Helmut2
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Ist der definitiv als LKW zugelassen?
Gibt es dazu evtl. gewisse Hinweise auf unterschiedliche Ausführungen in Deiner Bedienungsanleitung?
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Ist der definitiv als LKW zugelassen?
Aber nicht, wenn der Anhänger ein Wohnwagen ist
Moin,
aber selbstverständlich auch mit einem Wohnwagen.
Auch das ist ein Anhänger.
Es einen einstimmigen Beschluß der Länderverkehrsminster den eindeutigen Freizeitverkehr bei Anhängern hinter LKW an Wochenenden fahren zu lassen.
Dieser Beschluß mündete aber nicht bei allen Bundesländern in die entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Bayern z.B. (oder natürlich ???) gilt das Fahrverbot weiterhin.
Vielleicht verstehe ich das dann falsch, kann ja durchaus sein.
Moin,
neenee, Du verstehst das schon richtig.
Für das Sonntagsfahrverbot gilt erst mal §30 STVO-
In der verlinkten Regelung sind die Ausnahmen in 2008 fetsgelegt worden. Das waren die o.g. Länderverkehrsminister.
Und diese Regelung mußte im Landesrecht umgesetzt werden, was eben nicht alle Bundeländer gemacht haben.
Hier gibts was dazu (was m.W.n. noch immer aktuell ist):
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/dkv/08-04-21sonntagsfahrverbot.pdf
Kanu-Nachrichten
Der Witz ist ja, dass die §§en der STVO eine Bundesangelegenheit sind.Diese länderspezifischen Regelungen verstehe, wer will.
Genau so isset.Im Klartext würde das dann heißen, daß ich in einem Bundesland fahren dürfte, im angrenzenden nicht.