Hallo,
mal ne Frage zu nem dummen Unfall.
Kam mit Einkauf auf der Rücksitzbank heim, Auto in (abschüssige) Garageneinfahrt gestellt.
Wollte den Einkauf aus Platzgründen nicht in der Garage ausladen.
Gang raus, Handbremse zu, SuS an , Motor aus. Dachte OK, dann nicht den Zündschlüssel raus; kurz ausladen geht auch so.
War gerade an der hinteren Tür, da springt die Handbremse raus und das Auto rollt gegen das sich öffnende Schwingtor. Kühlergrill und Motorhaube beschädigt.
Jetzt ist die 2´te Jahresinspektion 2 Monate her.
Wenn jetzt ein Defekt an der Feststellbremse gefunden wird, erstreckt sich dann die Fahrzeuggarantie auch auf den Folgeschaden?
Und würdet Ihr die Handbremse im AH untersuchen lassen wo das KFZ her ist und die Inspektionen gemacht wurden, oder sonstwo?
Danke und Gruß
Rainer
mal ne Frage zu nem dummen Unfall.
Kam mit Einkauf auf der Rücksitzbank heim, Auto in (abschüssige) Garageneinfahrt gestellt.
Wollte den Einkauf aus Platzgründen nicht in der Garage ausladen.
Gang raus, Handbremse zu, SuS an , Motor aus. Dachte OK, dann nicht den Zündschlüssel raus; kurz ausladen geht auch so.
War gerade an der hinteren Tür, da springt die Handbremse raus und das Auto rollt gegen das sich öffnende Schwingtor. Kühlergrill und Motorhaube beschädigt.
Jetzt ist die 2´te Jahresinspektion 2 Monate her.
Wenn jetzt ein Defekt an der Feststellbremse gefunden wird, erstreckt sich dann die Fahrzeuggarantie auch auf den Folgeschaden?
Und würdet Ihr die Handbremse im AH untersuchen lassen wo das KFZ her ist und die Inspektionen gemacht wurden, oder sonstwo?
Danke und Gruß
Rainer