Weder hast Du bisher das Problem verstanden, um das es geht .........
Es gibt in diesem Fall kein Problem.
Wenn ein Felgenproduzent eine Felge im freien Handel anbietet, die der Fahrzeughalter anstelle von möglichen Felgen des Fahrzeugherstellers in Eigenregie montiert, dann wird diese Felge mit einem Gutachten geliefert und der Fahrzeughalter muß sich diese Felgen anhand des Gutachtens an seinem Fahrzeug genehmigen lassen.
Im Gutachten stehen alle relevanten Daten wie Traglast, ET und die entsprechenden Fahrzeugtypen für diese Felge freigegeben ist.
Bruchkräfte durch Queerbelastung sind nicht aufgeführt, weil sich diese durch die Felgenfreigabe (Gutachten für versch. Fahrzeuge) von selbst erledigen.
Bezieht ein Fahrzeughersteller diese Felge direkt vom Felgenhersteller, dann bekommt er auch dieses Gutachten mit dem er im Rahmen der Homologation diese Felge in ausgewählten Fahrzeugmodellen implementiert.
Die Felge kann nun schon beim Fahrzeugkauf ab Werk montiert sein, ohne daß der Fahrzeughalter ein Felgengutachten vorweisen muß.
Denn durch die Homologation der Felge durch den Fahrzeughersteller, übernimmt dieser die Haftung für die Betriebssicherheit, ........... eben genau das was sich der Fahrzeughalter bei der Felge aus dem Zubehörhandel extra durch die Einzelabnahme beim TÜV mittels Gutachten bestätigen lassen muß.