Garantie erloschen? [Motorschaden LPG nachgerüstet]

christian1212

Mitglied
Fahrzeug
1.6 MPI MCV Amb. LPG Prins
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Mein Motor macht Geräusche, die aus dem Bereich der Kurbelwelle kommen, wie auch bei der Inspektion letzte Woche festgestellt wurde. Meine Werkstatt wollte mir keine Garantiereparatur durchführen, da ich eine Gasanlage nachgerüstet habe. Ich sollte mich an die Kundenbetreuung wenden, was ich auch per E-Mail getan haben.

Nun ruft mich heute ein Herr W. von der Kundenbetreuung an, und teilt mir am Telefon mit, dass die Herstellergarantie erloschen sei, wg. dem Gasanlageneinbau. Darauf habe ich ihn gebeten, mir das schriftlich zu bestätigen.

Folgendes Mail, in der das eben nicht bestätigt wurde, kam dann nach ein paar Minuten:

"Sehr geehrter Herr R...,

Bezugnehmend auf Ihre Nachricht, möchten wir voranstellen, dass wir eventuell entstandene Unannehmlichkeiten sehr bedauern.
Da immer der jeweils verkaufende oder der reparierende Vertragspartner Ihnen gegenüber Garantiegeber ist, sind grundsätzlich dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen bei Ihrem Händler zu erfragen oder Ihren Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus muss die Diagnose, ob ein Garantiefall vorliegt, durch einen Dacia Vertragshändler durchgeführt werden. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, die von Ihnen aufgeführten Beanstandungspunkte einem Renault Vertragshändler Ihres Vertrauens vorzuführen.
Der Vertragshändler wird diese gerne prüfen und wenn es sich hier um einen berechtigten Mangel handelt, diesen auf Garantie beseitigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass von unserer Seite keine Kostenübernahme abgestimmt werden kann.
Weiterhin obliegt der technische Support von Dacia ausschließlich unseren Dacia Vertragspartnern mit Ihren Werkstätten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir Ihnen, als kaufmännische Kundenbetreuung, von hier aus keine Stellungnahmen, Reparaturen oder Lösungsvorschläge anbieten können. Somit möchten wir Sie höflich darum bitten, sich an den Sie betreuenden Renault Vertragspartner zu wenden. Ihr Dacia Vertragspartner wird Sie gerne und kompetent beraten.
Zur Situation ist anzumerken, dass alle unsere Vertragshändler, als selbständige Unternehmer, letztendlich allein für die Führung ihrer Geschäfte verantwortlich sind. Sollten Sie also Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Vertragspartner (z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Leasingvertrag) wenden. Ein vertragliches Verhältnis Ihrerseits mit der Renault Deutschland AG besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
DIREKTION QUALITÄT UND KUNDENDIENST
Abteilung Kundenbetreuung"

Darauf meine Antwort von heute:

"Sehr geehrter Herr W...,
ich muss mich doch sehr wundern.
Sie hatten mich vor einigen Minuten tel. kontaktiert und mir mitgeteilt, dass die Herstellergarantie
für meinen Fall nicht gelten würde, da dies auf Grund der Garantiebedingungen ausgeschlosssen wäre.
Sie wollten mir das kurz schriftlich bestätigen.
Nun erhalte ich das untenstehende Mail von Ihnen.
Ich habe mich bereits an die DACIA-Werkstatt gewendet, diese hat mich an die Kundenbetreuung, an Sie, verwiesen.
Ich mache hier Ansprüche an die HERSTELLERGARANTIE des Herstellers DACIA geltend, nicht irgendwelche Gewährleistungsansprüche an
irgendeinen Händler, der Unterschied ist Ihnen sicher bekannt.
Ich bitte nochmal um schriftliche Mitteilung, ob Sie die Reparatur über die DACIA - Herstellergarantie nun abwicklen.
Oder eben nicht, damit ich in diesem Fall weitere Schritte einleiten kann.
Im übrigen fahre ich einen DACIA und keinen Renault. Wieso verwenden Sie eigentlich eine RENAULT-Signatur und beziehen
sich in Ihrer Nachricht mehrfach auf Renault?
Mit freundlichen Grüßen
Christian R..."

10 Minuten später hat mich der Mitarbeiter nochmals angerufen, er hätte
mit der Werkstatt telefoniert, ich würde von dort eine schriftliche Ablehnung erhalten. Und war dermaßen patzig, dass ich das Telefonat beendet habe.

Habe sogleich meine Werkstatt angerufen, die stellen wohl einen neuen Garantieantrag. Und geben mir dann zumindest schriftlich Bescheid, wie der entschieden wurde.

Bitte versteht mich nicht falsch, mir ist schon klar, dass ein Gasanlageneinbau
auswirkungen auf die Garantie hat. Wenn jetzt ein Schaden am Zylinderkopf oder an den Ventilen auftreten würde, täte ich das verstehen und selber tragen.

Aber ein Defekt an der Kurbelwelle sollte doch mit der Gasanlage eher weniger zu tun haben, oder? Was meint Ihr, bzw. kennt Ihr vergleichbare Fälle?

Freue mich auf Euere Antworten
Christian
 
Aber ein Defekt an der Kurbelwelle sollte doch mit der Gasanlage eher weniger zu tun haben, oder? Was meint Ihr, bzw. kennt Ihr vergleichbare Fälle?

Hier gibt es ein Beispiel, wo die Ursache des Kurbelwellendefekts nahe des Brennraumes lag.

LPG - Zusatzgarantien scheinen solche Ölmangelschäden mit abzudecken.

In den Ausschlussbedingungen der Dacia Neuwagengarantie steht:

– Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller
zugelassen oder empfohlen wurden.
– Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör und Teilen, die vom Hersteller
zugelassenen oder empfohlen wurden, aber ohne Beachtung der hierfür vorgeschriebenen Montagebedingungen am Fahrzeug angebracht wurden.

Ich schätze, das Dacia maximal einen kleinen Reparaturkostenzuschuss auf Kulanzbasis gewährt, aber ob damit die Reparatur überhaupt günstiger wird, als bei einem freien Instandsetzungsbetrieb ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Übergebe der Daciawerkstatt die Garantieunterlagen des Gasanlagen-Einbaubetriebes aus denen hervorgeht, daß ein ordentlicher Einbau mit entsprechender Anlagengarantie erfolgte.

Gleichzeitig vom Gasanlageneinbauer eine Bestätigung einholen, daß eine Kurbelwellenmacke nichts mit mit einer Gasanlage zu tun haben kann.

Das ganze per Einschreiben an Dacia mit dem Vermerk, daß bei weiterer Verzögerung durch Dacia, Du diese für evtl. in der Zwischenzeit größer werdende Schäden im Kurbelwellenbereich haftbar machst.

edit:
mit der von Texas genannten LPG-Versicherung wärst Du nätürlich fein raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

naja die hersteller verweigern gerne garantieleistungen wenn umbauten am motor vorgenommen wurden.

meist obliegt die beweisslast dem kunden, es klar zu legen das der schaden nicht durch den kunden entstanden ist.

ich kann einerseits den haendler verstehen, das er das nicht auf seine kappe nehmen will, andererseits haette er nicht zwingend die gasanlage erwaehnen muessen.

wolf
 
ich kann einerseits den haendler verstehen, das er das nicht auf seine kappe nehmen will,....

Klar, der sitzt jetzt irgendwie zwischen den Stühlen und soll es gleichzeitig 2 verschiedenen recht machen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Danke für die Antworten.
Eine extra Garantie nach dem Gasumbau wurde nicht abgeschlossen. Die wäre auch schon abgelaufen, da der Umbau länger als zwei Jahre her ist.

Werde hier berichten, falls doch was auf Herstellergarantie gehen sollte.

Liebe Grüße
Chris
 
Aber ein Defekt an der Kurbelwelle sollte doch mit der Gasanlage eher weniger zu tun haben, oder? Was meint Ihr, bzw. kennt Ihr vergleichbare Fälle?

Im Schadensfall neigt man als Betroffener zu einer feinen Unterscheidung der Zusammenhänge (Gasanlage contra Kurbelwelle), welche jedoch in der rechtlichen Betrachtungsweise unerheblich sein dürfte und auf die man wohl auch nicht abstellen kann.

Der Hersteller hat die geeignete Kraftstoffart, mit welcher der Motor betrieben werden sollte, angegeben. Werden nun technische Veränderungen vorgenommen um eine andere Kraftstoffart verwenden zu können, wird man den Fahrzeughersteller bei den Baugruppen Kraftstoffanlage, Motor und Abgasanlage nicht im Rahmen der gesetzliche Gewährleistungspflicht, noch im Rahmen seiner Garantie für Schäden haftbar machen können.

Haftbar im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist jener welcher, der die technische Veränderung vorgenommen hat. Ist hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen und besteht darüber hinaus keine Garantie, bleibt der Schaden beim Fahrzeugeigentümer.

Die Möglichkeit einer Kulanzregelung mit voller Kostenübernahme durch den Fahrzeughersteller halte ich durch die nachträglich verbaute Gasanlage für unwahrscheinlich. Letztlich möchte ich Texas beipflichten und halte eine kleine Reparaturkostenbeteiligung durch Dacia für nicht ausgeschlossen.

In einer solchen Situation neigt man als Betroffener zu einer emotionalen oder prekären Reaktion, mit der man allerdings selten gut beraten ist. Die Fahrzeughersteller und auch die Händler können unzufriedene Kunden locker verschmerzen, denn diese gehören zum Geschäftsalltag.

Vielmehr sollte man nun sachlich agieren und argumentieren, auch wenn es aus der Verärgerung heraus schwer fällt. Einzig sinnvolle Kommunikationswege sind in einem solchen Fall die persönliche Vorsprache beim Händler im bei sein eines Zeugen und der papiergebundene schriftliche Verkehr. Von Emails und Telefonaten kann ich nur abraten, da beides eher unüberlegte Aktionen bzw. Reaktionen beinhalten, welche der Sache nicht dienlich sind.
 
ich würde als Hersteller irgendeiner Sache auch nichts dazubezahlen wollen, wenn jemand daran etwas verändert. ich finde das verständlich. was man am Kraftstoff gespart hat wird hinten herum wieder ins Auto gesteckt. mit dem Risiko muß man halt leben. geht mir auch nicht anders mit meiner gasanlage. bei mir ging bis jetzt aber alles gut.
 
Ich kann zumindest emotional das Geschehene nachvollziehen. Auch bei meinem alten Auto mit nach gerüsteter Gasanlage trat ein Motorschaden auf. Nach Untersuchung ist die Gasanlage schuld, da diese nicht zum Benzinmotor passte bzw. der Benzinmotor nach Einbau der Gasanlage nicht angepasst wurde.

Dies führte dazu, dass ich den Dacia nun als ganz normalen Benziner bestellt habe.

Wirklich sparen kann man mit einer Gasanlage mE eh nicht (Anschaffungskosten, Wartungskosten jede 15.000 im, höhere TÜV Gebühr, Mehrverbrauch). MEINE Meinung
 
ich würde auch nie nachrüsten.......man hat halt die Zwickmühle, der Hersteller verweigert Garantie und der Nachrüster auch, weil eben nicht die Gasanlage defekt ist, sondern der Motor .......kann ich auch beide verstehen :D.........deswegen fahren wir zufrieden einen Werksgaser, der seine Garantie auf das gesamte Fahrzeug beinhaltet.......jetzt 18 Monate und Tachostand 49300 KM .......wir werden ihn kurz vor Ablauf der Garantie
(3 Jahre, bei dann etwa 80-90Tsd Km) über den TÜV laufen lassen, in Zahlung geben bzw. selber auf dem freien Markt veräußern und vielleicht wieder einen neuen DACIA oder einen Neuwagen einer anderen Marke kaufen,
je nachdem, was sich für uns am sinnvollsten , also nicht nur um jeden Preis
"billigsten" bietet :)
.....wir sind lange Jahre Diesel gefahren.......sparen tut man mit LPG nicht viel......aber eben eine Alternative......wir bereuen es nicht.......und nach heutigem Stand würde es wieder ein LPG-ler werden......knapp vor einem Diesel :rolleyes:

.......genauso sehe ich es bei Wartungsarbeiten.......wer seine Wartung in einer "Pflickschusterei" während der Garantiezeit ausführen lässt, der steht oft bei Problemen genauso da, da der Hersteller (auch Premium-Marken !!!!!) dann die Garantie verweigert und der "Pflickschuster" keinerlei Gewährleistung bietet (auch keine Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen)
 
Zuletzt bearbeitet:
die Ausführungen der anderen sind bemerkenswert kommen jedoch nicht auf den Kern der Sache.
Wichtig ist - wie die Juristen sagen - ein kausaler Zusammenhang zur Umrüstung des Fahrzeugs und dem sodann entstandenen Schaden - schlicht ausgedrückt: bedingt die Ursache die Wirkung oder nicht.
Ich denke in diesem Fall nicht.
Ich empfehle schon aus Objektivitätsgründen einmal dem ADAC, der derartige Umrüstungen für seine Mitglieder sogar sponsert, den Fall vorzutragen. Die Juristen dort sind gerade auf das geltende Recht in Zusammenhang mit derartigen Problemfällen spezialisiert. U.U. spielt hier sogar die Rechtsprechung des EuGH eine Rolle, der schon manchen Autohersteller zurück gepfiffen hat. Man denke mal nur daran, dass einer der größten Autobauer regelmäßig die Garantie versagte, wenn die Inspektionen für das Fahrzeug während der Garantiezeit nicht ALLEIN in deren Vertragswerkstatt durchgeführt wurde. Eine unangemessene und damit nicht wirksame Benachteiligung des Verbrauchers - somit nichtig.
Auch bestehen beim ADAC etliche Verbindungen zu Dacia Deutschland ....und schließlich will man in Deutschland auch weiterhin der werthaltigste Autoverkäufer sein :D
 
Zuletzt bearbeitet:
die Ausführungen der anderen sind bemerkenswert kommen jedoch nicht auf den Kern der Sache.
Wichtig ist - wie die Juristen sagen - ein kausaler Zusammenhang zur Umrüstung des Fahrzeugs und dem sodann entstandenen Schaden - schlicht ausgedrückt: bedingt die Ursache die Wirkung oder nicht.
Ich denke in diesem Fall nicht.

Das mag sein, die Beweispflicht, dass es eben nicht die nachgerüstete Gasanlage schuld ist, liegt beim Fahrzeugbesitzer und nicht beim Fahrzeughersteller.
 
der Kern der Sache ist leider, dass sich der Hersteller und der Nachrüster aus verständlichen Gründen verweigern eine Garantie-Abwicklung durchzuführen
..........und sie machen sich nicht strafbar:o

der Geschädigte ist letztendlich gezwungen auf eigene Kosten teure Gutachten erstellen zu lassen und sie mit gerichtlicher Hilfe teuer durchzuboxen<_<
 
Hy
aus diesem Grund habe ich die Gasanlage bei meinem Dacia Vertragshändler einbauen lassen
zwar 200€ mehr bezahlt aber spätestens in so einem Fall machen die sich bezahlt

gruss werner
 
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