Irgendwie mögen manche meine Datsche nicht...

Hallo xmorganax7,

auch ich drücke Deinem Mann und Dir alle Daumen. Auf dass alles wieder schnellstens in Ordnung kommen möge.

LG
Bernhard
 
na dann hoffe ich das bald alles wieder gut wird.
ich hatte vor ca. 4 wochen das selbe problem mit dem roadster meiner freundin.
winterreifen aufgezogen und bei der probefahrt ist mir so ein *** :) an einer einfahrt zur bundesstrasse bei vorfahrt achten hinten reingebrettert.
das auto war eine woche alt.
jetzt ist er wieder heile und ein bisschen schmerzensgeld hab ich auch bekommen.
das wird schon alles wieder gut.
MfG
Jürgen:)
 
Moin!

Erstmal gute Besserung für die beiden Ge/Beschädigten!

Zur AHK:
Es gibt Autos, bei denen sich eine AHK (bzw. der Kugelkopf) genau auf Kennzeichenhöhe befinden und es damit teilweise verdecken würde. In diesem Fall darf nur eine abnehmbare AHK verbaut werden, die bei Fahrten ohne Anhänger auch abgenommen werden muß. Das ist dann auch im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung eingetragen!

Dieses hat sich bis 2007 aus § 60 (1) StVZO ergeben. Der wurde dann aufgehoben. Fragt mich jetzt aber bitte nicht, wo das inzwischen stehen könnte, das habe ich auch noch nicht gefunden.

Ansonsten gibt es keine Regelungen oder Bestimmungen, die das nicht Abnehmen einer abnehmbaren AHK als Owi oder gar Straftat qualifizieren.

Was spezielle Gerichtsurteile betrifft: Es ist allgemein bekannt, welch lebenswirklichkeitsfremde Urteile gelegentlich gesprochen werden. Danach müßte ich genauso Schiß haben, mir (bzw. meinem Auto) eine legale Scheibentönung zuzulegen, weil die ja definitiv weniger Licht durchläßt und damit die Sicht verschlechtert, ergo die Betriebsgefahr erhöht.:bang:

Gruß, Datenzwerg


Nachtrag:
Jetzt war ich ja doch mal neugierig und bin auch prompt fündig geworden:
Der Inhalt des ehemaligen § 60 StVZO ist jetzt im § 10 FZV zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur AHK:
Es gibt Autos, bei denen sich eine AHK (bzw. der Kugelkopf) genau auf Kennzeichenhöhe befinden und es damit teilweise verdecken würde.

Nicht nur das Kennzeichen, auch Autos mit Nebelschlussleuchte z.B. Peugoet 206, muß eine abnehmbare AHK sein.
 
Das wäre damit Fahrzeugspezifisch und nicht pauschal auf alle Fahrzeugtypen und abnehmbare Hängerkupplungen anzuwenden.
Auch mir ist keinerlei gesetzliche Grundlage oder allgemeingültige Verordnung bekannt, die vorschreibt, dass abnehmbare Kupplungen auch bei Nichtbetrieb abgenommen werden müssten.
Versicherungstechnisch gesehen müsste die Hängerkupplung ursächlich im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen. Bei nem Auffahrunfall wohl eher nicht gegeben.

strzepp
 
Soweit ist das richtig,direkt verboten sie dranzulassen ist das zwar nicht,außer Sie behindert Fahrzeugbeleuchtung usw.Aber man hat um drei Ecken immer die Pflicht den Schaden gering zu halten.In diesem Fall mag das gut ausgehen können denn man hat keine Schuld wenn einem jemand hinten draufrauscht.;)
Aber Ihr solltet mal in die AGB's Eurer Versicherungen schauen falls Ihr selber eine Abnehmbare habt.Viele Versicherungen haben da ne Klausel drin,meine übrigens auch,und wenn Ihr dann was Verursacht z.B. beim Parken,dann bleibt Ihr auf nem Großteil des Schadens sitzen.
Hab mich da nur mal genauer informiert weil ich mir ne AHK dranschrauben will.Eig. ist das auch recht einfach dann.Wer Sie selten braucht (wie ich,nur mal gelegentlich für sperrige Dinge)der sollte vill. ne abnehmbare nehmen um sich bei normaler Kofferraumnutzung nicht zu stoßen oder die Klamotten vollzuschmieren.Und wer Sie häufiger braucht oder nicht abnehmen will,gründe seien ja jetzt mal völlig egal;),der nimmt lieber ne starre,da entfällt a.) das ganze Theater und b.) sind die auch noch billiger.
Wie ist eigentlich die vom Werk beim Logan,fest oder abnehmbar???
MfG Stefan
 
Von Werk aus gibte es gar keine AHK, diese werden immer erst vom ausliefernden Händler montiert. Bei dieser AHK handelt es sich um eine feste Ausführung, allerdings könnte man den Kugelkopf mittels zweier Schrauben abbauen.

Aber prizipiell ist es eine "starre".
 
....könnte man machen aber am vorderen Bolzen ist die Halterung für die Steckdose befestigt und wenn du sie wieder anbauen willst braucht man einen Drehmomentschlüssel (135Nm).

...sehr unpraktisch das ganze -_-
 
Soweit ist das richtig,direkt verboten sie dranzulassen ist das zwar nicht,außer Sie behindert Fahrzeugbeleuchtung usw.Aber man hat um drei Ecken immer die Pflicht den Schaden gering zu halten.In diesem Fall mag das gut ausgehen können denn man hat keine Schuld wenn einem jemand hinten draufrauscht.;)

Mit der Klausel "Schaden gering zu halten" bei den Versicherungen ist gemeint, dass sogenannte vermeidbare Folgeschäden gering zu halten sind. Oder anders gesagt, Du hast eine sogenannte Reparaturpflicht nach einem schon entstandenen (Unfall)Schaden. Beispiel wäre hier: Du bist Beteiligter eines Verkehrsunfalls und Dein Fahrzeug wird nicht unerheblich beschädigt. Dann hast Du eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet konkret, Du hast auch dann die Schäden soweit reparieren zu lassen, dass Nachfolgeschäden am Fahrzeug durch die bisherige Beschädigung nicht entstehen können. Auch dann, wenn die Schuld- und/oder Versicherungsfrage noch nicht geklärt ist.
Angenommen, Dir fährt ein anderer hinten auf Dein Fahrzeug. Dein Stoßfänger ist meinetwegen beschädigt. Die Versicherungsfrage mit dem Unfallgegner zieht sich in die Länge und Du sagst Dir: Warte ich mal mit der Reparatur bis die Kohle da ist. Nach zwei Wochen sagen wir mal, bricht mit einem mal die Stoßstange komplett ab und der Unterboden Deines Fahrzeuges wird dadurch zusätzlich beschädigt. Jetzt stellt ein Gutachter fest, die Beschädigung des Unterbodens bei Deinem Fahrzeug wäre nicht passiert, wenn der vorherige Unfallschaden bereits repariert wäre oder zumindest an dieser Stelle eine Not- oder Sicherungsreparatur stattgefunden hätte. Den Schaden an dem Unterboden ist damit ein sogenannter vermeidbarer Folgeschaden, der weder durch die Haftpflicht des Unfallgegners noch durch Deine Vollkaskoversicherung bezahlt wird. Durch letztere eventuell. Du hättest den Schaden damit nicht gering gehalten, sondern einen vermeidbaren Folgeschaden verursacht. Und das ist damit gemeint.
Was auch damit gemeint ist, dass Du in einer Gefahrensituation den nicht mehr zu vermeidbaren Schaden gering zu halten hast. Mal ein wirklich ganz dummes Beispiel dazu: Vor Deinem Fahrzeug rennt ein Kind über die Straße. Du bremst und hast zwei Möglichkeiten:

  1. Das Kind zu überfahren
  2. In ein dort stehendes geparktes Fahrzeug zu fahren.

Bei Möglichkeit 1 wäre der Sachschaden zwar geringer, dafür würde ein erheblich höher eingestufter körperlicher Schaden eines Menschen eintreten. Bei Möglichkeit 2 wäre der Sachschaden zwar höher, dafür würde aber der wesentlich höher eingestufte körperliche Schaden eines Menschen nicht eintreten. In diesem (wirklich dummen) Beispiel hast Du keine Wahl, Du hast die Schadensminderungspflicht. Das parkende Auto gehört Dir.

strzepp
Kurze Bemerkung: das oben angeführte sind theoretische Beispiel, die keines Kommentares oder einer anderen Deutung bedürfen.
 
was sagt denn die polizei wer schuld ist ???

Mal grundsätzlich: Die Schuldfrage klärt niemals die Polizei;) Dafür gibts Richter und vor dem steht i.d.R. ein Sachverständiger der den Unfallhergang, so er unklar ausreichend beleuchtet;)
Das Andere ist, wer auffährt schuld. Aber auch hier gilt eben nicht grundsätzlich, in manchen Fällen kann der Vorrausfahrende auch eine Teilschuld bekommen (z.B. wenn er nachweislich unbegründet gebremst hat, wenn er alkoholisiert war und daher der Verkehrssituation nicht gewachsen war und es im Fall seiner Nüchternheit zu keinem Auffahrunfall gekommen wäre u.s.w.u.s.f.)

Xmorganax7 ich drücke deinem Mann alle Daumen zur baldigen Genesung und hoffe das ihr eine komlikationslose Abwicklung eures Schadens habt:)

LG Anett
 
Ok,also ist die Originalkupplung ne starre.Ob die nun direkt im Werk oder vom Händler nachträglich angeschraubt wird spielt ja nun nich die Rolle.Meinte halt nur die die in der Preisliste angeboten wird,glaube 300 Euro.Werde mal meinen Händler drauf ansprechen,danke.:D
 
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