Eine Frage, wie hoch ist der Zeitwert des Autos?
Ich habe meine Vollkasko Versicherung nach drei Jahren gekündigt, weil es sich nicht mehr gelohnt hat.
Das ist weniger eine Frage des Zeitwertes des Fzg., sondern muss man Nachrechnen ob Teilkaso oder Vollkasko günstiger ist.
Haftpflicht ist klar die MUSS jeder haben.
Hast Du nur die Teilkasko - bekommst Du keine Rabatte, sondern dort werden immer 100% abgerechnet.
In der Volkasko kommt der Rabatt entsprechend der erworbenen SF-KLasse zum tragen.
Als ich in der Haftpflicht eine echte SF-Klasse mit 25% erreicht hatte habe ich meine Versicherung gefragt ob Sie mir die SF-Klasse aus der Haftpflicht auch bei Vollkasko gewähren würde. Also ich das OK bekam habe ich die KFZ-Versicherung mit Vollkasko und mit der Standard-Selbstbeteiligung berechnen lassen - siehe da in der Vollkasko war ich im Jahr durch den Rabatt der SF-Klasse nur
68 12 EUR teurer als mit nur Teilkasko. Also hab ich meinen über 20-Jahre alten BMW e46 mit Vollkasko versichert.
Jetzt bei unserem neuen FZG dem Sandero II Stepway gewährt mir meine Versicherung in der Vollkasko weiter die gleiche SF-Klasse wie in der Haftpflicht.
Aufpassen muss ich nur wenn ich die Versicherung wechseln würde.
Die SF-Klasse in der Vollkasko ist ja keine (über die Versichertenzeit) echt erworbene SF-Klasse, sondern nur eine Kulanzregelung meiner Kfz-Versicherung. Gehe ich dort weg gibt die alte Versicherung nur die echte zeitlich erworbenen SF-Klasse in Haftpflich und Vollkasko an die neue Versicherung weiter.
In der Haftplicht habe ich eine echt erworbene SF-Klasse mit 25%.
In die Vollkasko bin ich erst 2017 wieder eingestiegen. Da erworbene SF-Klassen nur 7 Jahre gültig sind war meine 1991 bis 1995 mal erworbene Vollkasko-SF-Klasse also nicht mehr vorhanden.
Damit ist meine echte SF-Klasse der Vollkasko natürlich viel schlechter und es würde dann natürlich wesentlich teurer für mich mit Vollkasko einer neuen Versicherung.
Viele Versicherung ködern immer mit dem Slogan sie versichern das Zweit-Fzg mit den gleichen SF-Klassen wie das Erst-Fzg. Wechseln dann die Fzg-Besitzer die Versicherung wundern sie sich das die SF-Klassen für das zweite Fzg plötzlich bei der neuen Versicherung so viel schlechter sind.
Ist aber vollkommen korrekt - da die alte Versicherung die Anpassung der SF-Klassen für beide KFZ nur auf Kulanz geregelt hat ist sie nur Verpflichtet die über die Versicherungszeit echt erworbenen SF-KLassen an die neue Versicherung weiterzugeben.