Neuer Stepway 2024/2025 enttäuscht, Konnektivität etc. schlechter wie beim Sandero 2021

Doch das ist verbindlich, gern mal danach googlen. Abweichende Ausstattung ist z.B. USB-A und USB-C oder Änderung von Polsterstoffen, es muss gleichwertig gleichwertig sein, also z.B. nicht Leder mit Stoff ersetzt o.ä. da hat man keine Chance auf Nachbersserung oder Minderung. Beim Weglassen oder Verschlechterung hat der Hersteller aber ein Problem. Ansonsten könnte ich @dokkeri ja folgendes machen, ich streiche bei der höchsten Ausstattung einfach mal ein paar teurer Optionen und berufe mich dann auf die Klausel. Du glaubst doch nicht im Ernst dass so etwas vor Gericht Bestand hat...

@MCV Stepway du schreibst du hast ein Mediadisplay, also erübrigt sich die Diskussion um die Ladebuchse in der Mittelkonsole. Wie ich schon geschrieben hatte ist die nur beim Navi dabei
 
Doch das ist verbindlich, gern mal danach googlen. Abweichende Ausstattung ist z.B. USB-A und USB-C oder Änderung von Polsterstoffen, es muss gleichwertig
USB-A und USB-C sind gleichwertig, mechanisch ist USB-A sogar noch hochwertiger. Zudem wird wohl kein Kunde deswegen vor Gericht ziehen. Da man die Anschlüsse aber vermutlich einfach ersetzen kann, wird der Händler in diesem Fall wohl eh kulant sein.
 
@dokkeri meinen Text lesen und verstehen...du schreibst in anderen Worten das gleiche was ich geschrieben habe. Das USB Thema fällt als Beipiel unter die abweichende Ausstattung Klausel, aber gröbere Änderung z.B. Leder durch Stoff nicht.
 
Ich weiß jetzt nicht wie der normale sich da vom Stepw. unterscheidet. Ich habe im Juli einen normalen Sandero bestellt. Journey. Da ist die 12V Dose und USB C in der Mittelkonsole Bestandteil des Komfort Paketes. Auch mit Media Display. Das Nav hatte ich später noch nachbestellt. Habe den Wagen allerdings noch nicht. Sehe gerade beim Stepw. steht es bei Extreme im City Paket und Extreme plus serienmäßig.
 
Die Versionen und deren entsprechende Ausstattung ist nicht nur bei Dacia teilweise eine Wundertüte. Da kann es auch mal vorkommen, dass die Detailangaben in Prospekt, OnLine-Konfigurator, Preis-/Ausstattungsliste und dem Händlertool abweichen. D.h. es gibt 4 Quellen mit teils 4 unterschiedlichen Informationen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prospekte, Online-Konfigirator etc. sind niemals verbindlich. Einzig das, was im Kaufvertrag/Bestellung steht ist verbindlich und auch da sind Abweichungen der Ausführung vorbehalten, wie z.B. USB-A statt USB-C.

Bei massiven Änderungen wie andere Farbe, anderer Motor etc. nimmt man das Fahrzeug nicht ab oder einigt sich mit dem AH auf eine Widergutmachung in welcher Form auch immer.

Und sonst gibt es noch die Gewährleistung und Garantie bei Funktionsstörungen oder Fehler.
 
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