Dann bin ich bisher einem Irrtum erlegen.
Als wir vor knapp 5 Jahren einen zweiten Funkschlüssel für den MCV haben wollten, sagte der Werkstattmeister, daß er dazu das Fahrzeug und die noch vorhandenen Schlüssel benötigen würde, um alle über den Computer am Fahrzeug anlernen zu können.
Also war meine Annahme, daß jeder in den Schlüsseln befindliche Transpondercode der Wegfahrsperre mitgeteilt und dieser als "zulässig" programmiert wird.
Offensichtlich scheint es aber so zu sein, daß man nur den Wegfahrsperrencode am Fahrzeug ausliest, um dann die Ferritkerne (Transponder) in den Schlüsseln mit dem gleichen Code zu progammieren, was in einem "Kästchen" erfolgen müßte.
Andererseits müßte aber dann trotzdem erstmal mit dem Läppi ans Fahrzeug und über OBD in der Wegfahrsperre den Code auszulesen.
Ich bin ratlos .........