Moin zusammen.
Also wie ist die Preispolitik bei Dacia wirklich unter seriösen Händlern geregelt?
1. Beim zunächst VERBINDLICHEN Bestellen des Wagens durch 2 Unterschriften - 1 x AH und 1 x Kunde - verpflichten sich beide Parteien das Geschäft zum Zeitpunkt der Unterschriften gemäß Konfiguration und errechnetem VK Preis nach aktueller Liste in der Zukunft (Auto existiert in dem Fall noch nicht) abzuwickeln. Es handelt sich RECHTLICH noch NICHT um den Kaufvertrag. Die Ware ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden - muss noch gebaut werden. Die Sachlage wird noch sehr wichtig. Siehe nachfolgende Punkte.
2. Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn das AH die bis dahin einseitige Willenserklärung in Punkt 1. irgendwann im Laufe der Wartezeit dem Kunden als nunmehr als ein tatsächlich gebautes [Wagen existiert physisch im Werk], oder als baubares Objekt [Freigabe Produktion bei Dacia] schriftlich dem Kunden vor Auslieferung (befindet sich z. B. auf dem Transportweg) deklariert. Jedoch spätestens mit Vorlage der Rechnung am Tag vor oder bei Übergabe des Wagens, somit dem Kunden tatsächlich verkauft hat, oder die Bank den Wagen für den Käufer dem AH bezahlt hat, ist der Vertrag endgültig geschlossen. Aus der jur. Zukunft wird jur. Gegenwart. Der Händler und NUR dieser hat ein Optionsrecht WANN er den Wagen als zur Zahlung fällig stellt. Stichwort bei vereinbarter Vorauskasse bei der verb. Bestellung ist dies ebenfalls bedeutend.
3. Der ausgehandelte Wunschpreis wird also nur bei Schritt 2. rechtsverbindlich zu einem Fixpreis. Das ist enorm wichtig bei Streitigkeiten. Hierbei spielt Punkt 4. eine wesentliche Rolle. Davor ist der Preis unverbindlich in der Zukunft. Der Gesetzgeber hat aber da eine Hürde zum Verbraucherschutz aufgebaut!
4. Fallstrick Autokauf aus Sicht des Gesetzgebers. Der vorab ausgehandelte Preis, der in einer Bestellung fixiert wurde, ist 4 Monate ab verbindlicher Bestellung nach Punkt 1. für beide Parteien bindend. Heisst erhöht Dacia den Preis darf der Händler diesen erst nach 4 Monaten weiter reichen. Jedoch MUSS er dann VORHER dem Kunden bei Bekanntwerden dies mitteilen!
5. a) Wurde Punkt 4. berücksichtigt und die Bestellung noch nicht in den Kaufvertrag gewandelt - siehe 2. - dann kann der Kunde jetzt schadlos abspringen. Der Händler bleibt auf dem Auto sitzen.
5. b) Wurde die verbindliche Bestellung schon in den Kaufvertrag umgewandelt, ist der Kunde im Nachteil. Diese Benachteiligung muss aber schon in den AGB's des Vertrags drinn stehen. Steht die gesetzliche Klausel nicht drin, dann darf keine Erhöung weiter gegeben werden, da dem Kunden ein rechtlicher Schutz (Aufklärung) quasi vorenthalten wurde.
6. Die seriösen Verträge haben alle diese Klauseln drinn, da es was gestezliches ist. Lest Euch also Alles durch bevor ihr was unterschreibt. Nehmt erst mal das ganze Papierzeugs mit nach Hause und macht Euch schlau bevor es zu spät ist. Lasst Euch nicht zur Unterschrift drängen.
7. Die freiliige Preisfixierung bei Dacia beträgt wohl 6 statt 4 Monate (Stand 2022). Heisst liefert Dacia den Wagen vor Ablauf der 6 Monate ab Bestelldatum verkaufsfähig aus, sind Preiserhöhungen nicht zu erwarten.
8. Kann Dacia seine internen 6 Monate Lieferzeit nicht halten, weil es zu unerwarteten Preissprüngen beim Lieferantenwechsel kommt, wie z. B. als die Lieferketten zusammen brachen und die Ware teurer wurde, kann Dacia sehr wohl die neuen Preise verlangen. Wobei Punkt 2. wieder eine große Rolle spielt. Man beachte Punkt 10. in diesem Zusammenhang.
9. In Lieferverzug setzen. Will man dringend das Auto in der gesetzlichen Pufferfrist von 4 Monaten ab Bestelldatum z.B. wegen Angst vor bekannten inflationären Preissprünge, oder vlt. aus beruflichen Gründen haben, kann man Lieferverzug geltend machen. Dazu muss aber schon der Kaufvertrag vorliegen und in diesem ein verbindliches Lieferdatum z. B. jenseits der 4 Monate drinn stehen. Ansonsten kann man eine verbindliche Bestellungen meistens stornieren und woanders das Auto kaufen. Es sei denn der Händler besorgt das Auto in der Frist!!!
10. In den verbindlichen Bestellungen mit Konfiguration findet man branchenüblich nur unverbindliche Lieferzeiträume UND Ausstattungsdeatailles! Dacia behält sich wie branchenüblich das Recht vor den Wagen anderst soweit technisch vertretbar auszustatten als angeboten, um den Preis meistens halten zu können. Dies wird dem Handel vorab während der Produktion schon mitgeteilt. Der Handel sollte auch dies dem Kunden mitteilen, leider wird das gerne mal vergessen. Verschweigen kann Teil einer Vertragsverletzung werden.
11. Endpreise sind also in dieser Branche bei Massenfertigung immer unverbindlich.
Vielleicht hilft es weiter.
Gute Nacht.
Disclaimer: das obige ist keine Rechtsberatung und völlig unverbindlich. Änderungen jederzeit vorbehalten. Ich übermehme keinerlei Haftung. Es gilt was vor Ort vereinbart wird.