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Das alles, hat nichts, aber auch gar nichts mit Fahrzeugen zu tun, die bis zum 31.08.2018 zugelassen werden, da wird die Steuer fällig, die bisher zu zahlen war.
Übersicht: Bemessung der CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit VerbrennungsmotorenDu hast recht, ich war der Meinung daß alle Fahrzeuge egal ob alt oder neu, dieser Neuregelung unterliegen.
Das war aber falsch.
Staat kassiert künftig 2,5 Milliarden Euro Kfz-Steuer zusätzlich - und bestraft Kleinwagen-Fahrer (https://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/co2-ausstoss-steigt-auf-dem-papier-stichtag-1-september-staat-kassiert-bis-zu-75-prozent-mehr-kfz-steuer-und-bestraft-kleinwagen-fahrer_id_9456117.html)
Frustrierend allerdings für Leute die sich ein Neufahrzeug am 1. September zulassen und dafür mehr Steuern bezahlen müssen als der Nachbar, der das gleiche Fahrzeug einen Tag früher zugelassen hat.
Anhang anzeigen 62756
Ja, aber mit "betrüge" is nicht, ist rechtlich abgesichertOK. Dann sind vor dem 1.9. zugelassene WLTP-Autos ja ein echter Schnapper. Auf eine Lebensdauer von 20 Jahren gerechnet betrüge der Steuervorteil dann 1000 Euro.
EURO-6b bekäme auf jeden Fall den niedrigeren Steuersatz, auch über den 1.9. hinaus. Aber mit der Exoten-Norm -6c hättest Du Pech: nach WLTP gemessen, also höherer Steuersatz. Aber kein RDE, also fahrverbotsgefährdet. EURO-6c mit der erhöhten Steuer gibt es ein Jahr lang vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2019.Sauer wäre ich nur, wenn ich trotz höherer Steuer doch nur die alte Schadstoffklasse hätte.