Hinweisschild LPG-Anlage

Es kommt auf die Bauweise der Parkhäuser an.

Alte Parkhäuser, die noch rundum verschlossen sind und die modernere Bauform, die auf Säulen ruht und bei der an mehreren Seiten die Fassade offen ist.

Klar, daß bei der alten Bauform Gasfahrzeuge wg. der schlechten Belüftung verboten sind.

Und klar auch, daß in einer geschlossenen Tiefgarage der Betreiber kein Gasfahrzeug haben will.
Ist auch eine Frage des Versicherungstarifes der Tiefgarage. ;)
 
An meinem rumänischen Werksgaser war an der Front- und Heckscheibe so ein ähnlicher Aufkleber.
Anhang anzeigen 7746
Den hab ich dann sofort entfernt. Muß ja nicht jeder in der Tiefgarage wissen.

Wieso? Ist doch nur ein "Werbeaufkleber" der Gewerschaft Polizei Ländlich....
smilie_be_055.gif
 
Seit März 1988 ist Parken von LPG ausgerüsteten Fahrzeugen in Tiefgaragen ohne Einschränkung erlaubt, es sei denn der Eigentümer oder Betreiber vebietet es, was meines Wissens aber nirgendwo der Fall ist.

Ist Parken in Tiefgaragen verboten?
 
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Seit März 1988 ist Parken von LPG ausgerüsteten Fahrzeugen in Tiefgaragen ohne Einschränkung erlaubt, es sei denn der Eigentümer oder Betreiber vebietet es, was meines Wissens aber nirgendwo der Fall ist.

Ist Parken in Tiefgaragen verboten?

Richtig.

Einschränkungen gibt es noch in Bremen und im Saarland in bezug auf Autogas/LPG, nicht auf Erdgas (leichter als Luft).


Um großen Diskussionen aus dem Weg zu gehen: Einschränkungen sind keine generellen Verbote. Dort müssen Sachverständige nach den geltenden Vorschriften vor Ort die Garagen auf ihre Tauglichkeit prüfen. In den anderen Bundesländern wird das gleich nach Baurecht gemacht.
 
Seit März 1988 ist Parken von LPG ausgerüsteten Fahrzeugen in Tiefgaragen ohne Einschränkung erlaubt, es sei denn der Eigentümer oder Betreiber vebietet es, was meines Wissens aber nirgendwo der Fall ist.

Ist Parken in Tiefgaragen verboten?

Ist ja quasi auch Hausrecht. Der könnte ja theoretisch auch sagen, das keine blauen Autos dort Parken dürfen :-). Die Frage ist nur: Wie muss er das kennzeichnen? Reicht es, wenn er in seinen Seh-Test-AGB's irgendwo schreibt "LPG Fahrzeuge dürfen hier nicht parken" oder muss ein großes "NO LPG" Schild an der Garage angebracht werden?
Und was wäre die Konsequenz eines Verstoßes?... Hausverbot? (hihi)
 
Ist ja quasi auch Hausrecht. Der könnte ja theoretisch auch sagen, das keine blauen Autos dort Parken dürfen :-). Die Frage ist nur: Wie muss er das kennzeichnen? Reicht es, wenn er in seinen Seh-Test-AGB's irgendwo schreibt "LPG Fahrzeuge dürfen hier nicht parken" oder muss ein großes "NO LPG" Schild an der Garage angebracht werden?
Und was wäre die Konsequenz eines Verstoßes?... Hausverbot? (hihi)
Ich denke ein gut zu lesender hinweis VOR der einfahrt. Wenn man drin ist und liest ist es etwas spaet. (FALLS man liest)
 
Es stellt sich mir die Frage, ob der Eigentümer es überhaupt verbieten kann. Hausrecht hin oder her.

Die Tiefgarage muß ja den bautechnischen Voraussetzungen entsprechen, sonst erfolgt keine Abnahme. Und eben seit 1988 müssen Garagen so gebaut sein, daß sie auch für Gasfahrzeuge infrage kommen. Sonst wäre ja diese Regelung sinnlos.
Bei einer Garage in einem Mietshaus könnte ich ein solches Verbot noch nachvollziehen, ein öffentliches Parkhaus (eigentlich auch Privateigentum) wird mit so einem Verbot eher nicht weit kommen.
 
Es gibz oft soetwas wie Bestandschutz. Man kann kaum von einem Parkhausbetreiber verlangen das Haus abzureissen und neu zu bauen.

Aber wer weiss das schon.

Ausserdem ist es ja auch nicht der Eigentuemer der es verbietet sondern die Betriebsvorschriften.
 
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Ist ja quasi auch Hausrecht. Der könnte ja theoretisch auch sagen, das keine blauen Autos dort Parken dürfen :-). Die Frage ist nur: Wie muss er das kennzeichnen? Reicht es, wenn er in seinen Seh-Test-AGB's irgendwo schreibt "LPG Fahrzeuge dürfen hier nicht parken" oder muss ein großes "NO LPG" Schild an der Garage angebracht werden?
Und was wäre die Konsequenz eines Verstoßes?... Hausverbot? (hihi)

Ich habe es nur einmal erlebt.
Da stand nur: "Für Druckgasbetriebene Fahrzeuge parken verboten".
Habe es nicht ganz verstanden, es war ein Parkhaus zu allen Seiten offen.
 
Mal abgesehen davon dass ich Parkhäuser allgemein meide wann immer es mir irgendwie möglich ist, finde ich es faszinierend das ein Gesetz von vor 1988, welches ein Mensch der seinen Führerschein 2004 gemacht hat, überhaupt nicht kennt, so hartnäckig drei Jahrzehnte überdauert.
 
Mal abgesehen davon dass ich Parkhäuser allgemein meide wann immer es mir irgendwie möglich ist, finde ich es faszinierend das ein Gesetz von vor 1988, welches ein Mensch der seinen Führerschein 2004 gemacht hat, überhaupt nicht kennt, so hartnäckig drei Jahrzehnte überdauert.

Das BGB ist von 1896 und gilt immer noch :D .

Klar ist da mittlerweile ein Großteil überarbeitet, ergänzt und verändert worden worden, im Kern ist aber vieles geblieben.
Manche Gesetze und Regelungen sind wirklich sowas von stockbeinalt und bedürften einen grundsätzlichen Änderung oder Abschaffung. Man nehme nur die Steuerregelungen (Sektsteuer, Zuckersteuer, Leuchtmittelsteuer ... ).
 
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