Dacia Jogger - Sommerfelgen 18 Zoll

Das o.g. Gutachten betrifft Felgen mit ET 35, warscheinlich liegt darin der Unterschied
 
Genau so ist es. Die ET44 ist nahezu Eintragungsfrei.
Ah okay. Dann war es mein Fehler. Das erklärt es natürlich! :lol:
Ich würde glaube ich aber die ET35 bevorzugen. Da steht das Rad ja etwas satter im Radkasten.
Hast du evtl nen link zu dem Gutachten mit deiner ET?
 
Hast du evtl nen link zu dem Gutachten mit deiner ET?
Hier durchklicken: TÜV Gutachten in nur 3 Schritten Downloaden - DOTZ Wheels
oder
https://bbimg.alcar-wheels.com/cert..._zip.php?val=61155532&val2=ABE&hdc=B22&lng=de

... ist nahezu Eintragungsfrei.
Aber auch laut diesem Gutachten (61155532.pdf) benötigt der Jogger laut Auflage 11B eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
In der certificate.zip ist das Formblatt dafür (61155700.pdf) sogar schon dabei.
 
Ja, ET45
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier durchklicken: TÜV Gutachten in nur 3 Schritten Downloaden - DOTZ Wheels
oder
https://bbimg.alcar-wheels.com/cert..._zip.php?val=61155532&val2=ABE&hdc=B22&lng=de


Aber auch laut diesem Gutachten (61155532.pdf) benötigt der Jogger laut Auflage 11B eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
In der certificate.zip ist das Formblatt dafür (61155700.pdf) sogar schon dabei.
Bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren ist die ABE vorzulegen.
Das steht da.
Es ist in Ordnung wenn man einen Einwand hat, jedoch wäre es gut, wenn man die Auflagen ganz liest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber auch laut diesem Gutachten (61155532.pdf) benötigt der Jogger laut Auflage 11B eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
11B besagt nur aus dass die Reifengröße bei der nächsen Befassung mit den Papieren eingetragen werden muss. Entweder durch Vorlage der Betriebserlaubnis bzw. durch eine Änderungsabnahme. Eine Begutachtung wird jedoch nur in 11A gefordert also sollte doch die Betriebserlaubnis ausreichen, oder hab ich was übersehen oder falsch verstanden?

Edit: Zu langsam :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Leute!

Also ich finde die ganze Diskutiererei hier schon sehr verwirrend.

Das erste Problem, daß Alcar/Dotz die Felgen gar nicht mit ET44 anbietet hat sich ja nun, Gott sei Dank, erledigt.

Das zweite Problem zu dieser Felge (Dotz Fuji in 7,5x18 ET45) kann zumindest ich keine ABE finden, sondern nur ein TÜV-Gutachten zur Erteilung einer ABE.

Ich weiß ja nicht, in welchem Land Dein Auto zugelassen ist, @MarcoB ; und ob in der CoC Deines Jogger
18"-Felgen gelistet sind.
Falls nein, würde ich mich an Deiner Stelle schleunigst bei der zuständigen Behörde schlau machen, ob ich das Fahrzeug wirklich ohne Eintragung der Sonderräder in die Fahrzeugpapiere bis zum nächsten TÜV-Termin fahren darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
jedoch wäre es gut, wenn man die Auflagen ganz liest.
Getan und sogar verstanden!

So habe ich das auch gelesen.

Das blaue sind Links denen man folgen kann. Dort wird umfassend erklärt, was dieses Begrifflichkeit überhaupt bedeutet.

Vorausgesetzt, dein Fahrzeug wurde in der EU mittels CoC zugelassen, dann gilt für Deutschland:

Der Anbau, der im Gutachten aufgeführten Rad/Reifen Kombination, führt zum einem Erlöschen der Allgemeine Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges, siehe Auflage 11B, da die Rad/Reifen Kombination schlicht und ergreifend nicht im CoC deines Fahrzeuges aufgeführt ist.
Ergo hat dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr.
Wirst du danach angehalten oder es passiert etwas, ist das Inbetriebnahme des Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis / mit erloschener Betriebserlaubnis, da du keinen Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO vorlegen kannst.
Daher ist unmittelbar nach dem Anbau eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bei einer Prüfstelle vornehmen zu lassen. Durch Ausfüllen und Siegel des dem Gutachten beigefügten Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) oder einen Prüfingenieur (PI).
Und mit diesen Nachweis darf man dann, der immer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ist, bis zur nächsten Befassung durch eine Zulassungsstelle, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, durch die Gegend fahren.
1687693819747.png
Die im verlinken Artikel angeführte Ausnahme gilt für dein Fahrzeug nicht, da die Rad/Reifen Kombination schlicht und ergreifend nicht im CoC deines Fahrzeuges aufgeführt ist.
Daher auch => Auflage 11B im Gutachten.

ohne Eintragung der Sonderräder in die Fahrzeugpapiere
Darf es, siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich versuche das mal aufzudröseln wie ich das verstehe.

1. Die Felgen werden bei etlichen Felgenshops als Eintragungsfrei u.a. in der o.g. Rad/Reifenkombination inkl. ABE angeboten.

2. Die Auflage 11A welche eine Abnahme durch einen Sachverständigen fordert ist nicht gelistet.

3. Die Auflage 11B besagt dass die Reifengröße bei der nächsen Befassung mit den Papieren berichtigt werden muss, sofern sie nicht in der Coc des Fahrzeugs bereits aufgeführt ist. Das kann durch die Vorlage einer Änderungsabnahme (welche nicht erforderlich ist ) bzw. der Betriebserlaubnis geschehen. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich wenn die ABE eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Also ist meiner Auffassung nach nichts anderes nötig als die/das ABE/Gutachten dabei zu haben.

Um mir Klarheit zu verschaffen würde ich zusätzlich den TÜV Prüfer meines Vertrauens zu Rate ziehen.
 

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Danke, exakt so lese und verstehe ich das auch.
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Und ich finde, dabei sollten wir es belassen.
Gibt es denn weitere schöne Ideen zu 18" Felgen. Das war ja der Ausgangspunkt der Diskussion.
 
Hallo Leute,

jetzt ist es schon ein bisschen her und ich grabe das Thema mal wieder aus.
Meine Felgen lagen nun schon etwas rum und warteten auf den Jogger.
Letzte Woche konnte ich nun endlich mein Auto abholen und nun auch die Räder drauf stecken. Ich bin mit der Optik absolut zufrieden. Seht selbst:

MSW50-4 in 18 Zoll, Breite 7,5J, ET42 in Hochglanz schwarz

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Wow, sieht richtig gut aus! Also die stehen dem Jogger echt sehr nice. :3
 
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