lästiges Piepsen von Gurt + Radarwarner abstellen, aber wie ?

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athanagor68

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Duster II SCe 114 Confort 4x2 2018
Nach der ersten längeren Überlandfahrt mit Kind & Kegel :)
sind wir alle von den Qualitäten unseres Duster II erfreut - ABER: beim ersten Radarwarner beim MediaNav hätte ich geglaubt, wir haben einen Motorschaden-Alarm!
{Bitte: die Handbremse ist nur halb so laut signalisiert, was soll denn das?}

Noch lästiger ist der Gurtwarner, wenn man es wagt, sich beim Einparken (in Österreich erlaubt) vorher auszuschnallen > der ultra-penetrante Piepser macht völlig ungerührt bis zum Motorabdrehen weiter.
Türöffnen oder Retourgang beenden nix, außer man schnallt sich wieder an...

Da ich nebenbei einige Klassiker fahre, sind mir jede Form von Gequake verhaßt >> wie stellt man diese 2 Nervensägen dauerhaft ab? Beim Händler oder selber?
Bin für jede INFO sehr dankbar.

Beste Grüße aus Wien!
 
Habt ihr denn keine 2 Sekunden Zeit um euch anzuschnallen, weil länger geht das definitiv nicht.
 
@VrummVrumm , wenn Du den Faden gelesen hättest wüsstest Du, dass es hier nicht ums anschnallen geht!
 
Wie immer müssen alle darunter leiden das es viele gibt die mit Sicherheit nicht so dicke sind.
Wären alle mit der Sicherheit und seinen Folgen vertraut bräuchte man doch keine als solche.
Alles wäre friede Freude Eierkuche .
Aber da es so nicht ist werden alle immer unter den Idioten leiden müssen die nicht so sind wie wir alle.
Fängt in der LK Branche an.
Kenne viele die sich nicht anschnallen. Hat man früher nicht gebraucht oder gemußt dann brauch ich das heut auch nicht.
Ich bin auch auf Betriebsgelände unterwegs auf der die StVo gilt.
Dort steck ich den Beifahrergurt ins ( Kinder bittewegschauen ) ins Fahrerschloß bei 20 km/h an die ich mich halte zum Zorn meiner Mitarbeiter dieser Firma was mich weniger Intressiert.
Alle Systeme im Fahrzeug find ich schon sinnvoll um sich
vor sich selber zu schützen.
 
Um mal wieder ein wenig Sachlichkeit und Nüchternheit in den Fred zu bringen:


§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO):

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
  1. (weggefallen)
  2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
  4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
  5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
  6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
 
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