ATU beschädigt Stoßfänger (hinten)

Hier muss eine Werkstatt für einen Schaden haften, der an einem Kundenfahrzeug angerichtet wurde. Da könnte die Rechtslage ganz anders sein
Völlig richtig, allerdings ist die Rechtslage vergleichbar.
Für den Schaden am KFZ kommt die Betreibshaftpflichtversicherung von ATU auf.
Ein Auto läßt man natürlich nicht bei dem reparieren, der den Schaden verursacht hat. Dazu geht man in die eigene Werkstatt des geringsten Mißtrauens. Die bewerten den Schaden nämlich neutral, und nicht so dass es möglichst günstig wird. Dann erstellen die einen KVA, der an die Betriebshaftpflicht von ATU geht.
Nur wenn der Betriebshaftpflicht der Schaden zu hoch vorkommt oder wenn es deren Standardritual ist werden die einen Gutachter fordern. Den wiederum sucht sich der Geschädigte selber aus.
Eigentlich doch ganz einfach…
Blode wäre die gebotenen 250 Euro zu nehmen, um dann festzustellen dass entweder der Schaden viel höher ist, oder man zumindest am Montageaufwand selber beteiligt ist. Warum sollte man das machen, wenn man den Schaden nicht zu verantworten hat?
 
Hab mir jetzt einen Kostenvoranschlag bei einer anderen Werkstatt machen lassen.
Die kommen auf knapp 700€. Den hab ich zu ATU gebracht. Hier wurde mir allerdings direkt klar gemacht, dass das so wohl nicht funktionieren wird und das ATU ein Recht auf Verbesserung hätte.
Sprich den Arbeitslohn der anderen Werkstatt müssten sie nicht zahlen. Höchstens deren Ersatzteile.
Sie haben den KV jetzt aber trotzdem an die Versicherung weitergeleitet und geben mir so in 1-2 Tagen bescheid.
Stay tuned
 
  • Danke
Reaktionen: ssc
Hallo,
na laß dich da mal nicht verunsichern. ATU bzw. eine Werkststatt hätte nur eine Nachbesserungsrecht wenn sie auch an dem Teil etwas repariert / gemacht hätten.
Da der Schaden aber wohl beim Ausrangieren aus der Werkststatt entstand,hat das mit dem ursprünglichen Auftrag nichts zu tun.
Ich tat abwarten was deren Versicherung sagt,würde mich aber mit den angebotenen 250 € nicht abfertigen lassen.
schrauberische Grüße
 
Im Zweifelsfall mal die Verbraucherzentrale fragen. Kostet vielleicht 25€, aber hat uns schon mehrfach geholfen, schnell und kostengünstig unser Recht durchzusetzen.
 
Eine Werkstatt kann verschiedene Versicherungen haben (muss sie aber nicht haben, haften muss sie aber bei von ihr verschuldeten Schäden immer, ob bei Reparatur oder halt wie in Deinem Fall, Mitarbeiter beschädigt den PKW):
Eine Kfz-Haftpflicht und -Kasko Versicherung, diese schützt vor Schäden, die beim Betrieb des Kfz. entstehen. Bsp.: Dein Schaden an der Stoßstange.
Eine Betriebshaftpflicht- und Zusatzhaftpflichtversicherung, die ist für Schäden, die durch Arbeiten an dem PKW verursacht werden. Bsp.: Radschrauben nicht angezogen, Unfall passiert hierdurch.

Eine Nacherfüllung gibt es nur bei fehlerhafter Reparatur.

Du bist Geschädigter und kannst Dir aussuchen, wo Du Deine Dace reparieren lässt. Die Kosten hierfür musst Du dann bei der Werkstatt geltend machen.
Die Werkstatt hat eine sogenannte Obhutspflicht.
 
Danke!
Das wissen wirklich die wenigsten und das wird dann auch gerne ausgenutzt.
Obhutspflicht hat nichts damit zu tun, dass ein Mitarbeiter der Werkstatt die Fahrzeuge in der Obhut der Werkstatt nicht beschädigen darf. Das wäre ohnehin Sachbeschädigung.

Die Werkstatt ist zusätzlich dazu verpflichtet, zu verhindern, dass Dritte (Betriebsfremde) Zugriff auf das Fahrzeug nehmen bzw. Dieses beschädigen können.
 
Na das sowieso. Dazu zählen aber bspw. auch Hagelschäden die in der Obhut der Werkstatt entstehen. Bestes Beispiel 10.Juni 2019 in München
 
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