Alte Felgen auf neuem Logan MCV

Für das was ich für einen Satz Spurplatten zahle, bekomme ich 2 neue Felgen die passen.

Weil durch die Spurplatten aber die originalen Radschrauben nicht mehr reichen, brauche ich nochmal einen Satz Radschrauben in Überlänge.

Für das Geld bekomm ich dann nochmal 1,5 neue Felgen. :mellow:

Unterm Strich spart man sich einen 20iger oder 30iger ..... und für was?

Dafür, daß ich dann an meinem Neufahrzeug mit verhauten alten Winterfelgen des Vorgängers rumfahre?

Sorry, das war jetzt Polemik ....... ich schäme mir. -_-
;)
 
Wegen Stahlfelgen würde ich es natürlich auch nicht machen, bei guten, teuren Alufelgen könnte es aber Sinn haben.
 
Vorstellung u. Frage zu Reifen bzw. Felgen...

Hallo erstmal,
schön dass es so ein Forum gibt. kurz zu mir. Hab den Logan MCV als Firmenwagen gefahren und werde mir jetzt selber einen zulegen, allerdings den neuen MCVII Kombi. Da ich ihn vorraussichtlich im Februar holen werde und ich nicht weiß wie das Wetter dann sein wird brauche ich noch Winterreifen.Nun meine Frage: Passen die Felgen (Felgengröße ist vermutlich 6x15 mit einer Einpresstiefe 43) vom Logan mCV Kombi Bj.2008 mit Wintereifen in der Größe 185/70R14 88T auf den neuen MCVII Kombi ?
Da würde ich nämlich günstig welche bekommen. Vielen Dank schonmal im vorraus.

André
 
hallo Andre,
wenn man dem Dacia Konfiguratör trauen darf, dann hat der Neue 15" Felgen.
Du hast dich entweder bei der vermutlichen Felgengröße vertippt oder bei der Reifengröße. .-)
lg *:)
 
Oh stimmt. 14" ist richtig. Das heißt dann sie passen nicht oder kann man auch 14er fahren?
 
ok, ich hab hierzu was gefunden.
die 15" ist die kleinstmöglich zugelassene Felgengröße, die Reifengröße die im Schein angegeben sein wird ist die kleinst mögliche Größe.

Seit einiger Zeit hat jedes Fahrzeug oder fast jedes eine

"EG-Übereinstimmungsbescheinigung"


Dort stehen alle Fahrzeugdaten, eigentlich wie im Schein oder im Brief inkl. aller vom Werk ab zugelassenen Bauteile, also auch die Felgen drin. Diese Kombinationen darf ich fahren ohne Eintragung.
Jeder Hersteller in der EU muss diese Bescheinigung für das jeweilige Fahrzeug erstellen. Aufgrund dieser Bescheinigung wird dann vom KBA der Brief, bzw. die Zulassungbescheinigung (ZB) Teil II gefertigt. Auf der ZB steht quasi nur, dass es in den EU-Ländern zugelassen ist und zur Zulassung unter den dort genannten Bedingungen anerkannt werden muss.
Kauft man ein Fahrzeug bekommt man die EG-Übereinstimmungsbescheinigung i.d.R. vom Händler mit und kann sie bei Kontrollen vorzeigen. Wenn man keine hat, muss der Polizist auf der Zulassungsbescheingung Teil I oder II in der Zeile (17) "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE" die Nummer abschreiben und über das KBA oder ggf. den TÜV die eingetragenen Daten, hier die ab Werk erlaubten Reifengrößen erfragen.
 
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