Suche nach KBA-Nummer für DACIA Felge

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casati

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dokker Stepway TCe115 (N1), Lodgy Stepway 130 GPF
Baujahr
2019
Hat bitte jemand die KBA-Nummer dieser Felge zur Hand?

Mein AH konnte nicht weiterhelfen.

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TIA
 
Vielleicht erinnerst du dich an die Antwort 37?
Anhang anzeigen 86109
Danke! In #37 war ja nur der Name der Behörde, nicht dieses Dokument, das von DACIA hätte kommen können - anstatt deren Textbausteine. Zur Belastbarkeit der CMS Felge muss ich dann morgen am Desktop-Rechner schauen. Denn die allgemeine Felgengröße habe ich ja im CoC.
 
Danke! In #37 war ja nur der Name der Behörde, nicht dieses Dokument, das von DACIA hätte kommen können - anstatt deren Textbausteine. Zur Belastbarkeit der CMS Felge muss ich dann morgen am Desktop-Rechner schauen. Denn die allgemeine Felgengröße habe ich ja im CoC.
@casati
Wat machst Du Dir Dein Leben schwer... mit solchen Dingen !
Ich wünsch Dir viel mehr Gelassenheit und Ruhe,- und nicht soń Geltungsdrang !
Gehe mal runter vom Gas, entspann Dich !

Gut gemeinten Gruss in die Nacht
Nobby
 
So sieht übrigens eine Antwort, zu vergleichbarer Frage w/Tragfähigkeit von Felgen, eines deutschen Herstellers aus:

Link vorläufig entfernt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@wf, für Deine .... Bemerkungen kann man getrost die Uhr stellen. Weder hast Du bisher das Problem verstanden, um das es geht - noch irgendetwas Sinnvolles zur Lösung beigetragen.

Bzgl. DSGVO: Folge dem Link und beschwere Dich beim Poster dort.
 
@Corax Dacia verweigert eine Antwort zur zulässigen Felgenlast, die ganz einfach mitzuteilen wäre. So wie das z.B. auch BMW konnte.
 
@casati

Du kannst nicht erwarten das der Kundenservice so ist wie bei BMW oder Daimler.
Dort sind die Fahrzeuge erheblich teurer und die Gewinne auch höher.Da ist dann auch Geld für ein paar zusätzliche Service Mitarbeiter für eben solche Fragen übrig.;)

Bei Dacia bekommst Du was Du bezahlt Hast,ein günstiges Fahrzeug.Mehr darfst Du aber nicht erwarten für das Geld.
 
Weder hast Du bisher das Problem verstanden, um das es geht .........

Es gibt in diesem Fall kein Problem.

Wenn ein Felgenproduzent eine Felge im freien Handel anbietet, die der Fahrzeughalter anstelle von möglichen Felgen des Fahrzeugherstellers in Eigenregie montiert, dann wird diese Felge mit einem Gutachten geliefert und der Fahrzeughalter muß sich diese Felgen anhand des Gutachtens an seinem Fahrzeug genehmigen lassen.

Im Gutachten stehen alle relevanten Daten wie Traglast, ET und die entsprechenden Fahrzeugtypen für diese Felge freigegeben ist.
Bruchkräfte durch Queerbelastung sind nicht aufgeführt, weil sich diese durch die Felgenfreigabe (Gutachten für versch. Fahrzeuge) von selbst erledigen.

Bezieht ein Fahrzeughersteller diese Felge direkt vom Felgenhersteller, dann bekommt er auch dieses Gutachten mit dem er im Rahmen der Homologation diese Felge in ausgewählten Fahrzeugmodellen implementiert.

Die Felge kann nun schon beim Fahrzeugkauf ab Werk montiert sein, ohne daß der Fahrzeughalter ein Felgengutachten vorweisen muß.
Denn durch die Homologation der Felge durch den Fahrzeughersteller, übernimmt dieser die Haftung für die Betriebssicherheit, ........... eben genau das was sich der Fahrzeughalter bei der Felge aus dem Zubehörhandel extra durch die Einzelabnahme beim TÜV mittels Gutachten bestätigen lassen muß.
 
@casati
soorry Alter ,- fahr doch deine Kiste einfach und habe Spaß !
Ich werde selten unsachlich,- aber das ! übersteigt meine Grenzen des Verständlichen !!!
Ist ja unerträglich das Thema hier - und wie Du es ständig weiter befeuerst !!!!
Was ist dein Problem ????? Mitteilungsdrang ? Du hast ja nun schon ne eigene Lösung verpasst bekommen,- was soll noch kommen zu dem Thema ????
Mod: Teil des Beitrages gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Administration/Moderation bitte schließt diesen Paranoia Faden, der TE will es so oder so nicht wahrhaben, was hier geschrieben und in Anhängen ihm mitgeteilt wurde. Es wird immer wieder in Haarspalterei und Kleinkrämerei von Seiten des TE ausarten.
Desweiteren sollte um dem Forum Ärger zu ersparen der BMW Anhang aus Datenschutzgründen/Persönlichkeitsrechten der Unterzeichner gelöscht werden wie @wf schon andeutete. Da kann sich der Beratungsresistente TE noch solange darauf berufen er hätte es nur weiter veröffentlicht, dies ist genauso Strafbar.
 
Desweiteren sollte um dem Forum Ärger zu ersparen der BMW Anhang aus Datenschutzgründen/Persönlichkeitsrechten der Unterzeichner gelöscht werden

Link vorläuftig entfernt.
@casati kann das Schreiben aber neu zur Verfügung stellen, wenn er es abgeändert hat.
Dafür bitte PN mit neuem Link an mich und es wird an der alten Stelle wieder eingesetzt.
 
Ich hatte das Thema am Samstag um 19:59 als gelöst markiert!

Keine Ahnung was Euch umtreibt, ständig erneut das Thema aufzurühren.
 
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