Reifendruckkontrollsystem für alle Dacia ab EZ 01/11/2014 RDKS TPMS

Oedter

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan MCV II TCe90 Prestige
N´abend,

habe gerade in Vorfreude auf unseren MCV mal wieder mit dem Konfigurator aus der Dacia Homepage rumgespielt, dabei fiel mir eine Reifendruckkontrolle ins Auge.
Hatte ich vorher noch nicht wahrgenommen, zu finden unter Punkt 3 Optionen&Zubehör , Unterpunkt Sicherheit.
Zu sehen ist dort nur ein Model mit einem Schild, leider keine weiteren Details, scheint aber bei Prestige Serie zu sein.
Was kann ich mir darunter vorstellen, ich gehe erstmal davo aus, das das bedeutet, das AH prüft vor Übergabe den Reifendruck.... ;) :rolleyes:
 
Lösung
Hi @dok,

ich habe letztens neue Reifen draufmachen lassen. Die RDKS-Sensoren sind an den Felgen, nicht an den Reifen. Sie dürfen nur nicht beschädigt werden, wenn der alte Reifen von der Felge genommen und der neue Reifen draufgesetzt wird. Du musst da nicht drauf achten, aber der Reifenmonteur. Du solltest ihm nur sagen, dass Sensoren dran sind, damit er gewarnt und entsprechend vorsichtig ist.

Da es bei Dacia noch nicht so lange RDKS-Sensoren gibt, stellt sich noch nicht die Frage, ob sie gewechselt werden müssen. Älter als 4½ Jahre können sie eigentlich nicht sein, deshalb sollten die alten Sensoren bleiben können. Folglich kein Programmieren oder Anlernen notwendig. Nur SetTP drücken laut Bedienungsanleitung, wenn Du dazu...
Das ist Quatsch... Im Versicherungsdprachgebrauch spricht msn von Anscheinensbeweis..und wenn ich gestanden haben und mir fährt hinten einer drauf und der schiebt mich auf meinen Vordermann, dann trägt der letzte alle kosten.....persönlich so durchgemacht

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Das hat jetzt ja aber nix mit den Reifensensoren zu

Quatsch ist es leider nicht :/

Ich wollte damit auch nur sagen, das es durchaus sein kann, das man ne Mitschuld trägt, auch wenn man eigentlich keine hätte. Also bezogen auf das Beispiel "Der Unfall hätte durch ein RDKS auch nicht vermieden werden können".
 
So, Problem hat mich auch "erreicht". "Regierung" hat heute den Kaufvertrag für einen neuen Suzuki Splash unterschrieben. Offizieller Händler, Wagen ist bereits gebaut und steht vor Ort, keine Tageszulassung. Wagen hat kein RDKS. Laut Händler und Suzuki Deutschland gäbs eine Ausnahmegenehmigung, um dieses Auto ohne Nachrüstung zuzulassen. :huh: Bin mal gespannt, wie das ausgeht.... Infos - wenn Vorhanden - werden folgen. Fahrzeug soll wegen der Feiertage erst am 09.1.2015 zugelassen werden....
 
Zuletzt bearbeitet:
Generell gebe ich Dir recht. Ich lege da gar nicht so viel Wert drauf. Ohne würde ich lieber leben als diese ständige Anzeige im Display. ALLERDINGS habe ich vorhin ein wenig lustlos im Bordcomputer gestöbert und bin auf einen Eintrag namens "setup tP" oder so ähnlich gekommen. Keine Ahnung, was der bedeuten sollte, aber ich habe mal für 3 Sekunden den Betätigungsschalter gedrückt gehalten und seitdem sind diese Kontrollleuchten aus.



Problem somit gelöst.

:-)



Auch ohne diese (blöden) Sensoren.



Danke!

Martin


Hallo Martin,

also dafür, daß Du „keine große Ahnung“ hast, bist Du genial und hast als einziger bisher die einfache Lösung auf die Frage gefunden, tolle Intuition!!
 
Habe eben über die Funktion im Boardcomputer das RDKS zurückgesetzt. Jetzt sind die Anzeigen für RDKS aus.
Meine Werkstatt die mir die neuen Reifen aufgezogen hat meinte man müsse 20 Minuten am Stück ohne Pausen am Stück fahren. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Oder?
 
Auch wenn ich mich wiederhole, der unfall muss im zusammenhang mit dem defekt stehen....und das muss die Versicherung beweisen.....
wenn ich bei rot an der Ampel halte und mir fährt hinten einer drauf, dann ist es auch nicht relevant das ich vorher 3 bier und 5 schnaps getrunken habe, weil ich den unfall hätte nüchtern auch nicht verhindern können....dann kann die gegnerische Versicherung nicht angeben, das ich ja im Verkehr keinen Alkohol hätte trinken dürfen.


Wenn mein Reifen auf der Autobahn platzt obwohl der richtige Druck drauf ist (soll ja vorkommen) geht auch sofort die Reifenkontrolleuchte an, weil sich ja der Reifen dann schon zerlegt hat. Deswegen trage ich keine schuld bzw. da hätte mir das Kontrollsystem auch nicht helfen können.

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Und bei einer Polizeikontrolle mach ich doch die Zündung immer aus. Da leuchtet nix im cockpit ;-)
Wie ich bereits betonte mag sich am Ende herausstellen dass das RDKS fuer den Unfall nicht relevant ist aber so ein Rechtsstreit mit einer Versicherung kann sich ueber einige Jahre und diverse Gutachten hinziehen.
Wer dafuer Geld ind die Nerven hat bitte schoen.

Was die Polizeikontrolle betrifft......
Da RDKS gesetzlich vorgeschrieben ist hat die Polizei auch das Recht dieses zu pruefen. Ein hinreichender Verdacht reicht aus um den ganzen Wagen auf Herz und nieren zu untersuchen.
Dann sag mal einer der Polizei ins Gesicht, dass er absichtlich ohne Sensoren faehrt.
 
Was die Polizeikontrolle betrifft......
Da RDKS gesetzlich vorgeschrieben ist hat die Polizei auch das Recht dieses zu pruefen. Ein hinreichender Verdacht reicht aus um den ganzen Wagen auf Herz und nieren zu untersuchen.
Dann sag mal einer der Polizei ins Gesicht, dass er absichtlich ohne Sensoren faehrt.

Wie wollen die das auf die Schnelle überprüfen. Die müssten eine Datenbank (Handbuch) dabei haben, wo aufgelistet ist, welche Fahrzeuge mit einem direktem, und welche mit indirektem, oder ohne RDKS unterwegs sind. Dann die ganzen Sondergenehmigungen, oder Importe.
Steht der Kram denn überhaupt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin? Ich habe nichts gefunden.

Haben wir einen Verkehrspolizisten hier im Forum?
Wenn ja, könnte er ja mal sein Statement dazu abgeben.
 
Nun das ist ja nicht das Problem. Diese Datenbanken bekommst du im Netz mit etwas suchen selbst. Ich gehe davon aus das unsere lieben Beamten solch eine Liste auch haben. Und in Zeiten von Smartphone und Laptop ist das Mitführen im Streifenwagen ja kein Problem. Ein wirkliches Problem ist aber das Fahren von Reifen ohne RDKS Sensoren an einem PKW bei dem es Pflicht ist. Denn es ist leider so, dass ohne Sensoren die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges erlischt. Bei einem Unfall spielen die Sensoren also schon eine Rolle. Mit erloschener Betriebserlaubnis hattest du kein Recht den Wagen zu führen. Ebenso ist es bei TÜV. Und ja die Versicherungen wissen auch ganz genau was wer in den Rädern haben muss und wer nicht.
Wenn es hart auf hart kommt, kommen Sachverständige der gegnerischen Versicherung schnell auf den Umstand mit der erloschenen Betriebserlaubnis.
 
Habe eben über die Funktion im Boardcomputer das RDKS zurückgesetzt. Jetzt sind die Anzeigen für RDKS aus.
Meine Werkstatt die mir die neuen Reifen aufgezogen hat meinte man müsse 20 Minuten am Stück ohne Pausen am Stück fahren. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Oder?

Genauso ist aber,
das Setup-Programm im Boardcomputer muß eingeschaltet weden und erst wenn das Fahrzeug eine längere Strecke gefahren wird werden die Sensoren (vorausgesetzt es sind die Richtigen) erkannt und das RDKS ist funktionstüchtig.
Die genaue Vorgehensweise steht in der aktuellen Bedienungsanleitung (mit RDKS) und ist einzuhalten sonst kommt es zu Fehlermeldungen.
 
Wie wollen die das auf die Schnelle überprüfen. Die müssten eine Datenbank (Handbuch) dabei haben, wo aufgelistet ist, welche Fahrzeuge mit einem direktem, und welche mit indirektem, oder ohne RDKS unterwegs sind. Dann die ganzen Sondergenehmigungen, oder Importe.
Steht der Kram denn überhaupt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin? Ich habe nichts gefunden.

Haben wir einen Verkehrspolizisten hier im Forum?
Wenn ja, könnte er ja mal sein Statement dazu abgeben.

Die Polizei hat mit sicherheit Zugriff auf genau die gleichen datenbanken wie der TÜV. ob die das nun mobil abfragen können über Laptop oder über Funk nachfragen spielt keine Rolle.
Am einfachsten lässt sich ein vorhandenes RDKS kontrollieren, in dem man die Zündung anmacht und nachsieht ob die Warnleuchte brennen bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am einfachsten lässt sich ein vorhandenes RDKS kontrollieren, in dem man die Zündung anmacht und nachsieht ob die Warnleuchte brennen bleibt.

Wer hat mal ein aktuelles Bild von der Kontrolllampe des RDKS von einem Fahrzeug was neu zugelassen ist.
Danke!

Gruß Frank aus Mecklenburg
 
Hallo,

unter den Downloads der Betriebsanleitungen hier im Forum, findest du eine mit RDKS, da drin ist alles abgebildet.

Gruss Joerg

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn ich bei rot an der Ampel halte und mir fährt hinten einer drauf, dann ist es auch nicht relevant das ich vorher 3 bier und 5 schnaps getrunken habe, weil ich den unfall hätte nüchtern auch nicht verhindern können....dann kann die gegnerische Versicherung nicht angeben, das ich ja im Verkehr keinen Alkohol hätte trinken dürfen.
Genau das ist nicht richtig. Der Unfall hätte nämlich vermieden werden können. Du hättest betrunken nicht Auto fahren dürfen. Somit wärst Du auch nicht an der Ampel gestanden, der Hintermann wäre Dir nicht aufgefahren.

Solch eine Begründung ist kein Witz. So bzw. so ähnlich ist es meinem Vater passiert. Mein Vater hatte Grün an der Ampel und ist normal mit dem erlaubten Tempo gefahren. Ein anderer Autofahrer hatte Rot, ist aber trotzdem über die Kreuzung gefahren und natürlich in den Wagen meines Vaters gefahren. Schuld war natürlich der Gegener, dies ist bei Gericht auch so bwiesen.

Da mein Vater über 2 Promille Alkohol hatte, wurde ihm aber die Totalschuld zugewiesen. Er hätte nicht Auto fahren dürfen, so wäre er auch nicht an der Kreuzung gewesen, es wäre nicht zum Unfall gekommen.
 
Also in echt sieht die Kontrollleuchte etwas mehr orange aus. Wenn es anspringt, dann blinkt die Kontrollleuchte eine Weile und bleibt dann an. Zeitgleich leuchtet auch die orangefarbene Störungsleuchte auf.
Diese Meldung lässt sich mit "Set tp" über den Bordcomputer weg drücken, erscheint aber nach ca. 20km Fahrt aufs Neue.
 
Genau das ist nicht richtig. Der Unfall hätte nämlich vermieden werden können. Du hättest betrunken nicht Auto fahren dürfen. Somit wärst Du auch nicht an der Ampel gestanden, der Hintermann wäre Dir nicht aufgefahren.

Solch eine Begründung ist kein Witz. So bzw. so ähnlich ist es meinem Vater passiert. Mein Vater hatte Grün an der Ampel und ist normal mit dem erlaubten Tempo gefahren. Ein anderer Autofahrer hatte Rot, ist aber trotzdem über die Kreuzung gefahren und natürlich in den Wagen meines Vaters gefahren. Schuld war natürlich der Gegener, dies ist bei Gericht auch so bwiesen.

Da mein Vater über 2 Promille Alkohol hatte, wurde ihm aber die Totalschuld zugewiesen. Er hätte nicht Auto fahren dürfen, so wäre er auch nicht an der Kreuzung gewesen, es wäre nicht zum Unfall gekommen.



Moment :

wenn das Fahrzeug steht, ist ein Auffahrunfall nicht abwendbar.

Nach deiner Argumentation wären wir ja alle an einem Unfall Schuld, allein weil wir im Auto sitzen und ein Auto haben. Da kann ich ja auch nicht argumentieren, das der Unfall nicht passiert wäre, wenn ich kein Auto gehabt hätte.


In deinem Falle hatte er grün, aber die Reaktionsfähigkeit war durch den Alkohol eingeschrängt.
Wenn das Fahrzeug aber mit dem Betrunkenen Fahrer steht und hinten fährt einer rein, kann der Unfall nicht vermieden werden.
In deinem Fall hätte wo möglich der Unfall ohne Alkohol vermieden werden können, da ohne Alkohol bessere Reaktionszeit und ein schnelleres Bremsen den Crash hätte verhindern können.
 
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