Sollten sie immer machen.
Ich bei mir ja eine Vorzuteilung des Nummernschild beantragt, die Dame am Schalter hat das Auto direkt zugelassen.
Warum wollte ich das machen, damit darf ich mein Auto zum TÜV,Werkstatt und Zulassungsstelle fahren und bin voll Versichert über die eVB. Mein Plan war die Reifen direkt nach der Übergange zu wechseln 195er auf 205er. Dann zum TÜV, dann nochmals zur Zulassungsstelle, dort wird die Eintragung übernommen und der Brief und Schein erstellt und ausgehändigt. Spart mir die Kosten für einen neuen Brief/Schein, zweimal hin müsste ich eh. Ging schief, die Dame am Schalter wusste nicht was ich wollte, ihre Chefin war auch etwas verwundert. Ich habe sie auf die Paragraphen der Zulassungsverordnung verwiesen und erklärt warum ich das so machen wollte. Sie kannte das auch nicht und hatte das noch nie, dabei ist sie die Stellvertreten Leiterin der Zulassungsstelle. Sie hat aber den Fehler eingesehen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt das sie die Kosten übernimmt. Ich durfte ohne Wartezeit direkt rein kommen und zu ihr gehen. Sie hat die Eintragung im Fahrzeugschein vorgenommen/vornehmen lassen und im Brief den Vermerkt geändert das es Eintragungen gab, das ist nur ein Kennbuchstabe. Weil sie das mit Kuli gemacht hat gab es ein Sigel drauf. Sie hat mich gefragt ob das so ok ist oder ob ich einen neuen Schein möchte. Ich habe gesagt ist ok wir sparen uns das wenn es nur ein Buchstabe ist. Spart ihr Geld und mir Zeit. Geben und nehmen.
Vorher informieren und die Stellen im der Verordnung kennen Zahlt sich aus bei Behörden. Weil über ihre Verordnungen können sie nicht springen, einen unwissenden Kunden aber kann man schnell abspeisen.
Wenn sie aber den Fehler erkannt haben lassen sie dafür auch nicht im Regen stehen und bügeln es aus. Von Fahrkosten und Zeit abgesehen, ob die eine Anwalt eintreiben könnte entzieht sich meiner Kenntnis. Ist mir aber auch egal, leben und leben lassen.