3. Sitzreihe selbstgebaut ?

  • Ersteller Ersteller dacian
  • Erstellt am Erstellt am
Du hast da bestimmt Recht, aber im Kfz-Brief und -Schein stehen nun mal keine 7 Sitze sondern nur 5.
Liest denn hier keiner mit vom TÜV oder Meister einer Werktstatt und kann uns bescheiden, was Sache ist?
 
also einen sogenannten "gprüften Sitz" von einen anderen Fahrzeug einzubauen ist laut StvzO nicht möglich es sei denn der Sitz besitzt ein Gutachten für einen weiteren Verwendungsbereich ! Weil:
Die Sitze zu den sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen gehören und Sitze zusammen mit Kopstützen mit dem Fahrzeug eine Gesamtheit bilden und diese Teile mit der Fahrzeuggesamtheit auch geprüft wurden.Diese Teile sind in der Grund- Fahrzeug ABE beschrieben und auch bebilderd. Eine Änderung solcher fahrzeugspezifischen Teile ist und bestimmten Nachprüfungen zulässig um eine Freigabe zu erhalten. Bei Änderungen der Sitze wäre eventuell auch ein Chrashversuch erforderlich.
 
Nabend,

jeder schreibt was anderes, und jeder hat irgendwo Recht. Ich finde den Beitrag von Hude ganz gut, wo definiert wird, was ein Sitz ist. tatsache:

Ich bekomme meine Sitzbank nicht eingetragen. Aber: Ich habe KEINE technische Veränderung an meinem Auto vorgenommen. Der Versicherungsschutz für mein Auto besteht also noch. Es wäre anders, würde ich andere Reifen montieren, oder was am Motor machen oder so. Aber eine Eisenkonstruktion im Kofferraum befestigen, das darf ich.

Jetzt sitzen auf dieser Eisenkostruktion plötzlich Fahrgäste. Ups. Meine Eisenkonstruktion stellt nach allen Regeln der StVO einen Sitz dar. Laut StVO dürfen da sogar Leute mitfahren. Trotzdem ist der Sitz nicht eingetragen.

So, hier gibt es einen Widerspruch, das ist mir klar. Und ich bin mir sehr sicher, dass es ein Gerichtsurteil gab, wo eine ähnliche Situation (Versicherung wollte für die zusätzlichen Insassen nicht zahlen) zugunsten des Fahrzeugführers entschieden wurde, weil der Gesetzestext halt so ist.

Ich werd mal schauen, ob ich mir nicht die originale Sitzbank eintragen lassen werde. Dann hab ich sieben Plätze und bau dann wieder meine Kostruktion ein, die finde ich nämlich praktischer. Oder wäre das dann Betrug? Das wäre schlecht. Jetzt bleibt es erstmal so, das Leben ist ja noch lang :).

Schönes Wochenende,
dacian

P.S.: hab mal ein Bild meiner Bank angehängt...
 

Anhänge

  • DSCF2114.jpg
    DSCF2114.jpg
    189 KB · Aufrufe: 248
Öhm, wo ist denn jetzt die dritte Bank?

So richtig was erkenne ich nicht.

Das sieht aus als wenn die Lehne der dritten Reihe direkt hinter der 2. steht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
..... sie müssen nur den bestimmungen entsprechen....und ein sitz aus nem passat ist ein zugelassener sitz!


Hi :)

ich ändere jetzt mal nur unwesentlich o.g. Zitat:

...... sie müssen nur den bestimmungen entsprechen....und eine 10x19" Felge aus nem Porsche Turbo ist eine zugelassene Felge!

Dabei kommt evtl. besser ins Bewußtsein, daß so etwas nicht einfach auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden kann.

Felgen nehmen wir ernst, aber Sitze?
Ein Sitz nimmt im Rahmen der Gesamtzulassung eines Fahrzeuges mit wahrscheinlich 50 Aktenordnern an Einzelgutachten und Einzelprüfungsprotokollen, den selben Stellenwert ein, wie eine Felge.

Wird auch nur ein einziges zugelassenes Puzzleteilchen durch ein fremdes ersetzt, ist das Gesamtbild ein anderes und entspricht nicht mehr dem, was es zum Zeitpunkt der Zulassung war.

Reihenfolge:
Mängelanzeige, Einzelgutachten, oder wenn kein Einzelgutachten, dann Rückbau oder Verlust der Betriebserlaubnis.

Supergau:
Unfall und ein Gutachter stellt fest, daß am Fahrzeug illegale Umbaumaßnahmen stattgefunden haben.
Auch wenn die Sitzbank nix mit dem Schaden zu tun hat, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, da sie bei Abschluß anhand der Schlüsselnummer das Fahrzeug und seine Spezifikation in seinem Sollzustand identifiziert.
Der Sollzustand ist aber nicht mehr, weil eigenmächtig und illegal geändert.
 
Tach,

Wird auch nur ein einziges zugelassenes Puzzleteilchen durch ein fremdes ersetzt,
Wie bereits oben gesagt: Ich habe nichts ersetzt. Ich habe eine Rückbank geladen. trägst Du eine Alufelge ein, wenn Du sie im Kofferraum transportierst?

Supergau:
Unfall und ein Gutachter stellt fest, daß am Fahrzeug illegale Umbaumaßnahmen stattgefunden haben.
Auch wenn die Sitzbank nix mit dem Schaden zu tun hat, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, da sie bei Abschluß anhand der Schlüsselnummer das Fahrzeug und seine Spezifikation in seinem Sollzustand identifiziert.
Der Sollzustand ist aber nicht mehr, weil eigenmächtig und illegal geändert.

Wie gesagt: Das Fahrzeug ist unverändert, es werden zwei Personen im Kofferraum befördert. Es geht nur darum, ob diese Beförderung im Kofferraum rechtmäßig ist oder nicht.

@Icemat: Man sitzt entgegen der Fahrtrichtung. Ich kann die Sitzfläche runterkklappen, dann ist es ein Sitz. Ich kann dann auch noch die Rückenlehne runterklappen, dann habe ich eine Durchlademöglichkeit. Die beiden großen Rohre lassen sich mit einem Handgriff abschrauben. Die Bank fällt kaum im Kofferraum auf, nimmt sehr wenig Platz weg. Das finde ich so genial.

Gruß,
dacian
 
Tach,


Wie bereits oben gesagt: Ich habe nichts ersetzt. Ich habe eine Rückbank geladen. trägst Du eine Alufelge ein, wenn Du sie im Kofferraum transportierst?

Wie gesagt: Das Fahrzeug ist unverändert, es werden zwei Personen im Kofferraum befördert. Es geht nur darum, ob diese Beförderung im Kofferraum rechtmäßig ist oder nicht.

Gruß,
dacian

Hi :)
transportieren darfst Du alles was Du möchtest.
Du darfst und sollst sogar das Transportgut sichern, damit es beim bremsen nicht unkontrolliert durchs Fahrzeug fliegt.
Wenn Du willst, kannst Du das Transportgut sogar festschrauben. ;)

Es dürfen aber auf einer Ladefläche keine Personen befördert werden, auch wenn diese Personen das geladene Gut sichern sollen.

Außer diese Personen sitzen auf einer dafür zugelassenen Sitzmöglichkeit, die die entsprechenden Sicherheitsmerkmale wie Sicherheitsgurt und Kopfstützen vorweist.

Wenn Du also im Kofferraum die originale 2er Sitzbank montiert hast und darauf sitzen 2 Mitfahrer die mit jeweils einem Arm nach hinten greifen, um die transportierte 3 Sitzbank hinter der 2. Sitzbank sichern, dann ist alles bestens. ;)
 
Hi :)
transportieren darfst Du alles was Du möchtest.
Du darfst und sollst sogar das Transportgut sichern, damit es beim bremsen nicht unkontrolliert durchs Fahrzeug fliegt.
...
Wenn Du also im Kofferraum die originale 2er Sitzbank montiert hast und darauf sitzen 2 Mitfahrer die mit jeweils einem Arm nach hinten greifen, um die transportierte 3 Sitzbank hinter der 2. Sitzbank sichern, dann ist alles bestens. ;)

Mannomann, warst Du besoffen, als Du das geschrieben hast? :o

Transportgut "muss" immer gesichert sein sodass es nicht verrutschen, runterfallen oder durchs Fahrzeug fliegen kann.

Ich habe einfach mal die Polizei angerufen wegen des Einbaues einer zusätzlichen Bank in meinem Dacia-Kombi. Der nette Beamte hat gesagt:
Bei Dacia und/oder TÜV anfragen, ob es möglich ist, Wenn ja, Originalteil einbauen und beim TÜV vorführen und von 5er auf 7-Sitzer eintragen lassen - so es die Vorschriften erlauben.
Wenn er bei einer Kontrolle einen 5-Sitzer mit 7 Sitzen vorfindet, steigen die Leute aus und es gibt eine Anzeige. U.U. bleibt der Wagen stehen.
 
@Datschi & dacian:

Falls für euch auch die originale Sitzbank von Interesse wäre, hier wird eine angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke, Icemat,
ich will keine Bank einbauen. Ich hatte nur bei der Polizei gefragt, wie das ist, wenn ich eine einbauen wollte. Ich wollte ja nicht darauf hinweisen, dass der und der bereits eine eingebaut hat und die kriegen am Ende noch Probleme.
Schönen Sonntag wünscht
Datschi aus dem Saarland dem Rest der Republik...-_-
 
Hi,
wenn Sitze aus einem anderen Fahrzeug eingebaut werden, müssen diese vom TÜV abgenommen werden.
Ich hatte mal in einen R4, R16 Sitze eingebaut. Siese passten genau in die originale Befestigung, sprich R16 Originallöcher auf R4 Originallöcher. Sitzhöhe wart auch gleich. Und der TÜV hat das ganze Auto stillgelegt!!!!
Ich bräuchte von Renault eine Freigabe für die R16 Sitzte für den R4.
Genauso ist das mit Rädern, Gurten usw. Wenn der Hersteller eine Freigabe erteilt, darfste die Dinger einbauen, ansonsten nicht. Wobei Sitze, Drehkonsolen usw. meist noch eine Einbauabnahme benötigen.
 
Mannomann, warst Du besoffen, als Du das geschrieben hast? :o

Transportgut "muss" immer gesichert sein sodass es nicht verrutschen, runterfallen oder durchs Fahrzeug fliegen kann.

Ich habe einfach mal die Polizei angerufen wegen des Einbaues einer zusätzlichen Bank in meinem Dacia-Kombi. Der nette Beamte hat gesagt:
Bei Dacia und/oder TÜV anfragen, ob es möglich ist, Wenn ja, Originalteil einbauen und beim TÜV vorführen und von 5er auf 7-Sitzer eintragen lassen - so es die Vorschriften erlauben.
Wenn er bei einer Kontrolle einen 5-Sitzer mit 7 Sitzen vorfindet, steigen die Leute aus und es gibt eine Anzeige. U.U. bleibt der Wagen stehen.

*bescheidenfrag*
hattest Du das denn nicht gelesen, wo Du es doch sogar auch noch zitiert hattest?

Da stand doch:
Du darfst und sollst sogar das Transportgut sichern, damit es beim bremsen nicht unkontrolliert durchs Fahrzeug fliegt.
;)
 
Klaro, ich hatte gelesen: darfst und sollst.
Es ist aber ein Muss!!!
 
um die sache noch komplitierter zu machen, das benutzen und feilbieten NICHT zugelassener teile oder einrichtungen am fahrzeug stellt eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT dar...nach StVZO ;)

hehe...ich finde die sitzbank gut im übrigen mpssen unter umständen bei sitzen GEGEN die fahrtrichtung garkeine gurte vorhanden sein.....
 
Dacia MCV Basis 55kW > 7Sitzer

Hallo,

auf Herkes Site wird aktuell über einen recht
einfachen Umbau von 5 auf 7Sitzer berichtet.
Nein, ohne Ausstellfenster-Nachrüstung.

LG
Bernhard
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.827
Beiträge
1.056.404
Mitglieder
73.495
Neuestes Mitglied
new_mud
Zurück