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Also ist die Frontkamera im Duster2 nur eine bessere Rückfahrkamera für vorne und als Dashcam ungeeignet ? Also fehlt der Kamera auch das Speichermedium wie z.B Micro-SD Karte um die Fahrt zu dokumentieren?Es ist also wohl eher der nähere Bereich den die Kamera erfassen soll. Die Maßlinien für 1,5m sind schon im oberen Fünftel des Bildschirms.
Und durch den Bildwinkel des starken Weitwinkels sind weiter entfernt befindliche Dinge sowieso schlecht dargestellt
Also ist die Frontkamera im Duster2 nur eine bessere Rückfahrkamera für vorne und als Dashcam ungeeignet
Also ist die Frontkamera im Duster2 nur eine bessere Rückfahrkamera für vorne und als Dashcam ungeeignet ? Also fehlt der Kamera auch das Speichermedium wie z.B Micro-SD Karte um die Fahrt zu dokumentieren?
Das Thema wurde hier schon auf vielen Seiten durchgekaut. Belehrungen braucht keiner mehr. Alle sind Erwachsen und wissen was sie tun. Nichts für ungut...Schau mal hier, die Dashcam ist in Deutschland eine heikle Sache.
Kein Mensch käme vermutlich auf die Idee, die Rückfahrkamera als DashCam gegen Drängler einsetzen zu wollen .... oder ?
Würde jemand auf der BAB hupend an der Stoßstange vom MCV meiner Frau kleben, ......... für diesen Fall habe ich ihr erklärt, daß sie das Objektiv der Cam im Rückspiegel einfach um 180°, bzw. mit der Linse nach hinten zu drehen braucht.
So wie hier:
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Der Monitor erlischt im übrigen einige Sekunden nach dem Start von selbst und übrig bleibt ein reiner Rückspiegel.
Das Thema wurde hier schon auf vielen Seiten durchgekaut. Belehrungen braucht keiner mehr. Alle sind Erwachsen und wissen was sie tun. Nichts für ungut...Ach ja, ich habe das Gebäude natürlich gefragt ob ich es filmen darf. Standbild: Dascam; iTracker Bildwinkel 130°
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nö, eigentlich nicht. UrhG:überdenke mal was Du für einen Blödsinn mit dem Gebäude geschrieben hast, wobei es sogar da urheberrechtliche Probleme geben kann.
damit sollte das geklärt sein.§ 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
die Kamera ist aber nicht in vertikaler Richtung einstellbar, oder doch? Ich fürchte nämlich, da ich nicht wie du an die 1,9 m heranreiche, dass die Kamera nur den Himmelfilmt, weil ich Rückspiegel etwas schräger einstellen muss.für diesen Fall habe ich ihr erklärt, daß sie das Objektiv der Cam im Rückspiegel einfach um 180°, bzw. mit der Linse nach hinten zu drehen braucht.
nö, eigentlich nicht. UrhG:
damit sollte das geklärt sein.
Schon mal dran gedacht das es Satire ist? Schon mal ein Gebäude gefragt ? Und wenn Du das Kennzeichen erkennen kannst, ich nicht weil die Auflösung es nicht zulässt, dann nenne es doch mal!Erstens ging es darum
"Ach ja, ich habe das Gebäude natürlich gefragt ob ich es filmen darf. Standbild: Dascam; iTracker Bildwinkel 130°"
Schon mal ein Gebäude gefragt ? Und wenn Du das Kennzeichen erkennen kannst, ich nicht weil die Auflösung es nicht zulässt, dann nenne es doch mal!