Garantie

Jetzt habe ich es gefunden
Also er zieht etwas zu einer Seite wenn ich das Lenkrad los lasse also muss ich immer einen leichten Gegendruck ausüben um gerade zu fahren und wenn die Räder gerade stehen steht das Lenkrad nicht ganz gerade
Und vielleicht habe ich das auch falsch interpretiert aber wenn der Händler für die Gewährleistung zuständig ist und der so weit weg ist was soll ich dann machen
Fehlt zwar noch die Antwort was genau Du dem Händler gesagt hast, aber.
In diesem Fall solltest Du dennoch die 700km Fahrt in Kauf nehmen. Das heißt den Händler erstmal schriftlich (Einschreiben) über den Mangel in Kenntnis setzen. Dann kann er sagen, dass du vorbei kommen sollst. Dazu hat er das Recht, aber er muss dann bei berechtigtem Mangel auch die Fahrtkosten erstatten.
Wenn Du ihm das dann mitteilst hat er 2 Möglichkeiten, entweder er besteht darauf den Mangel selbst abzustellen, dann musst Du das Fahrzeug vorbei bringen oder er gibt dir die Freigabe (bitte nur schriflich geben lassen) dies bei einer anderen Werkstatt beheben zu lassen (die Rechnung geht dann an ihn)

Aber auch nur wenn Du wirklich nicht selbst für den Schaden verantwortlich bist. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung geht man davon aus, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler ist da also noch in der Beweispflicht das es doch du warst. (kann er das aber nachweisen hast Pech, daher solltest Dir wirklich überlegen ob nicht doch du für den Schaden verantwortlich bist!).
 
Fehlt zwar noch die Antwort was genau Du dem Händler gesagt hast, aber.
In diesem Fall solltest Du dennoch die 700km Fahrt in Kauf nehmen. Das heißt den Händler erstmal schriftlich (Einschreiben) über den Mangel in Kenntnis setzen. Dann kann er sagen, dass du vorbei kommen sollst. Dazu hat er das Recht, aber er muss dann bei berechtigtem Mangel auch die Fahrtkosten erstatten.
Wenn Du ihm das dann mitteilst hat er 2 Möglichkeiten, entweder er besteht darauf den Mangel selbst abzustellen, dann musst Du das Fahrzeug vorbei bringen oder er gibt dir die Freigabe (bitte nur schriflich geben lassen) dies bei einer anderen Werkstatt beheben zu lassen (die Rechnung geht dann an ihn)

Aber auch nur wenn Du wirklich nicht selbst für den Schaden verantwortlich bist. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung geht man davon aus, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler ist da also noch in der Beweispflicht das es doch du warst. (kann er das aber nachweisen hast Pech, daher solltest Dir wirklich überlegen ob nicht doch du für den Schaden verantwortlich bist!).
Also ich habe nicht mit dem Händler gesprochen wo ich das Auto gekauft habe sondern mit einem Händler hier in meiner Nähe und ihm gesagt was ich vermute
Also von mir kann es eigentlich nicht sein denn Bordstein dürfte normal bei Standgas nix passieren oder doch
Und so bin ich noch nirgends gegen geditscht
 
Also ich habe nicht mit dem Händler gesprochen wo ich das Auto gekauft habe sondern mit einem Händler hier in meiner Nähe und ihm gesagt was ich vermute
Also von mir kann es eigentlich nicht sein denn Bordstein dürfte normal bei Standgas nix passieren oder doch
Und so bin ich noch nirgends gegen geditscht

Na ja, UnixAlpha hat es ja schon zusammengefasst.
Für Dich, kontaktiere den Verkäufer, schildere ihm was nicht ok ist und frage gleich nach wie er den Mangel beheben will. Es kann durchaus sein dass er mit einer Behebung durch eine andere Werkstätte einverstanden ist, aber wie schon gesagt, schritlich geben lassen. Die Chancen dafür stehen gut, denn die Kosten für Transport, Fahrt usw. muss er ja tragen, da also nicht abwimmeln lassen
 
Das heißt den Händler erstmal schriftlich (Einschreiben) über den Mangel in Kenntnis setzen
und ihm eine 14-tägige Frist setzen, den Sachmangel im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben.
Dazu hat er das Recht, aber er muss dann bei berechtigtem Mangel auch die Fahrtkosten erstatten.
Der Käufer kann sogar einen Vorschuss (!) für die Fahrtkosten verlangen.
ann er das aber nachweisen hast Pech, daher solltest Dir wirklich überlegen ob nicht doch du für den Schaden verantwortlich bist!
Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Verkäufer beweisen konnte, dass der vom Käufer behauptete Sachmangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war.
 
Jetzt aber noch mal eine Frage
Wozu habe ich denn Garantie
Dachte immer durch die Garantie braucht man sich mit der Gewährleistung nicht mehr rum zu ärgern. Wenn jetzt während der gesetzlichen 2 Jahren Gewährleistung was wäre müsste ich es immer erst über den Verkäufer machen obwohl ich 3 Jahre Neuwagengarantie habe
 
Also ich habe nicht mit dem Händler gesprochen wo ich das Auto gekauft habe sondern mit einem Händler hier in meiner Nähe und ihm gesagt was ich vermute
Also von mir kann es eigentlich nicht sein denn Bordstein dürfte normal bei Standgas nix passieren oder doch
Und so bin ich noch nirgends gegen geditscht

Beim Lenkrad drehen im Stand gegen einen Bordstein werden bei einer Servolenkung sehr große Kräfte frei. Es kann durchaus sein, dass es bei dir mal so war und sich dadurch die Lenkgeometrie verändert hat. Auch ohne Berührung eines Bordsteins sollte man im Stand die Räder nicht bewegen (drehen).
 
Jetzt aber noch mal eine Frage
Wozu habe ich denn Garantie
Dachte immer durch die Garantie braucht man sich mit der Gewährleistung nicht mehr rum zu ärgern.
du hast die Anleitung, die in der Signatur von @UnixAlpha verlinkt ist, also doch nicht gelesen? Ansonsten könntest du dir die Frage selber beantworten, sorry, ist so...Also bitte lesen, hier sollte das nicht zum x-Mal wiederholt werden.
 
Also von mir kann es eigentlich nicht sein denn Bordstein dürfte normal bei Standgas nix passieren oder doch

Das hört sich mir aber doch sehr nach schlechtem Gewissen und dadurch Selbstverschuldung an. Da hilft weder Gewährleistung noch Garantie. Aber wenn, dann hast du am ehesten in den ersten 6 Monaten nach Kauf über Gewährleistung durch den Händler wo du gekauft hast eine Chance da kostenfrei geholfen zu werden. Wurde dir aber schon mehrfach geschrieben. Handeln musst du selbst.
 
Ich finde es toll, dass sich @UnixAlpha die Mühe gemacht hat, die wesentlichen Fragen rund um Gewährleistung und Garantie zusammenzufassen. Allerdings halte ich eine Reihe von Ausführungen mit rechtlicher Einkleidung für nicht richtig. Insofern habe ich die prima Idee von @UnixAlpha übernommen und eine eigene Abhandlung verfasst. Wer mag, kann die wissenschaftliche Auseinandersetzung eines Jurastudenten mit dem Thema hier studieren.
 
Ich finde es toll, dass sich @UnixAlpha die Mühe gemacht hat, die wesentlichen Fragen rund um Gewährleistung und Garantie zusammenzufassen. Allerdings halte ich eine Reihe von Ausführungen mit rechtlicher Einkleidung für nicht richtig. Insofern habe ich die prima Idee von @UnixAlpha übernommen und eine eigene Abhandlung verfasst. Wer mag, kann die wissenschaftliche Auseinandersetzung eines Jurastudenten mit dem Thema hier studieren.
Dann willkommen zurück Womb?
Deine Abhandlung ist gut für jemanden der sich näher damit auseinandersetzen kann und man das dann auch ohne Rechtsbeistand durchziehen will. Für die meisten User dürfte das aber zuviel Input sein, einen Anwalt sollte man also in solchen Fällen immer hinzuziehen und der gliedert das natürlich genauso auf wie Du.
 
Das hört sich mir aber doch sehr nach schlechtem Gewissen und dadurch Selbstverschuldung an. Da hilft weder Gewährleistung noch Garantie. Aber wenn, dann hast du am ehesten in den ersten 6 Monaten nach Kauf über Gewährleistung durch den Händler wo du gekauft hast eine Chance da kostenfrei geholfen zu werden. Wurde dir aber schon mehrfach geschrieben. Handeln musst du selbst.
Kein schlechtes Gewissen
Das war eine ganz normale Frage ob so etwas auch passieren könnte wenn man im Standgas auf einen Bürgersteig fährt
 
Mal offtopic.. was Kostet Spur einstellen überhaupt ?
(Ich bin da wirklich sehr unbedarft was das angeht)
 
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