logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Das meinte ich...Da kann es schon problematisch werden dem Händler was nachzuweisen und man bleibt auf den gesamten Gerichtskosten, Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten sitzen.
wobei es oft unerheblich ist, ob jemand etwas vorsätzlich getan hat oder nur eine Kontrollpflicht verletzt hat. Zwischen Schuld und Haftung liegen juristisch Welten. Um haftbar zu sein muss man nicht immer Schuld auf sich geladen haben. Von daher ist es schon sinnvoll durch den Anwalt zu prüfen, ob das Fahrzeug rückabgewickelt werden kann, einfach deshalb weil der GF des Autohauses hier ein unternehmerisches Risiko trägt. Ich bin kein Jurist und halte mich bei der Bewertung des Sachverhalts raus.