Jocosh
Mitglied
- Fahrzeug
- Dacia Dokker, 1.6 16V SCe 100
- Baujahr
- 2017
Moin Moin,
gestern befaßte ich mich eingehend mit den Papieren meines Dokkers. Hierbei fiel mir auf, daß meine werksseitig montierte Anhängerkupplung nicht im KFZ-Schein/Brief eingetragen ist. Auf Nachfrage beim Freundlichen wurde mir gesagt, daß das heutzutage nicht mehr notwendig sei, da die AHK eine E-Prüfnummer habe.
Hat der Freundliche recht? Woran kann bei einer Polizeikontrolle der Polizist erkennen wieviel Gewicht mein KFZ ziehen darf und ab wann ich überladen bin?
Bei meinen vorherigen Fahrzeugen war die AHK jeweils in den Papieren mit Prüfnummer und Maximalgewicht für gebremst/ungebremst eingetragen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
MfG Joe
gestern befaßte ich mich eingehend mit den Papieren meines Dokkers. Hierbei fiel mir auf, daß meine werksseitig montierte Anhängerkupplung nicht im KFZ-Schein/Brief eingetragen ist. Auf Nachfrage beim Freundlichen wurde mir gesagt, daß das heutzutage nicht mehr notwendig sei, da die AHK eine E-Prüfnummer habe.
Hat der Freundliche recht? Woran kann bei einer Polizeikontrolle der Polizist erkennen wieviel Gewicht mein KFZ ziehen darf und ab wann ich überladen bin?
Bei meinen vorherigen Fahrzeugen war die AHK jeweils in den Papieren mit Prüfnummer und Maximalgewicht für gebremst/ungebremst eingetragen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
MfG Joe