ATU beschädigt Stoßfänger (hinten)

bei mir war es ein Sonderfall :)
Den Gutachter hat in dem Fall die gegnerische Versicherung bezahlt. Die wussten aber nicht, das der Gutachter ein Bekannter von mir war. Daher habe ich den Gutachter akzeptiert :)

In einem anderen Fall bin ich mit meinem Hilux zu Toyota gefahren und habe mir da für den Schaden einen KV geholt und eingereicht/ abgerechnet.

Du kannst wenn der Unfall wie in dem Fall des TE unverschuldet ist, Dir einen Gutachter Deiner Wahl aussuchen

Denn als Unfallgeschädigter haben Sie den Anspruch einen Kfz Sachverständiger zu beauftragen und ein Kfz Gutachten über den Schaden am Fahrzeug erstellen zu lassen. Der Kfz Sachverständiger bzw. die Kosten für das Gutachten sind vom Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Kfz Gutachter Andreas Koop - Kfz Sachverständiger aus Lüdenscheid

( Mit diesem Gutachter bin weder verwandt/ bekannt oder verschwägert )

Gruss
Steffen
 
Ich wäre hier sehr vorsichtig mit Behauptungen, was dem Geschädigten zusteht: Es handelt sich nicht darum, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss, der durch das versicherte Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug entstanden ist. Hier muss eine Werkstatt für einen Schaden haften, der an einem Kundenfahrzeug angerichtet wurde. Da könnte die Rechtslage ganz anders sein. Oder weiß jemand für diese spezielle Situation sicher Bescheid?
 
meine Frau arbeitet in einer Rechtsanwalts Kanzlei für Verkehrsrecht

nur als Tipp - bei solchen kleinen Schäden wirklich ein zweiten Gutachter? Es gilt auch hier das Prinzip die Kosten so klein wie möglich zu halten - und viel Spaß dann die kosten eures Gutachters einzuklagen ;) ... das machen Versicherungen sehr sehr gerne - und das alles wegen paar 100 Euro?
 
Kosten klein halten damit die Versicherungen Geld sparen-ja logisch.
Wer halt unsicher ist, holt sich einen KVA bei Dacia. ADAC oder AVD Mitglieder können sich auch bei dehnen Rat holen bzw. das Auto begutachten lassen.

Gruss
Steffen
 
Tja, wenn die Versicherungen nicht ständig versuchen würden geschädigte über den Tisch zu ziehen, wäre auch alles einfacher. Es ist traurig, aber ohne Gutachter und Anwalt wird grundsätzlich zusammengekürzt. Dann steht man erstmal da und wenn man erst während des Vorgangs und nicht von Anfang an einen Anwalt einschaltet, dann darf der statt nach Gebührenordnung, nur ~70€ pauschal abrechnen. Dafür arbeitet auch kein Anwalt in den Vorfall ein und vertritt einen auch noch, außer man greift selbst in die Tasche. Die Versicherungen wollen es doch so. Wie es in den Wald....
 
... ohne Gutachter und Anwalt wird grundsätzlich zusammengekürzt ...
Ich hatte einen Unfall in Frankreich und nach französischem Recht muss die Versicherung keinen Gutachter und keinen Anwalt zahlen, man hat auch keinen Anspruch auf Ausgleich einer Wertminderung, weil es diese Wertminderung in Frankreich nicht gibt.
Also kam ein Sachverständiger, der vom deutschen Schadensabwickler der gegnerischen Versicherung beauftragt war. Ich habe mir den Betrag aus seiner Kalkulation des Schadens bzw. der Reparaturkosten auszahlen lassen und den Dokker in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Da ist so viel übrig geblieben, das mir das allemal für die deutsche Wertminderung ausreicht, auf die ich gar keinen Anspruch hatte. Ich bin mit der Abwicklung ohne Anwalt und Gutachter zufrieden.
 
So langsam Blicke ich durch, warum meine Versicherung jedes Jahr ein paar Euro teurer wird.
Gutachten die nicht sein müssten, aber bezahlt werden müssen.
Nach Gutachten abrechnen aber nicht in der Werkstatt reparieren lassen.
Ach ja, dann kommen noch die zwei Jungs wo einer eine alte Kiste in einen höher wertigen rein donnert und die Versicherung nach Gutachten abrechnen.

Dann ist dies doch klar, oder?
Tja, wenn die Versicherungen nicht ständig versuchen würden geschädigte über den Tisch zu ziehen, wäre auch alles einfacher.
Jouh, die guten und die bösen Versicherungsnehmer

Mod: wenn das zuviel OT ist - bitte löschen
 
Das sollte doch eigentlich immer "ein Geben und Nehmen" sein. Das Problem ist doch, das jeder versucht, das Maximum für sich rauszuholen. Es obliegt doch auch den Versicherern dieses zu beenden. Warum zahlt die Versicherung z.B. wenn ich nicht auf einen Leihwagen bestehe, einen Bonus. Warum nicht auch einen Bonus wenn ich in eine Vertragswerkstatt der Versicherung gehe. Da sieht der Versicherungsnehmer, ok - die arbeiten mit mir zusammen und alle haben etwas davon. Die Versicherung hat gespart, der Versicherungsnehmer hat den Bonus und alle sind zufrieden. Das ist aber ein Erziehungsprozess der in Deutschland noch nie funktioniert hat. Hier kämpft jeder um jeden Cent :)

Gruss
Steffen
 
Hier kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen, bitte fahr nicht direkt zu einem Gutachter, denn du wirst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen bleiben.
Hier handelt es sich nicht um einen klassischen "Autounfall" sondern der Fall ist komplizierter gestrickt.
Bei einem Unfall wo die Kfz-Haftpflicht des Gegners eintritt, hat man, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, einen Anspruch auf einen Gutachter. Die Kfz-Versicherung ist aber auch eine besondere Versicherung, da es die einzige ist, wo man als Geschädigter einen Direktanspruch gegen hat.
In deinem Fall hat ein Mitarbeiter einer Werkstatt dein Kfz beschädigt. Eintrittspflichtig wäre hier eine eventuelle Betriebshaftpflicht. Das kann dir aber egal sein, weil du gegen eine Betriebshaftpflicht keinen Direktanspruch hast, dein Ansprechpartner ist in dem Fall die Werkstatt, von dieser forderst du deine Entschädigung.
Hier kommt auch das Problem, im Zivilrecht gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Gehst du jetzt zum Gutachter und forderst die Kosten dafür von ATU, können diese sagen, dass ihnen ein KVA gereicht hätte und das Gutachten unnötig war. Schwups bleibst du auf den Gutachterkosten sitzen. In deinem Fall brauchst du erst ein Gutachten wenn ATU nicht zahlt, du sie verklagst und ein Richter die Begutachtung des Schadens anordnet.
 
Hallo Zusammen.
danke für die zahlreichen Antworten. Also einen Gutachter einschalten wollte ich jetzt sowieso nicht.
Mir kommen 200€ nur etwas wenig vor.
Zum Thema "die Kosten klein halten": ATU ist ja jetzt nun keine kleine Privat Werkstatt, sondern ein Konzern mit nem Jahresumsatz von 1 Milliarde € im Durschnitt. Das nur mal am Rande.
Aber zurück zum Thema. Ich möchte mich da aber auch nicht verarschen lassen, weshalb ich eher an einen Kostenvoranschlag bei einer anderen Werkstatt gedacht habe. Das Auto dort reparieren lassen möchte ich eigentlich nicht.
 
Icv bin bis jetzt bei jedem Schaden i s Autohaus meines Vertrauens, die haben teils gesagt Kostenvoranschlag reicht oder es wäre besser ein Gutachter zu Rate zu ziehen was ich dann immer über das Autohaus hab machen lassen.
Denke das beste wird sein, bzw so würde ich das an dei er stelle machen, ins Autohaus KV machen lassen u dan. Zurück zu ATU gehen. Wenn es wirklich nur die Stoßstange ist würde ich auf KV Abrechnen u es selbst machen sollte jedoch darunter Blech geschädigt sein würde ich den Wagen ins Autohaus stellen u dann rechnen die mit ATU ab.
 
Du musst dich, besser gesagt, kannst dich nur mit der Werkstatt einigen. Ob das jetzt eine große Kette ist oder eine kleine freie Werkstatt, spielt keine Rolle.

Hier könnte eine Betriebshaftpflichtversicherung greifen. Diese sind manigfaltig weil da auch Selbstbeteiligungen eine Rolle spielen, die der Versicherungsnehmer mit der Versicherung abgeschlossen hat. Gegenüber der Versicherung besteht vorab schon mal kein Rechtsanspruch.

Vertrauen zu der Werkstatt hin oder her.
 
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