Fehlt zwar noch die Antwort was genau Du dem Händler gesagt hast, aber.Jetzt habe ich es gefunden
Also er zieht etwas zu einer Seite wenn ich das Lenkrad los lasse also muss ich immer einen leichten Gegendruck ausüben um gerade zu fahren und wenn die Räder gerade stehen steht das Lenkrad nicht ganz gerade
Und vielleicht habe ich das auch falsch interpretiert aber wenn der Händler für die Gewährleistung zuständig ist und der so weit weg ist was soll ich dann machen
In diesem Fall solltest Du dennoch die 700km Fahrt in Kauf nehmen. Das heißt den Händler erstmal schriftlich (Einschreiben) über den Mangel in Kenntnis setzen. Dann kann er sagen, dass du vorbei kommen sollst. Dazu hat er das Recht, aber er muss dann bei berechtigtem Mangel auch die Fahrtkosten erstatten.
Wenn Du ihm das dann mitteilst hat er 2 Möglichkeiten, entweder er besteht darauf den Mangel selbst abzustellen, dann musst Du das Fahrzeug vorbei bringen oder er gibt dir die Freigabe (bitte nur schriflich geben lassen) dies bei einer anderen Werkstatt beheben zu lassen (die Rechnung geht dann an ihn)
Aber auch nur wenn Du wirklich nicht selbst für den Schaden verantwortlich bist. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung geht man davon aus, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler ist da also noch in der Beweispflicht das es doch du warst. (kann er das aber nachweisen hast Pech, daher solltest Dir wirklich überlegen ob nicht doch du für den Schaden verantwortlich bist!).