Dokker Reimport HVT LPG Zulassungsbescheinigung falsch

Vielen Dank für Eure Antworten, jetzt weiss ich schon ein ganzes Stück mehr.
Da kann ich beim Verhandeln mit dem Amt etwas selbstbewusster auftreten.
Das CoC habe ich übrigens, nur das da "Certifikat Shodnosti" draufsteht und das ganze eher wie ein Beipackzettel als wie ein amtliches Dokument aussieht.
Steuerlich ist wohl kein Unterschied zu reinen Benzinern, oder hat sich da was geändert?
 
Finde den Fehler. Also beginne von vorne. "Neufahrzeug" von HVT erworben und mit den notwendigen Unterlagen zugelassen. Hier hat die CoC vorgelegen, den ohne war es schon vor gut 3 Jahren der Zulassungsstelle nicht möglich einen KFZ Brief und Schein, also Teil 1 und 2 auszustellen.

Bei der Erfassung der Daten zwecks erstellen der Dokumente ist der Fehler passiert.

Der übliche Vorgang nach der Zulassung ist so, das alle Papiere wie Der KFZ-Brief und Schein sowie die vorgelegte CoC der beauftragten Person ausgehändigt wird.

Soeben lese ich das die CoC vorliegt. Das ist der halbe Weg nach Rom. Nun muss sich der Fahrzeughalter mit der Zulassungsbehörde befassen, damit die richtigen Daten in die neu zu erstellende Fahrzeugpapiere ( neuen KFZ-Brief und neuen KFZ-Schein eingetragen werden können.
Die alten Dokumente werden von der Zulassungsstelle eingezogen. ABER NICHT DIE CoC, den in diesem Dokument wird das Fahrzeug beschrieben so wie es der Hersteller produziert hat.
 
Steuerlich ist wohl kein Unterschied zu reinen Benzinern, oder hat sich da was geändert?
Wenn das Fahrzeug als LPG-Fahrzeug angemeldet ist / wird, unterliegt es einem verminderten Steuersatz.
Sprich: Die KFZ-Steuer ist niedriger.

den ohne war es schon vor gut 3 Jahren der Zulassungsstelle nicht möglich einen KFZ Brief und Schein, also Teil 1 und 2 auszustellen.
Ach wenn es hier nicht mehr von Belang ist, aber das ist falsch. Man kann so ein Fahrzeug auch ohne CoC anmelden. sofern das Fahrzeug hier zulassungsfähig ist (ABE oder EG-Typgenehmigung) und die ausländischen Papiere komplett vorliegen.
 
Denke das ist nicht das Hauptproblem
Erlangung der Betriebserlaubnis sollte oberste Priorität haben
Soweit sind wir aber schon. Ich hatte nur auf seine Frage geantwortet.
Er hat ja sein CoC doch noch gefunden und kann sein Fahrzeug damit nun "ummelden" und dann mit neuen Papieren erneut beim TÜV vorstellig werden.
 
Bei dir geht es ja nicht um die korrekte Besteuerung, sondern darum, dass die LPG-Anlage nicht in deinen Papieren eingetragen ist und du deshalb keine HU-Abnahme bekommst.
Da du das CoC nun doch gefunden hast, musst du damit zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug umtragen lassen.
Wenn du das hinter dir hast, kannst du dir über den korrekten Steuersatz Gedanken machen. Und die HU machen lassen.
 
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