3. Sitzreihe selbstgebaut ?

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dacian

Tach a_frei,

wenn Du so wenig fährst, warum kaufst Du dir dann nicht einen Basis? Der kostet nur 8tEuro. Ich fahre mit meinem Basis 20tkm im Jahr und liebe ihn. Mehr Auto braucht kein Mensch. Oder brauchst Du auf Deinen 5000km im Jahr Luxus? Dann sieht es natürlich anders aus.

Wir haben ebenfalls Kinder, die die Rückbank ausfüllen. Und für Freunde hab ich mir eine Passat 35i 3.Sitzreihe hinten in den Kofferraum gebaut. So sind wir schon häufig zu siebt im MCV Basis unterwegs gewesen ohne Probleme.

Und: Ja, ich habe die Halterung stabil gebaut. Vermutlich stabiler als die originalen Vordersitze :).

Erdgas würde ich übrigens nie nehmen: Wird in sauschweren, kleinen Tanks unter brutalem Druck (200 bar) gespeichert. Wie groß ist denn die Reichweite mit CNG beim Caddy? Erdgas ist zwar etwas energiehaltiger als LPG, aber dafür ein fossiler Brennstoff. LPG ist ein Abfallstoff aus der Raffinerie (ich weiß, Öl ist auch fossil). Erdgas ist meiner Meinung nach die Antwort einiger Unternehmen auf den Vormarsch von LPG, den sie nicht mehr aufhalten konnten.

Gruß,
dagegen
 
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  • #2
Tach a_frei,


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Wir haben ebenfalls Kinder, die die Rückbank ausfüllen. Und für Freunde hab ich mir eine Passat 35i 3.Sitzreihe hinten in den Kofferraum gebaut. So sind wir schon häufig zu siebt im MCV Basis unterwegs gewesen ohne Probleme.

Und: Ja, ich habe die Halterung stabil gebaut. Vermutlich stabiler als die originalen Vordersitze :).


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Gruß,
dagegen

Wie ist das mit TÜV? Hast Du einfach so eingebaut? :huh:
 
Wie ist das mit TÜV? Hast Du einfach so eingebaut? :huh:

Daran habe ich auch gerade gedacht!

Ein sehr heißes Eisen der Selbsteinbau, bzw. die "Nichtabnahme" vom TÜV !!!!!!

Damit nehmen es die Prüfer mehr als genau, gilt es doch die Befestigungen an den vorgegebenen Stellen vorzunehmen und genau die vorgeschriebenen und mit Gutachten versehenen Komponenten zu verbauen.

Selbst bei einem serienmäßig vorhandenen Sitz ist eine Einzelabnahme erforderlich, wenn bei diesem z.B. die Serienkonsole, gegen eine genau so große Drehkonsole getauscht wird.

Gurtpeitschenbefestigung, Verwendung von zugelassenen Einbaukomponenten .... alles wird genauestens geprüft.

Geht es doch schließlich um die Sicherheit der Insassen bei einem Unfall und den Verlust des Versicherungsschutzes, bei selbstgebastelten Sitzkonstruktionen.
Da sind blitzschnell mal 6-stellige Forderungen im Haus, wenn ein Mitfahrer Folgeschäden hat und die Versicherung die Kostenübernahme aus o.g. Gründen ablehnt.

Die aus diesem Sachverhalt zwangsweise resultierende Erlöschung der Betriebserlaubnis und der sich daraus ergebende Sachverhalt des fahrens ohne Versicherungsschutzes, ist dann ein weiterer Punkt um mit einem Bein im Knast zu stehen.

Kurzum, Sitzkonstruktionen eigenmächtig zu ändern ist genau so schlimm, wie illegal einen anderen Motor einzusetzen, oder selbst eine Bremsanlage zu verändern.

Klugscheißmodus OFF

Aber das Thema ist einfach zu brisant und von zu großer Tragweite, um es einfach bagatellisieren zu können!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Hi,

jetzt mal Butter bei die Fische. Ich zitiere §21a StVO:

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. ...

Da steht nichts von eingetragenen Sitzplätzen. Sucht doch mal bei google oder fragt euren Rechtsanwalt. Es ist erlaubt, mehr Personen mitzunehmen, als Sitzplätze eingetragen sind. Zumal es sich hier um Sitzplätze gegen die Fahrtrichtung handelt, müssten diese (so war es zumindest noch vor ein paar Jahren) nicht mal mit einem Gurt versehen sein. Aber ich hab ja Gurte, sind an der Bank dran.

ein Link als Beispiel:
Forum: Führerschein Straßenverkehr Bußgeld | verkehrsportal.de
...es gibt aber auch Urteile, die ich gerade natürlich nicht parat habe.

Vielleicht fahre ich ja auch mal zum TÜV und lass ihn das ansehen. Aber was hier einige von sich geben, von wegen Einzelabnahme einer Drehsitzkonsole usw., ist ja völlig gesponnen. Drehsitzkonsolen gibts mit E-Nummer, die kannst Du einfach einbauen. Ich hab noch nen alten LKW, da hab ich alle Sitze komplett selbst gebaut, inklusive der Gurthalterungen. Und was sagt der TÜV wenn er mich sieht? "Schönes Auto, viel Spaß damit."

Aber was rege ich mich auf, ich erwarte ja hierzulande keine andere Reaktion. Wir sind halt schon zu gut zu Paragraphenreitern erzogen.

Und noch was zum Logan Basis: Der Einbau meiner Gasanlage hat 1500 Euro gekostet (mit 70l Tank), damit bin ich mit dem momentanen Preis des Logan bei 9500 Euro und ca. den Kilometerkosten des Diesels. Klar hat der 75PS Benziner nicht die Leistung, aber ich bin immer wieder erstaunt, was der wegzieht. Ich bin froh, unlackierte Stoßstangen zu besitzen und den Basis gekauft zu haben.

Gruß,
dacian
 
das fahren ohne betriebserlaubnis, bedeutet NICHT automatisch verlust des versicherungsschutzes....

die versicherung muss meines wissens den schaden immer erst bezahlen, kann und wird dich evtl aber in regress nehmen...

BTW was glaubt ihr wieviel sitze in mein auto gehen....meint ihr da fragt einer nach?

sicher kann die versicherung bei eintritt einer schadens die evtl. fahrlässigkeit vorwerfen aber emhr auch nicht.....da gibt doch genügend diskussionen im inet drüber.

nur weil einer etwas nich am auto gleich beim tüv gezeigt hat verliert er noch lange nicht gleich die betriebserlaubnis....diese erlischt nur wenn eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, bzw. das fahrzeug derartig verändert ist, dass es an sich eine gefahr darstellt....

das ist bei selbsteingebauten sitzen NIE IM LEBEN der fall...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
@dacian: Kannst du ein paar Fotos einstellen, mich würde interessieren wie du das technisch gelöst hast.

Gerne auch per PN.
 
bei uns heißt es: man darf soviele personen transportieren wie im fahrzeugschein eingetragen ist. wenn es ein 5 sitzer ist dürfen auch nur 5 personen mitfahren. es sei denn es handelt sich um ein landwirtschaftliches fahrzeug, wenn haltegriffe vorhanden sind.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Guten Morgen.

Ein Foto hab ich leider grad nicht, ich denke hoffentlich in den nächsten Tagen dran. Die Halterung ist vorne mit zwei M8er Schrauben und hinten mit zwei guten Spanngurten an die Originalhalterungen der Rückbank. Zum Thema Spanngurte: Die halten Autos und Baumaschinen auf Anhängern fest, und sind bei meiner Sitzbank und den originalen Halterungen eher gelangweilt. Sollte ich das doch mal einem TÜVlerer zeigen wollen, werde ich hinten auch noch zwei M8er Schrauben reinmachen. Natürlich mit fetten Karosseriescheiben.

Insgesamt ist die Passatbank ideal, da sich Sitzfläche und Lehne beide hochstellen (viel Platz im Kofferraum) oder beide runterklappen (Durchlademöglichkeit) lassen. Lustig ist auch, dass die Sitzbank schier in dem großen Kofferraum verschwindet, wo sie beim Passat echt Platz wegnimmt. Daran sind die verhältnismäßig kleinen Radkästen des Logan "schuld".

Gruß,
dacian
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Hi,

jetzt mal Butter bei die Fische. Ich zitiere §21a StVO:


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Aber was rege ich mich auf, ich erwarte ja hierzulande keine andere Reaktion. Wir sind halt schon zu gut zu Paragraphenreitern erzogen.

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Gruß,
dacian

Du sollst Dich ja nicht aufregen, sondern -sofern Du willst- begründete Antworten auf Fragen geben, die sich z.B. bei mir ergeben, wenn ich lese, dass einer mal grad so eine Extra-Bank in seinen Dacia eingebaut hat.
Da geht es doch auch u.a. um Leergewichte, Zuladung usw. aber auch um die Sicherheit der Leute, die auf diesen Sitzen sitzen.
 
Antwort von meinem AH:
Man kann damit fahren, aber es darf kein Polizist oder Mensch vom TÜV sehen, denn dann ist die Fahrt zuende.
 
Mal wieder ein typischer Fall, wo "Können" und "Dürfen" auseinanderfallen.

Ganz ehrlich, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man so etwas darf. Man kriegt ja schon erhebliche Probleme, wenn man in einem Kleintransporter die Ladung nicht richtig sichert. Wenn man jetzt anfängt eine dritte Sitzbank einzubauen und die nicht richtig sichert (und "nicht richtig" heißt in diesem Fall, das der TÜV es nicht abgenickt hat), kriegt man definitiv Probleme. Man muss sich ja nur mal vorstellen, was bei einem scharfen Manöver passieren würde, wenn die Bank sich lösen würde. Mit 2 Personen könnten dann dort locker 150 bis 250 Kilo durchs Auto fliegen...
 
... die durch die Geschwindigkeit locker eine Wucht von tausenden von Kilo darstellen
 
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wie er geschirben hat ist die bank an den haltepunkten der vorhanden bank gesichert und mit M8er schrauben verschraubt, die wohl auch ne gute tonne zugkraft halten sollten PRO stück....(je nach material zwischen 12100 und 44000 N Bruchfestigkeit (1200kg bzw 4400 kg!))

die normale 2.sitzbank ist doch auch nur mit en paar kleinen schrauben gesichert und oben (bei der laura) mit nen kleinen hebel links und rechts....)

es ist eine frage, ob es nun tatsächlich und in letzter konsequenz erlaubt oder verboten ist....

aber es ist eine andere seite ob seine konstruktion hält ...und nach seiner beschreibung hält die fast schon besser als die original 3. reihe die nur an 3 dünnen stahlstäben befestigt ist...<_<

im übrigen beträgt das gewicht der bank mit 2x75kg mensch und 25 kg der bank bei einem aufprall mit 50 km/h ungefähr 3,5t und da sind sachen wie knautschzone des autos und mögliche andere verformungen noch nichtmal mit eingerechnet also eher weniger....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um rechtliche Dinge geht, ist es völlig irrelevant ob die Konstruktion stabil ist oder nicht. Wenn dies nicht genehmigt ist und einen Unfall verursacht oder Verletzungen verursacht und plötzlich Versicherungen und Anwälte mit im Spiel sind, ist es ziemlich egal, ob die Verankerung für 1 Kilo oder 1 Tonne geeignet ist.

Irgendwer muss seinen Stempel drauf setzen, ansonsten gibts einfach Ärger. So ist das nunmal.
 
§35a StVZO (sitze usw,....)
absatz 10

(10) Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln. Die Entriegelungseinrichtung muß von außen einfach zu betätigen sein. Rückenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

im gesamten absatz steht nix vom abnhame irgendwelcher sitze......! sie müssen nur den bestimmungen entsprechen....und ein sitz aus nem passat ist ein zugelassener sitz!

die befestigung muss den betriebsbedingungen angepasst sein und das verletzungsrisiko so gring we möglich halten....

!!;)
 
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