Falsche Reifengröße?

Wenn die Räder nirgends drin stehen und auch nicht nachgetragen werden, dann darf aber kein Unfall mit Gutachter passieren.


Die Gewährleistungszeit und die günstige Beweislastrichtung sind vorbei.
Es sei denn, man kann nachweisen, dass der Händler die falschen Reifen aufgezogen hat.
Wenn aber sowieso neue Reifen drauf sollen ist das eh nicht mehr von Belang.
 
Wie möchte der Händler nun sein Missgeschick beheben?
Diesen Händler v.d.W.gibt es jetzt nicht mehr in Augsburg.
Versuche mich mal an Muttergesellschaft in Stuttgart zu wenden .

Schönen Abend

Bohne

Ps . Habe auf 6 Jahre verlängerte Garantie und noch die Rechnung für die Reifen und Montage .
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst nicht darauf achten das in diesem Fall die Reifengröße nicht zu den Angaben in den Papieren passt und irgendwann feststellt..........Hallo da gibt es keine Übereinstimmung, kann jeder der lesen und schreiben kann selbst feststellen. Natürlich darf jeder ein Faß aufmachen um sein versäumte Kontrolle zur Diskussion zu stellen.

34 Beiträge wenn was währe hätte sollen geht geht nicht sind nicht zielführend. Aber ich habe keine Fehler gemacht. Wirklich ? und andere haben Schuld.
 
Meine Gedanken:
Bei @Bohne007 ist es halt "passiert".
Ist es bei anderen hier im Forum auch passiert? DAS wäre spannend zu wissen, obwohl ich immer noch der Meinung bin das beide Grössen zulässig sind.

Schaut man im Allgemeinen nach einer Arbeit / Dienstleistung denn nicht hin, ob sie auch richtig erledigt wurde?
Ich schon!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! -> Gilt immer noch.

Für unsere Paragraphenreiter:
Will man da nach 3 JAHREN noch reklamieren? WAS soll man da nach so viel Zeit denn Reklamieren? Auf ein Verschleissteil pochen?
Sinnlos. Lasst die Kirche im Dorf.
 
Klar , nach 3 Jahren und kurz vor dem Austauschen nach 65.000 km ist Reklamation nicht sinnvoll .
Nur .... wer kontrolliert bei Neuwagenübergabe schon die Reifengrösse ?

Hatte allerdings das Augsburger Autohaus nach halben Jahr gewechselt , war nicht so dolle ...
Wünsche Euch allen einen super Tag

Bohne
 
Ich sehe da kein Problem sein. Es ist ein verdeckter Mangel. Wenn man das ganze im AH bestellt, sollte man davon ausgehen, dass es passt. Was das Reifenalter angeht, da gibt es ja auch die DOT, anhand dessen ist nachvollziehbar wie alt der ist. Ein Gutachter kann es ebenfalls feststellen. Ich würde hier auf jeden Fall etwas raushandeln, denn den Fehler hat das AH gemacht.
Z.B. Austausch kostenfrei und neue Reifen zum EK. Dann ist beiden Seiten geholfen.
 
@Bohne007

Wenn der Austausch nun eh dran ist dann paßt es doch.
Einfach jetzt die Passenden drauf und erledigt. :)

Aber natürlich merkt man sich sowas,zu einem Händler der solche Fehler macht geht man meist nicht wieder hin,da es Diesen aber ja eh nicht mehr gibt hat sich das auch erledigt. ;)
 
obwohl ich immer noch der Meinung bin das beide Grössen zulässig sind.
iss klar, was jucken schon Fakten wenn Meinungen viel mehr Gewicht haben :rolleyes:
Schaut man im Allgemeinen nach einer Arbeit / Dienstleistung denn nicht hin, ob sie auch richtig erledigt wurde?
Ich schon!
Aha, gut gebrüllt Löwe. Und das Hinschauen basiert dann auf deiner Meinung, nicht auf Fakten? Dann kannst dir das Hinschauen auch besser sparen. Dich als Kunden wollt ich dann auch nicht haben.
WAS soll man da nach so viel Zeit denn Reklamieren? Auf ein Verschleissteil pochen?
das die Werkstatt oder deren Rechtsnachfolger/Muttergesellschaft zu doof war? Ich würde zumindest die Montagekosten raushandeln, das sollte dem Betrieb schon peinlich sein. Und wäre der Beginn einer guten Geschäftsbeziehung.
Es ist ein verdeckter Mangel. Wenn man das ganze im AH bestellt, sollte man davon ausgehen, dass es passt.
Genauso she ich das auch. Zumal ja auch hier die Meinungen dahin gingen, dass die 205/55er montiert werden durften. Auf eine Werkstatt MUSS sich der Kunde verlassen können, Punkt.
 
@logi

Gut möglich das @pippo9 recht hat das die andere Größe auch geht,nicht übersehen das Er Schweizer ist und ich mag jetzt nicht ausschließen das die Gesetzgebung sich dahin gehend unterscheidet. :think:

Im Bereich Winterreifen gibt es z.B. zwischen D und Österreich auch Unterschiede. ;)
 
ich mag jetzt nicht ausschließen das die Gesetzgebung sich dahin gehend unterscheidet. :think:
mag sein, aber einem deutschen TE kann ich dann nicht einfach schreiben, dass wäre so in Ordnung. Im übrigen hat die Schweiz sehr viele EU-Gesetzgebungen übernommen, insbesondere was Produkte und Produktsicherheit angeht.
Mich würde wundern, wenn die eine COC anders lesen würden. Vielleicht haben die Eidgenossen aber auch noch gar nicht bemerkt, dass sie da vielleicht eine Regelungslücke haben. Aber ja, kann sein.
 
Im Bereich Winterreifen gibt es z.B. zwischen D und Österreich auch Unterschiede. ;)

Aber nicht was die Dimension angeht, grundsätzlich gelten die Dimensionen die im CoC angeführt sind, bei Oldtimern gibt es Ausnahmen wenn die geforderte Dimension nicht mehr verfügbar ist, wird in D nicht anders sein.

LG Rob
 
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