Anhängerkupplung auflasten lassen?????

Dokker14

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Fahrzeug
Dacia Dokker 1.5 dCi (75 PS)
möchte mir demnächst an mein neues dokkerchen eine AHK basteln damit ich auch meinen wohnwagen mit in den urlaub nehmen kann, sonst fühlt der sich zuhause so alleingelassen wenn wir ohne den wegfahren.... ;)
prinzipiell reicht mir die anhängelast von 1200kg für den wohni aus, da aber noch ein größerer anhänger vorhanden ist stellt sich mir die frage ob man den dokker auflasten lassen kann? hat da schon jemand erfahrungen bzw das schon machen lassen?
Und kann mir evtl jemand ein bild schicken der eine serienmäßige ahk dran hat, mich würde interessieren ob da die stoßstange ausgeschnitten werden muss.
 
Auflasten?

Ich kenne nicht die Angaben aus den Fahrzeugpapieren. Dort ist eine max. zulässige Zuglast (1. Wert ungebremst, 2. Wert gebremst) angegeben - daran würde ich mich halten. Kupplung und vorallem die Bremsanlage sind darauf ausgelegt.
 
ob da die stoßstange ausgeschnitten werden muss.

Moin,

das ist je nach Hersteller der AHK unterschiedlich.

Diese Erhöhung der Anhängelast.....
Gibt Firmen die das machen, z.B. für den Duster.
Allerdings schweigt man sich dort aus wie und unter welchen Rahmenbedingungen/Einschränkungen das gemacht wird.
Insofern erscheinen diese Dinge recht fragwürdig.

Was nützt einem beispielsweise eine Erhöhung der Anhängelast wenn dafür Zuladung im Fahrzeug geopfert werden muß. Weil das Gesamtzuggewicht nicht erhöht wird.
Oder Einschränkungen der Steigungsprozente. AUf diese bei deutschen Fahrzeugen so beliebten 8% (die man an jeder Ecke vorfindet wo man sie nicht vermutet und schon gar nicht in den Alpen).
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
es geht mir ja nicht darum dass ich ständig mit1,5 tonnen durch die gegend fahren will, sonder das ich in ausnahme fällen DÜRFTE wenn ich wollte.
können tut man das auch so mein bruder hat mit vadderns sandero (der auch nur 1100kg anhängelast hat) auch schon 2 tonnen gezogen waren nur ein paar kilometer bis zur deponie, aber es ging problemlos...
ich weiß ja das man den duster auch auflasten kann, deshalb meine fragen hier ob das beim dokker auch möglich ist... ob sich durch das gesamtzuggewicht die zuladung verringert wäre mir ja wurscht
 
Moin,

man man.

Diese, nach meinem Geschmack windigen, Firmen verlangen ja auch ganz nette Sümmchen von vielen hundert €.
Das alles "für wenn mal was ist".
 
Ich kenne nicht die Angaben aus den Fahrzeugpapieren. Dort ist eine max. zulässige Zuglast (1. Wert ungebremst, 2. Wert gebremst) angegeben - daran würde ich mich halten. Kupplung und vorallem die Bremsanlage sind darauf ausgelegt.

es geht mir ja nicht darum dass ich ständig mit1,5 tonnen durch die gegend fahren will, sonder das ich in ausnahme fällen DÜRFTE wenn ich wollte....

Ein Kollege hat mal einen Kastenanhänger mit 1,45 t Gewicht von mir mit dem kleinen Van von Ford gezogen von Hannover nach Frankfurt/Main. Der Anhänger war gebremst, und somit durfte er das auch. Der Händler war von der Garrantie garnicht begeistert, verständlich.
Bei Bad Homburg war dann die Kupplung i.A. Es war die erste Tour mit so einem Hänger und er sollte eigentlich sowas öfter ziehen - allerdings hat mein damaliger Partner das dann für die Zukunft ausgeschlossen.
 
können tut man das auch so mein bruder hat mit vadderns sandero (der auch nur 1100kg anhängelast hat) auch schon 2 tonnen gezogen waren nur ein paar kilometer bis zur deponie, aber es ging problemlos...

Er hätte auch problemlos 3 oder 3,5 Tonnen gezogen, denn es geht bei der limitierten Anhängelast NICHT um die Kraft des Zugfahrzeuges, sondern um dessen LEERGEWICHT.

Ist das Leergewicht eines Fahrzeuges zu gering, dann schiebt bei einer Vollbremsung im leicht geknickten Zustand des Gespannes (z.B. lang gestreckte Kurve) der Hänger mit seiner zu großen Masse des Zugfahrzeug am Heck aus der Spur.

Würde das Zugfahrzeug mehr Masse haben, würde es der Auflaufbremse des Hängers mehr Widerstand entgegensetzen, wodurch der Hänger gleichmäßig mit maximaler Bremskraft abgebremst wird und dabei in seiner Spur bleibt.

Folglich wird die Anhängelast eines Fahrzeuges dadurch begrenzt, wie sicher es eine bestimmte Anhängelast bei einer Vollbremsung unter Kontrolle hat.

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Was eine unangemessene Geschwindigkeit, in Verbindung mit einer offensichtlich DEUTLICHEN Überschreitung der Anhängelast auf kerzengerader Strecke anrichten kann, wird hier deutlich sichtbar.
 
Moin,

für die Bemessung der Anhängelast sind doch viel mehr Faktoren von Bedeutung.

Es gibt ja durchaus von ein und demselben (Fahrzeug-)Grundmodell Varianten, die trotz ähnlich hohen Leergewichten und Motorleistungen, sehr unterschiedliche Anhängelasten haben.

So spielt z.B. die Kraftübertragung eine große Rolle.
Es muß ja auch mit der Last am Haken am Berg möglich sein anzufahren.
Also spielt z.B. die Übersetzung des ersten Ganges eine große Rolle. Und dazu die Standfestigkeit der Kupplung.

Und selbst die Feststellbremse ist wichtig.
Die muß in der Lage sein den gesamten Zug (also PKW und Anhänger zusammen) am Berg zu halten.

Dann die Kühlung die mit der hohen Motorbelastung bei geringen Geschwindigkeiten zurecht kommen muß.

Die Struktur der Karosserie vor allem im Bereich der der Befestigungen der Anhängerkupplung.

Die "Führungsqualitäten" der Hinterachse.
Die ursächlich für die Gespannstabilität ist da der Anhänger im Prinzip über die Hinterachse gelenkt wird.

Die Geschichte mit dem beim Bremsen einknickenden Zug hat man hauptsächlich bei ungebremsten Anhängern oder falsch beladenen Gespannen. Wer meint mit leerem Kofferraum und geringer Stützlast ein fahrstabiles Gespann zu haben. Ist schief gewickelt.
 
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Was eine unangemessene Geschwindigkeit, in Verbindung mit einer offensichtlich DEUTLICHEN Überschreitung der Anhängelast auf kerzengerader Strecke anrichten kann, wird hier deutlich sichtbar.


Das Video ist hier nicht ganz richtig. Das Gespann ist offensichtlich eine hohe Geschwindigkeit gefahren. Im Ideallfall befindet sich alles im Gleichgewicht und ist dann auch ok. Nur ein geringer Luftverlust auf einem Reifen und eine leichte Bodenwelle können es aber sehr schnell aus dem Gleichgewicht bringen, mit der Folge, das sich alles aufschauckelt, bis zum Chrash.



...Grundmodell Varianten, die trotz ähnlich hohen Leergewichten und Motorleistungen, sehr unterschiedliche Anhängelasten haben.

... Feststellbremse ist wichtig.
Die muß in der Lage sein den gesamten Zug (also PKW und Anhänger zusammen) am Berg zu halten.

... Kühlung die mit der hohen Motorbelastung ...

Die Struktur der Karosserie vor allem im Bereich der der Befestigungen der Anhängerkupplung.

....einknickenden Zug hat man hauptsächlich bei ungebremsten Anhängern oder falsch beladenen Gespannen. Wer meint mit leerem Kofferraum und geringer Stützlast ein fahrstabiles Gespann zu haben...


Grundmodell: Ist mir manchmal auch ein Rätzel, aber gesetzliche Festlegungen sind nun erstmal bindend.

Feststellbremse am Berg: gemäß StVO ist jeder Fahrzeugführer zur sicheren Abstellung seines Fahrzeuggespannes verpflichtet. Dies kann durch alle geeigneten Mittel (Stein, Vorlegekeil u.d.gl.) geschehen. Sich auf die Handbremse des Zugfahrzeuges zu berufen gildet nicht. Es droht hier ein Ordnungsgeld und gegebenfalls Schadensersatz - Versicherungen werden da kanausrig wegen grober Fahrlässigkeit (das berühmte Hintertürchen um nicht zahlen zu müßen).

Kühlung: Die Fahrzeuge werden auch für sehr heiße Regionen gebaut. Auch dort muß die Kühlung, auch unter starker Belastung, funktionieren. Die Kühlung unserer Autos kann sehr viel ab und leisten.

Karosserie: Die Struktur der Karosserie wird so ausgelegt, das sie den Belastungen im "Regelfall" standhält + einen Sicherheitszuschlag =100%+x% (wie alle Konstruktionen) Der Regelfall sind hier alle möglichen Belastungen im "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" Quelle: Standardregeln für Konstruktionen.

einknickender Zug stimmt nicht ganz!!! Alle Anhängerkombinationen sind hier betroffen: starre, gebremste oder ungebremste sowie gelenkte Anhänger können das Gespann aus dem Gleichgewicht bringen.

Schau mal hier rein: Crazy Truck Driver... - YouTube
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Grundmodell: Ist mir manchmal auch ein Rätzel, aber gesetzliche Festlegungen sind nun erstmal bindend.
Die gestzlichen Regelungen werden meist noch nicht einmal ausgeschöpft.
Nach denen ist an PKW eine Anhängerlast glecih dem Gesamtgewicht möglich.
Was m.W.n. kein Hersteller wagt.

Feststellbremse am Berg: gemäß StVO ist jeder Fahrzeugführer zur sicheren Abstellung seines Fahrzeuggespannes verpflichtet. Dies kann durch alle geeigneten Mittel (Stein, Vorlegekeil u.d.gl.) geschehen. Sich auf die Handbremse des Zugfahrzeuges zu berufen gildet nicht. Es droht hier ein Ordnungsgeld und gegebenfalls Schadensersatz - Versicherungen werden da kanausrig wegen grober Fahrlässigkeit (das berühmte Hintertürchen um nicht zahlen zu müßen).
In dem Punkt geht es ums Abstellen.
Wie aber hält man das Fahrzeug incl. Anhänger fest, wenn man die Fußbremse löst und anfahren möchte?
Mit der Kupplung und Gas geben schafft man das meist nicht.
Keile und Stein kann man ja wohl schlecht liegen lassen.
 
Unter abstellen ist das längere, unbewachte parken zu verstehen. (Heißt im Umkehrschluß: sitzt der Fahrer auf dem Fahrersitz ist es nur ein anhalten. Selbst wenn der Fahrer neben dem Fahrzeug steht = parken.

Gesetz ist Gesetz, und damit bindend.

Was der Hersteller ausschöpft oder nicht ist seine Sache, solange er die Vorschriften einhält.

Am besten du fragst mal Dacia/Renaut direkt an dazu.
 
Die Firmen die eine Erhöhung der Anhängelast anbieten nutzen einfach aus das die Hersteller fast durch die Bank die Anhängelasten bis 12% angeben.
Die rechnen dann die Kräfte auf 8% Steigung um und man muss (unter Umständen) eine Anhängekupplung mit einem höheren d-Wert anbauen.
Krassestes Beispiel ist der Nissan Evalia. Ab Werk 1000kg Anhängelast, mit "Gutachten" 2000kg!

DIe Wohnwagenzieherei (1500kg zGG.) ist auch unser Grund gewesen den MCV zu verkaufen und auf nen Berlingo umzusteigen und dem (wenn er dann da ist) eine passende Anhängelasterhöhung zu verpassen. -_-
Ist ja fast in der Familie geblieben (der Duster wäre uns zu klein).

cu Marco
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Krassestes Beispiel ist der Nissan Evalia. Ab Werk 1000kg Anhängelast, mit "Gutachten" 2000kg!
Die trauen sich was.
Wenn ich mich noch recht erinnere hat der Evalia ein Gesmtgewicht von rund 1800-1900kg.
Und eine maximale Stützlast von unter 50KG.
Beides bei einer solchen Anhängelast??????

DIe Wohnwagenzieherei (1500kg zGG.) ist auch unser Grund gewesen den MCV zu verkaufen und auf nen Berlingo umzusteigen und dem (wenn er dann da ist) eine passende Anhängelasterhöhung zu verpassen. -_-
Das würde ich mal ganz genau nachfragen wie das geht.
Der Berlingo und seine Gegenstücke dürfen knapp über 1000kg ziehen, wenn man die Zuladung im Auto vollständig nutzen möchte.
1300kg gehen auch, die Zuladung im AUto wird eigentlcih so stark eingeschränkt, dass man mit 4 Personen eigentlich nicht mehr reisen kann.
Das Problem ist einfach das Gesamtzuggewicht, welches so niedrig angelegt ist, dass die erlaubten 1300kg und das zul. Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug nicht gleichzeitig genutzt werden können.
 
Hallo,
beim Nissan ist das zGG. 2000kg und die Anhängelast wird auch auf 2000kg geschrieben. (bei 8% Steigung, sicher wegen der Feststellbremse). Das zulässige Zuggesamtgewicht wird auf 3750kg gesetzt. Das erfodert aus meiner Sicht natürlich den "verantwortungsvollen" Umgang mit solchen Lasten, d.h. unter Anderem Stützlast ausnutzen aber nicht überschreiten... (hatte ich mal :kotz2: )
Beim Berlingo habe ich bisher 1550kg plus 70kg Stützlast und zulässiges Zuggesamtgewicht um die 3300kg (bei 8%) gefunden.
Die Ausnutzung dieser Gewichte setzt zum "verantwortungsvollen" Umgang auch den mangelfreien technischen Zustand des Zuges (Bremsen,...) voraus.
Wenn ich mit Anhängern unterwegs bin muss ich nicht rasen und mein Wohnwagenzug braucht auch keine 100km/h "Zulassung". Ich zuckel mit den Lkws mit. :D
 
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Moin,

beim Nissan ist das zGG. 2000kg und die Anhängelast wird auch auf 2000kg geschrieben. (bei 8% Steigung, sicher wegen der Feststellbremse). Das zulässige Zuggesamtgewicht wird auf 3750kg gesetzt.
So, und das ist die Krux. Das Auto darf bei voller Ausnutzung der 2000kg nur noch bis 1750kg beladen werden.
Es verbleiben dann nämlich nur noch zwischen 238kg und 285kg Zuladung.

Beim Berlingo habe ich bisher 1550kg plus 70kg Stützlast und zulässiges Zuggesamtgewicht um die 3300kg (bei 8%) gefunden.
Schön, so ein Berlingo wiegt um die 1500kg leer plus 1620kg macht 3120kg.
Bleibt auch nicht viel Zuladung mehr übrig.

Bei dem aktuellen Berlingo HDI 115 sieht dann werksseitig so aus:
1300kg Anhängelast
3065 kg Gesamtzuggewicht.
Nutzt man die Anhängelast vollständig aus darf das Fahrzeug bis 1765 kg beladen werden, also so um 250kg Zuladung.

Das ist in allen Fällen für 2 Personen ausreichend, für eine Familie nicht mehr.
 
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