Ginger_Fish
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- #16
insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen
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insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen
Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
Das reist die 600€ Preisnachlass auch nicht raus,wenn ich über ein paar Jahre mit dieser Macke im sichtbaren Bereich unterwegens sein muss.
Auch bei einem "Billigauto" muss man damit nicht leben. Es gibt bestimmt Toleranzen, die zu akzeptieren sind, aber wenn Lackfehler in großer Zahl vorhanden sind, dann muss das der Besitzer nicht einfach hinnehmen, nur weil das Auto preiswert war. Du hast als Kunde das Recht auf mängelfreie Ware. War sie das zum Zeitpunkt der Übernahme nicht, dann muss der Händler nacherfüllen. Wenn sich der Besitzer mit einer Preisminderung zufrieden gibt, dann ist das seine Entscheidung. Es kommt immer darauf an, was man selbst bereit ist zu akzeptieren. Sind es z.B. Stellen an der Innenseite der Motorhaube, so würde mich das auch nicht stören. Sind es aber Stellen im Sichtbereich, dann würde ich zumindest immer wieder hinsehen und mich würde es stören.Bei einem "Billig-Auto" muß man mit sowas leben habe ich mir sagen lassen.
Versuche die Entschädigung noch etwas Hochzuhandeln, und mach einen schönen Urlaub daraus.
Oder Kauf Dir davon 30-40 Kästen Bier und Sauf Dir das schön.
Hier haben zwei Kontrollen versagt. Zum einen die Qualitätskontrolle im Werk und die Abnahmekontrolle beim Händler.Alles auf den "günstigen" Neupreis abzuwälzen ist ja wirklich das letzte.
insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen
Fiskalgesetze? Wat denn? Nein-Nein! Denk nicht so weit!Fangen wir nun wieder mit den Unterstellungen an, dass Unternehmer sich nicht an die Fiskalgesetze halten?
Ginger habe dein Beitrag erst jetzt gelesen. Andere User kennen mein folgenden Kommentar sicher schon.
Laut Gesetz "stimmt es" schon. Man muss aber nicht das Gefühl haben, wenn es ihm oder Dacia selber nichts bringt, er/sie für dich Springen tun.. Da kann es zum Teil laange gehen bis man wenn man Glück hat, die Unterlagen überhaupt sieht oder geschweige bekommt. Diese Unterlagen gehören nicht dem Kunden.Ein Unternehmer hat diese Rechnung 10 Jahre aufzubewahren, das gibt unser Fiskalgesetz vor. Und wie auch alle anderen Hersteller, hält sich Dacia ganz sicher an diese Vorgaben.
Dazu werden diese Reparaturen in der eigenen Datenbank gespeichert.
Der Kunde (wenn er schlau ist) kann sich aber den Lackfehler schriftlich bestätigen lassen, ebenso den Grund der Nachlackierung.Diese Unterlagen gehören nicht dem Kunden.
Sie sind nur für Steuerzwecke da.
Siehe darum Beitrag 10.Der Kunde (wenn er schlau ist) kann sich aber den Lackfehler schriftlich bestätigen lassen, ebenso den Grund der Nachlackierung.
Zu den eigenen Fzg. Pap. gelegt, ist das dann auch ein Vorteil bei einem Wiederverkauf. Oder verstehe ich eure Disk, nicht?
Das mag schon sein. Aber wer so dumm ist, Reperatur oder Nachbesserungsunterlagen usw sich am Tag der Abholung nicht aushändigen zu lassen, der ist selber schuld.Theoretisch hat @wf teilweise schon Recht, aber im wirklichen Leben bekommt man in diesem Fall den Mittelfinger gezeigt über, falls man nach Jahren die Nase in so Unterlagen stecken will.
Sehe ich nicht anders, denn so habe ich es ja auch Gestern kommentiert.Dazu hat jeder Auftraggeber einen Durchschlag des Auftrages zu bekommen, das ist nämlich sein Recht.
Darum siehe Beitrag 10.Das mag schon sein. Aber wer so dumm ist, Reperatur oder Nachbesserungsunterlagen usw sich am Tag der Abholung nicht aushändigen zu lassen, der ist selber schuld.
Es geht darum, das hier behauptet wird, dass wenn man das Fahrzeug mal verkaufen möchte, ganz gleich ob an Händler oder Privat und es zu einer Gewährleistungs- oder Garantiereparatur kam und man sich dies nicht hat schriftlich geben lassen (zudem das Autohaus im Übrigen weder im Gewährleistungs- noch im Garantiefall verpflichtet ist) eine solche Arbeit später nicht mehr nachweisen könne und man das Fahrzeug dann nur noch als Unfallwagen losbekommt. Dies weil sich dann weil sich im Autohaus da plötzlich niemand mehr an die durchgeführte Reparatur erinnern kann und diese Aussage ist nur eines: Quatsch, weil da eben unser Fiskalagesetz schon entgegen steht.
Hier werden leider eben immer wieder Dinge konstruiert, die jeder Wirklichkeit entbehren.
Dazu hat jeder Auftraggeber einen Durchschlag des Auftrages zu bekommen, das ist nämlich sein Recht.