christian1212
Mitglied
- Fahrzeug
- 1.6 MPI MCV Amb. LPG Prins
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Mein Motor macht Geräusche, die aus dem Bereich der Kurbelwelle kommen, wie auch bei der Inspektion letzte Woche festgestellt wurde. Meine Werkstatt wollte mir keine Garantiereparatur durchführen, da ich eine Gasanlage nachgerüstet habe. Ich sollte mich an die Kundenbetreuung wenden, was ich auch per E-Mail getan haben.
Nun ruft mich heute ein Herr W. von der Kundenbetreuung an, und teilt mir am Telefon mit, dass die Herstellergarantie erloschen sei, wg. dem Gasanlageneinbau. Darauf habe ich ihn gebeten, mir das schriftlich zu bestätigen.
Folgendes Mail, in der das eben nicht bestätigt wurde, kam dann nach ein paar Minuten:
"Sehr geehrter Herr R...,
Bezugnehmend auf Ihre Nachricht, möchten wir voranstellen, dass wir eventuell entstandene Unannehmlichkeiten sehr bedauern.
Da immer der jeweils verkaufende oder der reparierende Vertragspartner Ihnen gegenüber Garantiegeber ist, sind grundsätzlich dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen bei Ihrem Händler zu erfragen oder Ihren Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus muss die Diagnose, ob ein Garantiefall vorliegt, durch einen Dacia Vertragshändler durchgeführt werden. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, die von Ihnen aufgeführten Beanstandungspunkte einem Renault Vertragshändler Ihres Vertrauens vorzuführen.
Der Vertragshändler wird diese gerne prüfen und wenn es sich hier um einen berechtigten Mangel handelt, diesen auf Garantie beseitigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass von unserer Seite keine Kostenübernahme abgestimmt werden kann.
Weiterhin obliegt der technische Support von Dacia ausschließlich unseren Dacia Vertragspartnern mit Ihren Werkstätten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir Ihnen, als kaufmännische Kundenbetreuung, von hier aus keine Stellungnahmen, Reparaturen oder Lösungsvorschläge anbieten können. Somit möchten wir Sie höflich darum bitten, sich an den Sie betreuenden Renault Vertragspartner zu wenden. Ihr Dacia Vertragspartner wird Sie gerne und kompetent beraten.
Zur Situation ist anzumerken, dass alle unsere Vertragshändler, als selbständige Unternehmer, letztendlich allein für die Führung ihrer Geschäfte verantwortlich sind. Sollten Sie also Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Vertragspartner (z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Leasingvertrag) wenden. Ein vertragliches Verhältnis Ihrerseits mit der Renault Deutschland AG besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
DIREKTION QUALITÄT UND KUNDENDIENST
Abteilung Kundenbetreuung"
Darauf meine Antwort von heute:
"Sehr geehrter Herr W...,
ich muss mich doch sehr wundern.
Sie hatten mich vor einigen Minuten tel. kontaktiert und mir mitgeteilt, dass die Herstellergarantie
für meinen Fall nicht gelten würde, da dies auf Grund der Garantiebedingungen ausgeschlosssen wäre.
Sie wollten mir das kurz schriftlich bestätigen.
Nun erhalte ich das untenstehende Mail von Ihnen.
Ich habe mich bereits an die DACIA-Werkstatt gewendet, diese hat mich an die Kundenbetreuung, an Sie, verwiesen.
Ich mache hier Ansprüche an die HERSTELLERGARANTIE des Herstellers DACIA geltend, nicht irgendwelche Gewährleistungsansprüche an
irgendeinen Händler, der Unterschied ist Ihnen sicher bekannt.
Ich bitte nochmal um schriftliche Mitteilung, ob Sie die Reparatur über die DACIA - Herstellergarantie nun abwicklen.
Oder eben nicht, damit ich in diesem Fall weitere Schritte einleiten kann.
Im übrigen fahre ich einen DACIA und keinen Renault. Wieso verwenden Sie eigentlich eine RENAULT-Signatur und beziehen
sich in Ihrer Nachricht mehrfach auf Renault?
Mit freundlichen Grüßen
Christian R..."
10 Minuten später hat mich der Mitarbeiter nochmals angerufen, er hätte
mit der Werkstatt telefoniert, ich würde von dort eine schriftliche Ablehnung erhalten. Und war dermaßen patzig, dass ich das Telefonat beendet habe.
Habe sogleich meine Werkstatt angerufen, die stellen wohl einen neuen Garantieantrag. Und geben mir dann zumindest schriftlich Bescheid, wie der entschieden wurde.
Bitte versteht mich nicht falsch, mir ist schon klar, dass ein Gasanlageneinbau
auswirkungen auf die Garantie hat. Wenn jetzt ein Schaden am Zylinderkopf oder an den Ventilen auftreten würde, täte ich das verstehen und selber tragen.
Aber ein Defekt an der Kurbelwelle sollte doch mit der Gasanlage eher weniger zu tun haben, oder? Was meint Ihr, bzw. kennt Ihr vergleichbare Fälle?
Freue mich auf Euere Antworten
Christian
ich habe folgenden Fall:
Mein Motor macht Geräusche, die aus dem Bereich der Kurbelwelle kommen, wie auch bei der Inspektion letzte Woche festgestellt wurde. Meine Werkstatt wollte mir keine Garantiereparatur durchführen, da ich eine Gasanlage nachgerüstet habe. Ich sollte mich an die Kundenbetreuung wenden, was ich auch per E-Mail getan haben.
Nun ruft mich heute ein Herr W. von der Kundenbetreuung an, und teilt mir am Telefon mit, dass die Herstellergarantie erloschen sei, wg. dem Gasanlageneinbau. Darauf habe ich ihn gebeten, mir das schriftlich zu bestätigen.
Folgendes Mail, in der das eben nicht bestätigt wurde, kam dann nach ein paar Minuten:
"Sehr geehrter Herr R...,
Bezugnehmend auf Ihre Nachricht, möchten wir voranstellen, dass wir eventuell entstandene Unannehmlichkeiten sehr bedauern.
Da immer der jeweils verkaufende oder der reparierende Vertragspartner Ihnen gegenüber Garantiegeber ist, sind grundsätzlich dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen bei Ihrem Händler zu erfragen oder Ihren Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus muss die Diagnose, ob ein Garantiefall vorliegt, durch einen Dacia Vertragshändler durchgeführt werden. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, die von Ihnen aufgeführten Beanstandungspunkte einem Renault Vertragshändler Ihres Vertrauens vorzuführen.
Der Vertragshändler wird diese gerne prüfen und wenn es sich hier um einen berechtigten Mangel handelt, diesen auf Garantie beseitigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass von unserer Seite keine Kostenübernahme abgestimmt werden kann.
Weiterhin obliegt der technische Support von Dacia ausschließlich unseren Dacia Vertragspartnern mit Ihren Werkstätten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir Ihnen, als kaufmännische Kundenbetreuung, von hier aus keine Stellungnahmen, Reparaturen oder Lösungsvorschläge anbieten können. Somit möchten wir Sie höflich darum bitten, sich an den Sie betreuenden Renault Vertragspartner zu wenden. Ihr Dacia Vertragspartner wird Sie gerne und kompetent beraten.
Zur Situation ist anzumerken, dass alle unsere Vertragshändler, als selbständige Unternehmer, letztendlich allein für die Führung ihrer Geschäfte verantwortlich sind. Sollten Sie also Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Vertragspartner (z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Leasingvertrag) wenden. Ein vertragliches Verhältnis Ihrerseits mit der Renault Deutschland AG besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
DIREKTION QUALITÄT UND KUNDENDIENST
Abteilung Kundenbetreuung"
Darauf meine Antwort von heute:
"Sehr geehrter Herr W...,
ich muss mich doch sehr wundern.
Sie hatten mich vor einigen Minuten tel. kontaktiert und mir mitgeteilt, dass die Herstellergarantie
für meinen Fall nicht gelten würde, da dies auf Grund der Garantiebedingungen ausgeschlosssen wäre.
Sie wollten mir das kurz schriftlich bestätigen.
Nun erhalte ich das untenstehende Mail von Ihnen.
Ich habe mich bereits an die DACIA-Werkstatt gewendet, diese hat mich an die Kundenbetreuung, an Sie, verwiesen.
Ich mache hier Ansprüche an die HERSTELLERGARANTIE des Herstellers DACIA geltend, nicht irgendwelche Gewährleistungsansprüche an
irgendeinen Händler, der Unterschied ist Ihnen sicher bekannt.
Ich bitte nochmal um schriftliche Mitteilung, ob Sie die Reparatur über die DACIA - Herstellergarantie nun abwicklen.
Oder eben nicht, damit ich in diesem Fall weitere Schritte einleiten kann.
Im übrigen fahre ich einen DACIA und keinen Renault. Wieso verwenden Sie eigentlich eine RENAULT-Signatur und beziehen
sich in Ihrer Nachricht mehrfach auf Renault?
Mit freundlichen Grüßen
Christian R..."
10 Minuten später hat mich der Mitarbeiter nochmals angerufen, er hätte
mit der Werkstatt telefoniert, ich würde von dort eine schriftliche Ablehnung erhalten. Und war dermaßen patzig, dass ich das Telefonat beendet habe.
Habe sogleich meine Werkstatt angerufen, die stellen wohl einen neuen Garantieantrag. Und geben mir dann zumindest schriftlich Bescheid, wie der entschieden wurde.
Bitte versteht mich nicht falsch, mir ist schon klar, dass ein Gasanlageneinbau
auswirkungen auf die Garantie hat. Wenn jetzt ein Schaden am Zylinderkopf oder an den Ventilen auftreten würde, täte ich das verstehen und selber tragen.
Aber ein Defekt an der Kurbelwelle sollte doch mit der Gasanlage eher weniger zu tun haben, oder? Was meint Ihr, bzw. kennt Ihr vergleichbare Fälle?
Freue mich auf Euere Antworten
Christian