Anhängerkupplung eintragepflichtig oder nicht?

Jocosh

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Dokker, 1.6 16V SCe 100
Baujahr
2017
Moin Moin,

gestern befaßte ich mich eingehend mit den Papieren meines Dokkers. Hierbei fiel mir auf, daß meine werksseitig montierte Anhängerkupplung nicht im KFZ-Schein/Brief eingetragen ist. Auf Nachfrage beim Freundlichen wurde mir gesagt, daß das heutzutage nicht mehr notwendig sei, da die AHK eine E-Prüfnummer habe.

Hat der Freundliche recht? Woran kann bei einer Polizeikontrolle der Polizist erkennen wieviel Gewicht mein KFZ ziehen darf und ab wann ich überladen bin?

Bei meinen vorherigen Fahrzeugen war die AHK jeweils in den Papieren mit Prüfnummer und Maximalgewicht für gebremst/ungebremst eingetragen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

MfG Joe
 
bei der AHK sind doch auch die notwendigen papiere dabei.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Bei der Fahrzeugübergabe erhielt ich neben den Zulassungsbescheinigungen lediglich das Betriebshandbuch. Also werde ich im AH mal fragen, ob es Unterlagen zur AHK gibt.

Danke für den Hinweis.

MFG Joe
 
gestern befaßte ich mich eingehend mit den Papieren meines Dokkers. Hierbei fiel mir auf, daß meine werksseitig montierte Anhängerkupplung nicht im KFZ-Schein/Brief eingetragen ist. Auf Nachfrage beim Freundlichen wurde mir gesagt, daß das heutzutage nicht mehr notwendig sei, da die AHK eine E-Prüfnummer habe.

Hat der Freundliche recht? Woran kann bei einer Polizeikontrolle der Polizist erkennen wieviel Gewicht mein KFZ ziehen darf und ab wann ich überladen bin?
War für mich auch eine Umstellung, früher war immer alles eingetragen. Er hat Recht! Irgendwo hinten in der Bedienungsanleitung ist erklärt, wie sich die Gewichte berechnen. Dafür musst Du die Werte vom Typenschild entnehmen und rechnen. Die Werte können in je nach Land unterschiedlich berechnet werden.



Nachtrag: in der Übereinstimmungsbescheinigung stehen Werte für Anhänger gebremst und ungebremst, welche nicht zu den Rechenformeln passen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Dann werde ich mir die Bedienungsanleitung mal genauer anschauen. Danke für die Info.

MfG Joe
 
Bei meiner AHK ist die Anbauanleitung mitzuführen. Beim TÜV-Termin verlangte sie der Prüfer und stieg damit in die Grube um alles genau zu betrachten. Außerdem sind darauf auch verschiedene Nummern (Typennummer und E-Nummer?) ersichtlich.

edit: Es sind außerdem alle technischen Daten daraus ersichtlich
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Du mußt die Anbauanleitung der AHK mitführen?

Danke für den Hinweis. Am Montag werde ich im AH auftauchen und den Verkäufer nach versehentlich nicht übergebenen Unterlagen für meinen Wagen fragen.

MfG Joe
 
Für meine privat nachgerüstete AHK bedarf es weder das Mitführen der Papiere noch gab es beim TÜV Termin irgendwelche Fragen hierzu.


syl

PS: Stehen nicht die gebremst und ungebremst Werte in der Zulassung?
 
@ Buchholzi: Vielen Dank für den Blick auf die Anbauanleitung. Ich finde es sehr interessant dort die E-Prüfnummer sowie die Angaben der Maximalgewichte für Zug- und Stützlast zu finden.

MfG Joe
 
Ich habe schon viele Ahk montiert, keine musste eingetragen werden, aber alle hatten den Hinweis in der Einbauanleitung, dass diese im Auto mitzuführen ist, meist nur als Bild, selten in Wort und Schrift.
 
Moin Moin,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich war vorhin im AH und fragte nach zusätzlichen Unterlagen. Mir wurden die Anbauanleitung der AHK und das COC fürs Fahrzeug übergeben. Und mir wurde mitgeteilt, daß ich die Anbauanleitung mitführen möge. Also Alles in Ordnung.

Danke, Joe
 
An was man alles selber denken muss :).
 
Du hast Recht. Sogar mit Brille überlas ich die Gewichte. Danke.

MfG Joe
 
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