valentinsdq
Mitglied
- Fahrzeug
- Sandero Stepway
- Baujahr
- 2022
Hallo,
ich habe einen finanzierten Stepway, der leider von meiner Frau leicht beschädigt wurde, siehe Bild. Es handelt sich um einen Eigenschaden. Es gibt keinen Geschädigten.
Ich habe keinen Rabattschutz. Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung: 150 Euro. Meine Versicherung hat eine Werkstatt beauftragt, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich habe einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt bekommen. Der Schaden beläuft sich auf 1050 Euro.
Das folgende Schreiben habe ich von der Versicherung bekommen:
Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung ist derzeit in der Schadenfreiheitsklasse SF 2 mit einem Beitragssatz von 45% eingestuft.
Auf Grund der Regulierung eines Schadenfalles wird der Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 mit einem Beitragssatz von 53% zurückgestuft.
Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Beitragsverhältnisse beläuft sich der Prämienmehrbeitrag im Rückstufungsjahr auf ca. 78,00 EUR, bis zum Erreichen der höchsten Schadenfreiheitsklasse auf ca. 753,00 EUR.
Wie sieht es mit Wertminderung aus? Ich kenne mich leider damit nicht aus. Was, wenn ich mich am Ende der Vertragslaufzeit entscheide, das Auto zurückzugeben? Wird das Auto trotz Reparatur als NICHT unfallfreies Auto bewertet? Wie sieht es dann aus, wenn ich es nicht repariere lasse und es am Ende der Vertragslaufzeit zurückgebe?
Sollte die Bank über den Schaden auch informiert werden?
Was würdet ihr mir empfehlen? Den Schaden von der Versicherung regulieren lassen, die Kosten selbst tragen oder den Schaden gar nicht reparieren lassen?
Vielen Dank
Valentin
ich habe einen finanzierten Stepway, der leider von meiner Frau leicht beschädigt wurde, siehe Bild. Es handelt sich um einen Eigenschaden. Es gibt keinen Geschädigten.
Ich habe keinen Rabattschutz. Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung: 150 Euro. Meine Versicherung hat eine Werkstatt beauftragt, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich habe einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt bekommen. Der Schaden beläuft sich auf 1050 Euro.
Das folgende Schreiben habe ich von der Versicherung bekommen:
Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung ist derzeit in der Schadenfreiheitsklasse SF 2 mit einem Beitragssatz von 45% eingestuft.
Auf Grund der Regulierung eines Schadenfalles wird der Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 mit einem Beitragssatz von 53% zurückgestuft.
Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Beitragsverhältnisse beläuft sich der Prämienmehrbeitrag im Rückstufungsjahr auf ca. 78,00 EUR, bis zum Erreichen der höchsten Schadenfreiheitsklasse auf ca. 753,00 EUR.
Wie sieht es mit Wertminderung aus? Ich kenne mich leider damit nicht aus. Was, wenn ich mich am Ende der Vertragslaufzeit entscheide, das Auto zurückzugeben? Wird das Auto trotz Reparatur als NICHT unfallfreies Auto bewertet? Wie sieht es dann aus, wenn ich es nicht repariere lasse und es am Ende der Vertragslaufzeit zurückgebe?
Sollte die Bank über den Schaden auch informiert werden?
Was würdet ihr mir empfehlen? Den Schaden von der Versicherung regulieren lassen, die Kosten selbst tragen oder den Schaden gar nicht reparieren lassen?
Vielen Dank
Valentin