unabsichtlich gelöscht)
Die Tage mußte ich wieder in die Werkstatt. Ein paar Tage später holte ich ihn wieder ab. Und siehe da, dass Stromkabel jener Dashcam war gelöst. Das AH hat dieses damit begründet, dass das AH nach Reperaturannahme bis zur Herausgabe für das Fahrzeug haftet. Da die Dashcam nach "Zündung an" aufzeichnet, könnte ich ja später diese Aufnahmen sehen, einschließlich der Fahrt zum "Mutterhaus" der Werkstatt. (Hier ist nur eine Zweigstelle).
Also kurzer Hand wurde die Dashcam über den USB-Stecker getrennt. Damit fehlte jeder Kontakt zum Fahrzeug und nebst Akkuentladung zeichnete sie auch nicht mehr auf.
Der eingebaute Akku der Dashcam soll lt. Hersteller nach Netztrennung nur ein paar Minuten halten. Dann soll man an einer seperaten Stromquelle angeschlossen oder der Computer erreicht sein.
Da dies aber das AH nicht wußte, wurde erstens meine Speicherkarte unbrauchbar gemacht und bewußter Speicher der Einstellungen gelöscht.
Nach "heißer" Diskussion mit dem AH, machten die ihren Standpunkt klar. Bei einer Reperaturannahme in Ihrem AH hat eine Dashcam nicht aufzuzeichnen. (Man könnte ja eventuell was sehen)
Hat die Werkstatt dazu das Recht?
ich möchte einmal Eure Meinung zu nachfolgenden hören.
Ich habe bei mir am Dacia eine Dashcam angebaut und auf Grund der Garantie auch durch mein AH anschließen lassen. Sie startet seitdem automatisch bei "Zündung an". Selbstredend waren die eingestellten Grundeinstellungen nicht passend, aber sie liesen sich über ein "Setup" passend machen. Es war nur Zeit und Aufwand nötig.
Jetzt war ich einmal in o.g. AH/Werkstatt zur Durchsicht. Als ich ihn danach abholte, waren in meinen Augen viele der Einstellungen der Dashcam weg. Ohne große Überlegungen "programmierte" ich eben diese Einstellungen einfach neu. (Heute weiß ich, sie wurden unabsichtlich gelöscht)
Die Tage mußte ich wieder in die Werkstatt. Ein paar Tage später holte ich ihn wieder ab. Und siehe da, dass Stromkabel jener Dashcam war gelöst. Das AH hat dieses damit begründet, dass das AH nach Reperaturannahme bis zur Herausgabe für das Fahrzeug haftet. Da die Dashcam nach "Zündung an" aufzeichnet, könnte ich ja später diese Aufnahmen sehen, einschließlich der Fahrt zum "Mutterhaus" der Werkstatt. (Hier ist nur eine Zweigstelle).
Also kurzer Hand wurde die Dashcam über den USB-Stecker getrennt. Damit fehlte jeder Kontakt zum Fahrzeug und nebst Akkuentladung zeichnete sie auch nicht mehr auf.
Der eingebaute Akku der Dashcam soll lt. Hersteller nach Netztrennung nur ein paar Minuten halten. Dann soll man an einer seperaten Stromquelle angeschlossen oder der Computer erreicht sein.
Da dies aber das AH nicht wußte, wurde erstens meine Speicherkarte unbrauchbar gemacht und bewußter Speicher der Einstellungen gelöscht.
Nach "heißer" Diskussion mit dem AH, machten die ihren Standpunkt klar. Bei einer Reperaturannahme in Ihrem AH hat eine Dashcam nicht aufzuzeichnen. (Man könnte ja eventuell was sehen)
Hat die Werkstatt dazu das Recht?
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