BGH: Händler muß defektes Fahrzeug zurücknehmen

Helmut2

Mitglied Diamant
Fahrzeug
MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Trotz eines frischen TÜV`s haftet der Händler für die Mängel die der TÜV nicht beanstandet / gesehen hat.

Und wichtig :teacher:
auf Grund des Umfanges von schwerwiegenden Mängeln ist auch das Vertrauensverhältnis zum Verkäufer nicht mehr gegeben und einer Nachbesserung des Fahrzeuges braucht die Käuferin NICHT zustimmen.

Der Verkäufer muß ihr anstelle dessen den Kaufpreis zurückerstatten.

Nachzulesen hier
 
Endlich mal wieder ein sinnvolles und nachvollziehbares Urteil - da war wohl kein Lobbyist involviert ...
 
Diesbezüglich habe ich schon Pferde kotzen sehen...:

hab mir vor Jahren mal einen Combo bei einem "Yugo"-Händler angesehen. Es handelte sich um ein Fahrzeug mit "leichtem Unfall". Er hatte angeblich nur einen "leichten Tusch" auf das Vorderrad Fahrerseite bekommen, was man am etwas schief stehenden Rad sehen konnte.

Bei der genaueren Besichtigung bemerkte ich aber, dass die Fahrertüre seltsam schwergängig war und nicht richtig uns Schloss passte.
Der Verkäufer meinte, das wäre überhaupt kein Problem und läge nur am Schliessmechanismus. Man würde das einrichten und wenn ich den Wagen kaufe, dann bekäme ich auch neu TÜV und ASU.

Der Typ wollte mir tatsächlich einen Totalschaden mit verzogenem Rahmen als fahrbares Fahrzeug andrehen.

Am liebsten hätte ich den Händler angezeigt, aber das ganze geschah vor fünf Jahren, ich sah damals keine Möglichkeit dazu. Da galt das Prinzip "gekauft wie gesehen" und irgend einen Unwissenden hat er mit dem Schrott dann wahrscheinlich reingelegt.... :huh:
 
Hatte ähnliches wie Hank erleben dürfen, hätte es sogar schwarz auf weiß nachweisen können.
Toyota Supra (mit dem man ja auch nicht immer 30 fährt) - Rahmenschaden - und "totgeschrieben".
Über meine Versicherung an nen Händler zum Restwert verkauft.
Später zufällig bei dem Händler im Showroom gesehen : Unfallfrei :angry:

Hatte Befürchtungen wegen der Sicherheit, und das der neue Besitzer noch nicht mal weis, das er ein Totalschaden hatte, also Polizei angerufen, was man machen könnte.
Aussage: Nüscht :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann war der Kamerad wahrscheinlich zu faul, etwas zu unternehmen. Du hättest eine förmliche Anzeige aufgeben können. Dann hätten sie zumindest wegen Betruges ermitteln müssen. Der Tatbestand des Absatz 1 dürfte beim Verkauf passen, Absatz 2 wenn niemand das Auto kauft und Absatz 3 wenn das Autohaus so etwas regelmäßig macht.

Allerdings frage ich mich, warum ich das eben unter dem Thema "BGH: Händler muss defektes Fahrzeug zurücknehmen" geschrieben habe. :think:
 
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