Mal ne Frage,da ich es mein erstes EU-Fahrzeug ist.
Aus den Hinweisen meiner Zulassungsstelle für die Zulassung von EU-Fahrzeugen: "Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit §15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes. Gewerbliche Fahrzeughändler können hier auch einen geeigneten Nachweis über die bereits erfolgte Versteuerung vorlegen.“
Bekomme ich das vom Händler ? Nicht das ich da noch Probleme bekomme....
Gruß, der Lemmy
Aus den Hinweisen meiner Zulassungsstelle für die Zulassung von EU-Fahrzeugen: "Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit §15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes. Gewerbliche Fahrzeughändler können hier auch einen geeigneten Nachweis über die bereits erfolgte Versteuerung vorlegen.“
Bekomme ich das vom Händler ? Nicht das ich da noch Probleme bekomme....
Gruß, der Lemmy