Rückrufaktionen die irgendwo angekündigt werden und die auch in den Medien erscheinen, - bei denen handelt es sich meist um "sicherheitsrelevante" Änderungen / Modifikationen, die keinen, oder nur wenig zeitlichen Aufschub dulden.
Ansonsten finden Modifikationen bei nahezu allen Fahrzeugherstellern meist unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit, im Rahmen der "internen Werkstattanweisungen" statt.
D.h., die Markenwerkstatt erhält ein Änderungsmanual für bestimmte Fahrgestellnummern.
Vor Beginn des Kundendienstes gibt der Servicemitarbeiter die Fahrgestellnummer in seinen Computer ein, worauf ihm dieser sagt, was bei diesem Fahrzeug zusätzlich stillschweigend mit abgearbeitet werden muß.
Das kann eine Dichtung am Türschloß, ein anderer Splint am Türscharnier, aber auch ein komplettes Bauteil wie eine Lichtmaschine sein, die getauscht wird.
Auch Änderungen an ganzen Systemen (Softwareänderungen sowieso) sind möglich.
So ist es mir bei meinem Bus passiert, daß die Ablaßschraube am Wasserabscheider entfernt - und der Pumpenbalg zur Entlüftung beim Dieselmotor demontiert wurde.
Da wo vormals der Pumpenbalg war, ist jetzt ein Durchgangsrohr.
Das merkt man erst nach Monaten oder nie, denn niemand sagt etwas und man bekommt keinen Hinweis.
Es steht auch ausdrücklich in diesen internen Werkstattanweisungen, daß diese ausdrücklich für den Internen Gebrauch dienen und über den Inhalt Stillschweigen zu wahren ist.
Es braucht also niemand aus allen Wolken fallen wenn z.B. der TÜV-Prüfer sich erkundigt, weswegen denn irgendwo schon neue Bremsleitungen eingebaut wurden.