logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Völlig richtig, allerdings ist die Rechtslage vergleichbar.Hier muss eine Werkstatt für einen Schaden haften, der an einem Kundenfahrzeug angerichtet wurde. Da könnte die Rechtslage ganz anders sein
Für den Schaden am KFZ kommt die Betreibshaftpflichtversicherung von ATU auf.
Ein Auto läßt man natürlich nicht bei dem reparieren, der den Schaden verursacht hat. Dazu geht man in die eigene Werkstatt des geringsten Mißtrauens. Die bewerten den Schaden nämlich neutral, und nicht so dass es möglichst günstig wird. Dann erstellen die einen KVA, der an die Betriebshaftpflicht von ATU geht.
Nur wenn der Betriebshaftpflicht der Schaden zu hoch vorkommt oder wenn es deren Standardritual ist werden die einen Gutachter fordern. Den wiederum sucht sich der Geschädigte selber aus.
Eigentlich doch ganz einfach…
Blode wäre die gebotenen 250 Euro zu nehmen, um dann festzustellen dass entweder der Schaden viel höher ist, oder man zumindest am Montageaufwand selber beteiligt ist. Warum sollte man das machen, wenn man den Schaden nicht zu verantworten hat?