Frontschaden Sandero Stepway III

DSR 24 beauftragen, die schicken auch sofort einen neutralen Gutachter.
Oder den eigenen Anwalt beauftragen.
Die Schadenshöhe und der Unfallhergang verbietet geradezu da selbst ohne Anwalt tätig zu werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das wäre das letzte was ich empfehlen würde, dafür gibt es Gutachter.
Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist würde ich keinen Gutachter beauftragen. Ansonsten kann es passieren das man die Kosten selber tragen muss, denn bei einem Vollkaskoschaden schickt die eigene Versicherung meistens einen Gutachter.

LG Thomas
 
Das ist bei einem Kaskoschaden grundsätzlich falsch. Quottierung der Kosten kann auch bei Vollkasko erfolgen.
Gutachter darf und sollte man immer selbst wählen.

Daher nicht selbst rumwurschteln, sondern Profis, DSR24 bzw. Fachanwalt Verkehrsrecht mit der Durchführung beauftragen.

Meine Empfehlung hat der TE, weitere Diskussion erübrigt sich daher.

Dem TE wünsche ich Geduld und das richtige Augenmaß bei der Schadensbehebung
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bei einem Kaskoschaden grundsätzlich falsch. Quottierung der Kosten kann auch bei Vollkasko erfolgen.
Gutachter darf und sollte man immer selbst wählen.
Ganz klar nicht korrekt. Bei einem Vollkaskoschaden oder Teilkaskoschaden reicht der Versicherung entweder ein Kostenvorschlag nebst Bildern oder die Versicherung schickt einen Gutachter. Du solltest mal in die Versicherungsbedingungen schauen...:D und ja ich kenne mich aus......;);)

LG Thomas
 
Ich würde auf jeden Fall den Vorfall der Polizei melden, schon deshalb falls der Unfallgegener - wohl Verursacher - seine Anprüche gegen dich geltend macht. Sein Wagen wird auch Beschädigungen haben.

Tust du es nicht, kann man dir vorwerfen "Warum haben Sie es nicht gemeldet, wenn Sie doch Unfallgeschädigter sind?"
 
In dieser Situation würde ich zuerst den Verursacher kontaktieren um festzustellen ob er seine Versicherung informiert hat. Ist das der Fall, läuft ja alles automatisch, die Versicherung wird sich melden. Ich häng mal eine Rechnungskopie eines ähnlichen Falles, auch Stepway 3, an.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

...den Scheinwerfer muss man ja wohl in dem Fall rausrechnen, soll ja auch nur beispielhaft sein.
 

Anhänge

  • IMG_7723.JPG
    IMG_7723.JPG
    332,5 KB · Aufrufe: 63
  • IMG_7724.JPG
    IMG_7724.JPG
    202,5 KB · Aufrufe: 61
In dieser Situation würde ich zuerst den Verursacher kontaktieren um festzustellen ob er seine Versicherung informiert hat. Ist das der Fall, läuft ja alles automatisch, die Versicherung wird sich melden.
Bin der gleichen Meinung, den Gegner.anrufen und schon einmal nach dem Aktenzeichen seiner Schadensmeldung fragen. Dann merk man ja schon einmal in welche Richtung der Hase läuft.
Schaden tippe ich auch auf knappe 3.000,-€
 
Ich würde direkt die gegnerische Versicherung kontaktieren, wenn diese bekannt ist. Andernfalls den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Die sind 24/7 erreichbar. Das Fahrzeugkennzeichen des Verursachers sollte man natürlich kennen.
 
Hatte vor mehreren Jahren fast genau den gleichen Fall. Nachdem die Verursacherin mit ihrer Versicherung gesprochen hatte konnte sie sich plötzlich an keine Zusagen mehr erinnern, wurde ihr wahrscheinlich von denen so vorgegeben. Die Lehre daraus: Nie mehr ohne Dashcam, nie mehr ohne Polizei. Beim ersten Mal kann man noch sagen "Blöd gelaufen, Pech gehabt", beim zweiten Mal wäre es dann "Blöd gewesen, selber schuld".
 
Das ist bei einem Kaskoschaden grundsätzlich falsch. Quottierung der Kosten kann auch bei Vollkasko erfolgen.
Gutachter darf und sollte man immer selbst wählen.

Daher nicht selbst rumwurschteln, sondern Profis, DSR24 bzw. Fachanwalt Verkehrsrecht mit der Durchführung beauftragen.

Meine Empfehlung hat der TE, weitere Diskussion erübrigt sich daher.

Dem TE wünsche ich Geduld und das richtige Augenmaß bei der Schadensbehebung
Ich bezweifle aber, das DSR diesen Auftrag annimmt. Die nehmen nämlich nur Fälle, wo es klat ist ind somit ihre Premie vollends garantiert ist und man alles ausschlachten kann.
 
Ohje, das sieht aber schon ziemlich erheblich aus. Willst du es selbst richten oder wieso fragst du nach den Teilen. Insbesondere, wenn sie schuldlos ist, wäre es doch die Kaskoversicherung des Gegners, die die Reparatur bezahlen muss. Gibt es Zeugen, die eine (!) Version bestätigen, oder steht da Aussage gegen Aussage?
Edit: Streiche 'Kaskoversicherung', setze 'Haftpflichtversicherung'.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
43.149
Beiträge
1.063.856
Mitglieder
73.969
Neuestes Mitglied
Bigadi
Zurück