Irgendwie mögen manche meine Datsche nicht...

xmorganax7

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.6 MPI 64 kW (87 PS)
und meinen mit Speed hinten drauf zu brettern. So gestern geschehen auf einer Autobahnabfahrt wo man Vorfahrt achten muss. Da stehen dann schon Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung und das Vorfahrt achten ist......
Ich könnt echt schreien. Zudem scheint mein Mann auch nicht ohne Verletzung davon gekommen zu sein. Ihn werde ich heute erstmal beim Arzt abliefern. Er war zwar gestern noch da, aber bekanntlicherweise kommen die Schmerzen ja erst richtig wenn der Schock vorbei ist.
Ich werde mir dann den Schock heute in der Werkstatt abholen. Der SV kommt um 9 um meinen Grafen zu untersuchen. Ich rechne mit dem schlimmsten, da der Unfallverursacher voll auf die AHK gebrettert ist.
Und das alles vor dem Umzug der ab 1.1. stattfinden soll.
Ich hoffe nur das mein Mann nichts schlimmeres hat, den kann ich nämlich nicht ersetzen.
Aber stinkesauer bin ich trotzdem. Wäre ich dabei gewesen ich glaub ich hätt die aus dem Auto gezogen.

Gallige Grüße

xmorganax7
 
:o
das braucht ja wieder keiner,

nun bring mal deine zwei Lieben ganz vorsichtig zur Untersuchung wir drücken die Daumen

:o
 
so ein mist
wir wünschen deiner besseren hälfte :D gute besserung
manche haben eine eingebaute vorfahrt leider
was sagt denn die polizei wer schuld ist ???
wir hoffen mal das beste
TOI TOI TOI
 
Hallo xmorganax7,

meine Anteilnahme ... unser MCV ist vor 5 Wochen ausgebrannt.
Irgendwie kenne ich das Gefühl.

Na da bin ich mal gespannt was der Sachverständige und die Versicherung sagt.

Hoffentlich habt ihr eine festmontierte AHK und keine abnehmbare durch die Gegend geschaukelt. Sonst könnte es sein, dass ihr eine Mitschuld tragt und die Versicherung nur einen Teil zahlt.

Alles Gute
Markus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo xmorganax7,

meine Anteilnahme ... unser MCV ist vor 5 Wochen ausgebrannt.
Irgendwie kenne ich das Gefühl.

Na da bin ich mal gespannt was der Sachverständige und die Versicherung sagt.

Hoffentlich habt ihr eine festmontierte AHK und keine abnehmbare durch die Gegend geschaukelt. Sonst könnte es sein, dass ihr eine Mitschuld tragt und die Versicherung nur einen Teil zahlt.

Alles Gute
Markus

Warum? Ist doch unerheblich ob die AHK nun starr oder abnehmbar ist,oder?:huh:
 
und meinen mit Speed hinten drauf zu brettern. So gestern geschehen auf einer Autobahnabfahrt wo man Vorfahrt achten muss. Da stehen dann schon Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung und das Vorfahrt achten ist......
Ich könnt echt schreien. Zudem scheint mein Mann auch nicht ohne Verletzung davon gekommen zu sein. Ihn werde ich heute erstmal beim Arzt abliefern. Er war zwar gestern noch da, aber bekanntlicherweise kommen die Schmerzen ja erst richtig wenn der Schock vorbei ist.
Ich werde mir dann den Schock heute in der Werkstatt abholen. Der SV kommt um 9 um meinen Grafen zu untersuchen. Ich rechne mit dem schlimmsten, da der Unfallverursacher voll auf die AHK gebrettert ist.
Und das alles vor dem Umzug der ab 1.1. stattfinden soll.
Ich hoffe nur das mein Mann nichts schlimmeres hat, den kann ich nämlich nicht ersetzen.
Aber stinkesauer bin ich trotzdem. Wäre ich dabei gewesen ich glaub ich hätt die aus dem Auto gezogen.

Gallige Grüße

xmorganax7

Herzliches Beileid auch von mir. Auch wenn erstmal wichtig ist das keiner von euch verletzt ist, ist so was natürlich sehr ärgerlich. So was kommt immer im ungeeignetsten Augenblick...:angry:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
So, mein Mann darf morgen wieder zum Doc, mal sehen ob sein Rücken einen Schaden davon getragen hat. Ich könnt echt toben über manche Idioten die am Steuer sitzen. Jetzt bin ich auch noch gezwungen nach gaaaaaaaaaanz langer Zeit wieder selber Auto zu fahren. Gefiel mir als Beifahrer alles viel besser.
Der Sachverständige hat sich dann unseren Grafen angeschaut, nächtes Jahr muss unser Graf dann in die Werkstatt. Neue AHK, Schürze und Lackierung.
Aber das ist ja Sache der gegnerisches Versicherung und Arbeit für den Anwalt.
Wichtiger ist mein Mann das er wieder fit wird und nichts mit dem Rücken hat. Und Gott sei Dank war es ein Wegeunfall von der Arbeit nach Hause, d.h. die Kinder waren nicht mit im Auto, ich glaub sonst hätten die mich toben sehen über soviel Unvernunft am Steuer.

Drückt mir mal die Daumen das ich heute die Autobahn heil überstehe, bin doch ein soooooooooo fanatischer Autobahnfahrer :kotz2:
Werde mich jetzt seelisch auf das Autofahren vorbereiten und mir den Kauknochen vom Hund klauen, damit das Lenkrad wenigstens heile bleibt.

Gruß Morgana
 
na das muß man jetzt wohl nicht verstehen

nicht nur das so ein nicht abnehmbarer hamsterhaken mal voll häßlich ist sondern auch noch gefährlich wenn man als füßgänger zwischen den autos die strasse überqueren will
 
@Icemat:
Es ist ein großer Unterschied ob ne AHK starr oder Abnehmbar ist,rechtlivch gesehen.Wenn sie starr ist haste keine Probleme.Eine abnehmbare mußt Du auch abnehmen sobald sie nicht genutzt wird,denn sonstr verursachst Du rechtlich gesehen im Fall eines Unfalls einen größeren Schaden als er sonst entstanden wäre.Das ist von recht her leider als fahrlässig eingestuft.Für diesen Teilschaden mußt Du dann aufkommen.:angry:
 
@Icemat:
Es ist ein großer Unterschied ob ne AHK starr oder Abnehmbar ist,rechtlivch gesehen.Wenn sie starr ist haste keine Probleme.Eine abnehmbare mußt Du auch abnehmen sobald sie nicht genutzt wird,denn sonstr verursachst Du rechtlich gesehen im Fall eines Unfalls einen größeren Schaden als er sonst entstanden wäre.Das ist von recht her leider als fahrlässig eingestuft.Für diesen Teilschaden mußt Du dann aufkommen.:angry:

Ist ja unglaublich! Ob auch alle Besitzer von abnehmbaren AHKs so handeln? Ich denke mal nicht. :o:huh:

Ich finde aber auch die Argumentation der Versicherungen ziemlich fadenscheinig. Die wollen sich doch wieder mal nur vor den Kosten drücken....:angry:
 
xmorganax7, das tut mir Leid, was mit deine bessere Hälfte passiert ist.
Sei aber auch du Vorsichtig mit deine Autobahnfahrt. Es wäre nicht schön, wenn die andere Hälfte auch noch durch einen Unfall zu Schaden kommt.
Aber man muß immer mit die Dummheit anderer rechnen, auch wenn man selber nicht schuld ist.
 
Wie war doch der Spruch gleich? Man kann garnicht so dumm denken wie manche fahren? Irgendwie so, aber wird schon schief gehen. Falls doch noch was kommt sollen se direkt richtig platt fahren, aber bitte dann wenn keiner drin sitzt.
Und zur rechtslage, meine AHK ist fest angebaut, also nicht abnehmbar. Ausserdem ist der andere, auch lt. Polizei voll Schuld. Der ist uns draufgebrettert, und zwar auf der Autobahnabfahrt zur normalen Straße wo Vorfahrt achten ist, und Geschwindigkeitbegrenzung. Sein Auto sieht von vorne aus wie ein PuzzleTeil. Jetzt werd ich gehässig....gönn ich ihm, soll sich an die StVZO halten, sind hier ja nicht in was weiß ich wo, wo jeder fahren kann wie er will und Frechheit siegt. Uns steht sogar ein Leihwagen zu da wir auf das Auto angewiesen sind. Mal sehen was morgen der RA vom Stapel läßt, leider kann ich ja nicht meinen Lieblingsanwalt nehmen, da er 500 km weit weg wohnt.

Mal sehen was noch alles kommt, das Jahr ist ja noch nicht zu Ende.
Kann ja nur noch besser werden
 
Eigene Erfahrung???

@Icemat:
Es ist ein großer Unterschied ob ne AHK starr oder Abnehmbar ist,rechtlivch gesehen.Wenn sie starr ist haste keine Probleme.Eine abnehmbare mußt Du auch abnehmen sobald sie nicht genutzt wird,denn sonstr verursachst Du rechtlich gesehen im Fall eines Unfalls einen größeren Schaden als er sonst entstanden wäre.Das ist von recht her leider als fahrlässig eingestuft.Für diesen Teilschaden mußt Du dann aufkommen.:angry:

Hast du das genauso mal erlebt, oder warum zitierst du wie aus dem Stehgreif?
Die Begründung klingt nämlich auch für mich ein wenig abenteuerlich, schließlich ist es doch wohl eher eine Komfort, als eine Sicherheitsfrage mit oder ohne Haken zu fahren. Wenn es danach geht, müssten feste AHK doch verboten sein. Ein Anwalt sollte der Versicherung eingentlich aufs Dach steigen können...
 
Hab mal gegoogelt :-)

Spezialthema:
Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.
Autor (ViSdP): Michaela Nolte, Rechtsanwältin Michaela Nolte, 22299 Hamburg

Quelle: Michaela Nolte | Kfz – Haftpflichtversicherung für einen Pferdeanhänger?
 
Da spielt eigentlich keine Rolle ob die AHK fest oder abnehmbar ist. Der Hinten drauf fährt hat doch am meisten schuld, da dürfte die AHK keine Rolle spielen. Der jenige der Schuld hat, doch den vorderen Schaden.
 
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