Frage: Anhänger Überstand seitlich zwecks Fahrradträger auf Deichsel

DerCheech

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Duster II Ph. 3, Blue DCI 4x2
Baujahr
2024
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Wir fahren bislang mit einem Planenanhänger zum Campingplatz. Da der Platz langsam eng wird (das Equipment wächst von Jahr zu Jahr) war die Überlegung auf der Deichsel einen Fahrradträger zu montieren. Allerdings handelt es sich um einen eher kleinen/schmalen Anhänger.

Daher die Frage, ob jemand weiß wie weit eine Ladung (Fahrräder) dort zur Seite überstehen dürfen? Auch die Frage, wie es mit anderen EU Ländern aussieht.

Ich habe im Netz gesucht aber fixe Angaben habe ich nicht gefunden. Bei einem 2,3m breiten Wohnwagen ist das Problem meistens nicht vorhanden. Aber bei einem 1,3m breitem Anhänger schon. Man ließt nur von "Man muss beim Einlenken aufpassen" und sowas. Aber was wirklich erlaubt ist konnte ich nicht finden.

Vielleicht weiß das ja jemand.

Danke für Antworten.
Grüße
 
Bei Wohnwägen sind Fahrräder auf der Deichsel gängige Praxis, ich habe noch nie gelesen, dass das wegen der Zulässigkeit ein Problem sein kann. Aber ist die Deichsel denn lang genug, dass das Fahrzeugheck bei engeren Kurven nicht an die Fahrräder stößt?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
@Chauffeur: Ja das passt aber soweit. Im blödesten Fall muss ich den Hänger abhängen um zu wenden.

StVo habe ich angesehen. Danke Corax. Wenn ich es richtig verstanden habe wäre es also:
Max 40 cm pro Seite über die Rückleuchten des Zugfahrzeuges. Ich würde mal vermuten beim Duster II währe der Abstand ca. 1,6m. Plus 2x 40cm wäre also eine Gesamtbreite der Fahrräder von 2,4 Meter. Sollte ja eigentlich hinhauen. Ansonsten muss es kenntlich gemacht werden, was ich mir bei der Ladung auf der Deichsel schwierig vorstelle.

Danke an alle für die Antworten.
 
Da es sich aber um einen Anhänger mit seitlich überstehender Ladung handelt, musst du die Schlussleuchten des Anhängers als Rechengrundlage nehmen. Also äußerer Abstand der Anhängerschlussleuchten plus die 2x40cm. Andernfalls musst du die Ladung entsprechend kenntlich machen.

§22 StVO spricht ja von Fahrzeugen (Anhänger sind Fahrzeuge) und Kraftfahrzeugen (das Zugfahrzeug). Und die Fahrräder sind in dem Fall eindeutig als Ladung dem Anhänger (Fahrzeug) zuzuordnen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Danke Elchi, auch wenn dies eine schlechte Nachricht ist. Der Anhänger ist nur 1 Meter breit. :hammer:

Daher: Verstehe ich das richtig, dass es mit richtigen Leuchtmitteln (Strom) abgegrenzt werden muss? Also Vorne weiß und hinten rot?
 
Verstehe ich das richtig, dass es mit richtigen Leuchtmitteln (Strom) abgegrenzt werden muss? Also Vorne weiß und hinten rot?

Ja, so steht es im Gesetz !

Manche Anhänger haben ja diese Begrenzungsleuchten zusätzlich zum Schlusslicht.
 
Ok, Danke. Mein Baumarkthänger hat da nichts. Dann probiere ich mal was mit Akku oder so. Ihrgendwie an die Räder der Fahrräder dran machen. Aber danke allen für die Aufklärung. Jetzt weiß ich wie ich es machen müsste.
 
Ob was mit Akku da A zugelassen und B wirklich vernünftig ist weiß ich ja nicht. Da aber eben 2 Begrenzungsleuchten hinzuhängen und an den Anhänger anzuschließen ist kein Hexenwerk.
Ich würde da jeweils die Leuchten hin schrauben mit Anschluss an die Anhängerbeleuchtung und mindestens um die Schiene Weiß-Rot reflektierende Aufkleber hinkleben.

Spätestens wenn du ohne Fahrrad auf dem Anhänger fährst wird es für z.B. den Gegenverkehr bei Nacht schwierig die breitere Schiene zu sehen. (Mal davon abgesehen, laut §22 "Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen."). Spätestens ohne Fahrrad wird das schwierig wenn da diese Schiene herausragt.
Also vielleicht sogar eine reflektierende Alu-Platte, die gebogen wird, so dass die Reifen quasi von dieser eingeschlossen werden. So würde jeder die Überbreite sehen.
 
Hi snap, danke für die Info. Weiß jetzt auch nicht wieviel Aufwand es ist diese Träger zu montieren. Ansonsten würde sie runter kommen bei Nichtgebrauch.

Aber die Idee einfach den Träger zu tunen mit Licht etc. klingt logisch und wäre ich garnicht drauf gekommen.

Werde es vorerst mit den Kinderfahrrädern testen :D
 
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